Otto
Feldhoff GmbH
Wipperfürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
89.170,08 |
94.265,35 |
| I.
Sachanlagen |
89.099,00 |
94.197,00 |
| II.
Finanzanlagen |
71,08 |
68,35 |
| B.
Umlaufvermögen |
132.847,31 |
198.977,68 |
| I.
Vorräte |
24.127,30 |
22.733,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.312,72 |
27.118,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
77.407,29 |
149.125,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.905,46 |
6.808,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
228.922,85 |
300.051,59 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.800,56 |
36.385,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
10.820,85 |
22.795,68 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
12.584,88 |
11.974,83 |
| B.
Rückstellungen |
111.702,00 |
113.752,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
93.420,29 |
149.914,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
228.922,85 |
300.051,59 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss:
Bei der Feldhoff GmbH handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft (§§ 264, 267 II HGB). Sie
unterliegt den handelsrechtlichen Bilanzierungs-,
Bewertungs- und Prüfungsvorschriften.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsansätze nach
den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen
wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00
werden aus Vereinfachungsgründen im
Geschäftsjahr voll, solche aus Vorjahren mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis
EUR 1.000,00 mit 20% linear abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt (§ 253 I HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Sonstige Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Die Berechnung der
Pensionsrückstellung basiert auf dem
versicherungsmathematischen Gutachten der Schweizer Leben
PensionsManagement GmbH. Grundlage der Berechnung sind die
"Richttafeln von Prof. Dr. Heubeck". Die Bewertung erfolgte
unter wirtschaftlich vernünftigen Annahmen. Von der
ratierlichen Ansammlung der Pensionsrückstellung nach
Art. 67 I EGHGB bis zum 31.12.2024 wurde Gebrauch gemacht.
Die damit verbundene Unterdeckung der
Pensionsrückstellung beträgt im aktuellem
Wirtschaftsjahr 18.389 Euro.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
C. Angaben zur Bilanz
Die Gesellschaft hat beim
Anlagevermögen von den
größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch
gemacht (§§ 268 II, 274a HGB).
Die
Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt
(§§ 268 V 1 HGB, 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB):
Verbindlichkeiten des Geschäftsjahres 2010
Verbindlichkeiten gesamt: 93.420,29 Euro
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr:
51.538,43 Euro
- davon mit einer Restlaufzeit von über 5
Jahren: 0,00 Euro
- davon durch Pfandrechte gesichert: 73.140,30 Euro
D. Sonstige Angaben:
Die Feldhoff GmbH wird durch ihren allein
vertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn
Otto Feldhoff, Maschinenbautechniker, vertreten. Herr
Feldhoff ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Gemäß dem Vorschlag der
Geschäftsführung wird der Jahresfehlbetrag des
Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorgetragen.
Von den Erleichterungen des §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Otto Feldhoff (Geschäftsführer)
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