Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 27290
Vorher
AF Industrie + Sägentechnik GmbHInduTec GmbH
Eingetragen
3.7.2002
Branche
Großhandel mit BekleidungGroßhandel mit TextilienGroßhandel mit Schuhen
Gegenstand
Der Großhandel mit Arbeitsschutzprodukten, Bekleidung und Industriebedarfsartikeln.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marc Armin Funke
seit 18.4.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Rosemarie Edith Funke
Hamburg
17.125 €
88.00%
M*** A**** F****
3.000 €
12.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Funke GmbH

Heiligenhaus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.006.472,03 1.037.460,76
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.575,00 1.926,00
II. Sachanlagen 251.738,22 283.511,22
III. Finanzanlagen 753.158,81 752.023,54
B. Umlaufvermögen 1.141.181,30 1.388.744,08
I. Vorräte 355.598,64 538.786,74
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 434.519,58 459.375,87
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.533,85 6.763,52
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 351.063,08 390.581,47
C. Rechnungsabgrenzungsposten 42.168,98 25.080,80
Aktiva 2.189.822,31 2.451.285,64

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.514.747,75 1.645.830,63
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.355.830,81 1.042.013,18
III. Jahresüberschuss 133.916,94 578.817,45
B. Rückstellungen 260.254,87 285.285,84
C. Verbindlichkeiten 414.819,69 520.169,17
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 414.819,69 520.169,17
Passiva 2.189.822,31 2.451.285,64

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Funke GmbH hat ihren Sitz in Heiligenhaus und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter der Nummer HAN 27290 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Funke GmbH, Heiligenhaus, zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 266 HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungsgrundsätze nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt (§§ 265 Abs. 1, 266 ff HGB).
Die Erleichterungsvorschriften des § 274a HGB und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet und folgen den geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
2. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, planmäßig linear abgeschrieben.
Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren linear abgeschrieben. Der Bestimmung der Nutzungsdauer liegt ein entsprechender Planungshorizont von 10 Jahren zugrunde, für den sichere Erkenntnisse bezüglich der Laufzeit wichtiger Absatzverträge vorliegen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sofern erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtlich betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände.
Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 800,00 nicht übersteigen.
3. Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei Vorliegen voraussichtlich dauernder Wertminderungen vorgenommen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
4. Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips.
Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, § 255 Abs. 2 S. 2 HGB) bewertet. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt ebenfalls zu Herstellungskosten entsprechend ihrem Fertigungsstand. Zum Vergleich mit dem Marktpreis erfolgt eine retrograde Bewertung vom Verkaufspreis ausgehend. Sofern erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet. Sofern erforderlich, erfolgen Abschreibungen (Einzelwertberichtigungen) auf den niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
Für das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% bezogen auf den Nettoforderungsbestand gebildet.
6. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.
7. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Bewertung erfolgt zu den zeitanteilig auf die folgenden Geschäftsjahre entfallenden Aufwendungen.
8. Eigenkapital
Das Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital ausgewiesen und wird zum Nennbetrag bewertet.
9. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
10. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden je für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.
Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
11. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
12. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

III. Angaben zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen keine Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr aus.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Der Posten "Forderungen gegen Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer" beinhalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von € 5.295,30 (Vorjahr: € 5.188,92) und € 4.518,85 (Vorjahr € 6.748,52). Die Forderungen resultieren aus Darlehen gegenüber Herrn Marc Funke.
3. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Unter dem aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ist der gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldierte Betrag aus Wertpapieren des Anlagevermögens und Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen nicht ausgewiesen.
4. Eigenkapital
In dem Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von € 1.355.830,81 (Vorjahr:
€ 1.042.013,18) enthalten.
5. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Rückstellungen für Pensionen sind gemäß den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften erstellt worden.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten weisen, keine Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr aus. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen entsprechend € 414.819,69 (Vorjahr: € 520.169,17).

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine Erträge aus der Währungsumrechnung erfasst.
2. Abschreibungen
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen im Sinne des § 253 Abs. 3 S. 5 HGB vorgenommen.
Auf Gegenstände des Finanzanlagevermögens wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen im Sinne des § 253 Abs. 3 S. 6 HGB vorgenommen.
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten keine Aufwendungen aus der Währungsumrechnung.
4. Zinserträge und -aufwendungen
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten keine solche aus der Abzinsung von Rückstellungen.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten keine Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen.

V. Sonstige Angaben

1. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 18,25 (Vorjahr: 19).
2. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder
Zu den zugunsten der Geschäftsführung gewährten Vorschüssen und Krediten wird ausgeführt:

Vorschuss- / Kreditentwicklung

Stand zum Beginn des Geschäftsjahres
 € 11.937,44
Rückzahlungen im Berichtsjahr
€ 12.607,51
Erlassene Beträge im Berichtsjahr
€ 0,00
Neuvergaben im Berichtsjahr
€ 10.484,22
Stand zum Schluss des Geschäftsjahres
€ 9.814,15


3. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Heiligenhaus, den 18.12.2024,

gez. der Geschäftsführer, Marc Armin Funke


Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2024 festgestellt.

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