RR
Verwaltungs GmbH
Hann.
Münden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.993,70 |
26.993,70 |
| I.
Finanzanlagen |
26.993,70 |
26.993,70 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.632,63 |
6.381,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.010,53 |
4.510,53 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.622,10 |
1.870,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
34.626,33 |
33.374,72 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.094,67 |
31.874,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.874,72 |
6.326,23 |
| III.
Jahresüberschuss |
219,95 |
548,49 |
| B.
Rückstellungen |
2.531,66 |
1.500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
34.626,33 |
33.374,72 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der RR Verwaltungs GmbH für
das Geschäftsjahr 2010 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
(§§ 238 ff.) - insbesondere den ergänzenden
Vorschriften des zweiten Abschnittes für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff.) - in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai
2009 sowie den ergänzenden Bestimmungen des
GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und bei
Neuzugängen zeitanteilig erfasst.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden
nicht vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie der liquiden Mittel
erfolgt zum Nennwert. Bei den Forderungen mußten
keine erkennbaren Risiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt werden. Eine Pauschalwertberichtigung
wurde nicht gebildet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der
Ansatz erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung mit dem Erfüllungsbetrag.
Bei der Rückstellung der Archivierungskosten
gleicht sich die Zuführung auf Vollkostenbasis und die
Abzinsung fast aus. Wegen Geringfügigkeit wurde
handelsrechtlich keine Abzinsung vorgenommen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Ergebnisverwendung
Auf Vorschlag der Geschäftsführung hat die
Gesellschafterversammlung beschlossen, das Ergebnis 2010
auf neue Rechnung vorzutragen.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro
0,00.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Der Geschäftsführung gehörten an:
Herr Rüdiger Riedel, Eichenweg 50, 34346 Hann.
Münden
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.06.2011 festgestellt.
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