Funke
GmbH
Heiligenhaus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.006.472,03 |
1.037.460,76 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.575,00 |
1.926,00 |
| II.
Sachanlagen |
251.738,22 |
283.511,22 |
| III.
Finanzanlagen |
753.158,81 |
752.023,54 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.141.181,30 |
1.388.744,08 |
| I.
Vorräte |
355.598,64 |
538.786,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
434.519,58 |
459.375,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.533,85 |
6.763,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
351.063,08 |
390.581,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
42.168,98 |
25.080,80 |
| Aktiva |
2.189.822,31 |
2.451.285,64 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.514.747,75 |
1.645.830,63 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.355.830,81 |
1.042.013,18 |
| III.
Jahresüberschuss |
133.916,94 |
578.817,45 |
| B.
Rückstellungen |
260.254,87 |
285.285,84 |
| C.
Verbindlichkeiten |
414.819,69 |
520.169,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
414.819,69 |
520.169,17 |
| Passiva |
2.189.822,31 |
2.451.285,64 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Funke GmbH hat ihren Sitz in Heiligenhaus und ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter der
Nummer HAN 27290 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Funke GmbH, Heiligenhaus, zum
31.12.2023 wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gliederung der
Bilanz erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen des
§ 266 HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze nach den geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt (§§
265 Abs. 1, 266 ff HGB).
Die Erleichterungsvorschriften des § 274a
HGB und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet und
folgen den geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
2. Immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, planmäßig linear
abgeschrieben.
Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwerte werden über eine Nutzungsdauer von 10
Jahren linear abgeschrieben. Der Bestimmung der
Nutzungsdauer liegt ein entsprechender Planungshorizont von
10 Jahren zugrunde, für den sichere Erkenntnisse
bezüglich der Laufzeit wichtiger Absatzverträge
vorliegen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Sofern
erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear über die voraussichtlich
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände.
Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
€ 800,00 nicht übersteigen.
3. Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei
Vorliegen voraussichtlich dauernder Wertminderungen
vorgenommen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den
Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine
dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
4. Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips.
Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst, § 255 Abs. 2 S. 2 HGB) bewertet. Die
Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt ebenfalls zu
Herstellungskosten entsprechend ihrem Fertigungsstand. Zum
Vergleich mit dem Marktpreis erfolgt eine retrograde
Bewertung vom Verkaufspreis ausgehend. Sofern erforderlich,
werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden
Wert vorgenommen.
5. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet. Sofern erforderlich, erfolgen Abschreibungen
(Einzelwertberichtigungen) auf den niedrigeren, am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
Für das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% bezogen auf
den Nettoforderungsbestand gebildet.
6. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
7. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Bewertung erfolgt zu den zeitanteilig auf die
folgenden Geschäftsjahre entfallenden Aufwendungen.
8. Eigenkapital
Das Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital
ausgewiesen und wird zum Nennbetrag bewertet.
9. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
10. Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden je für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
11. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
12. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag
ausgewiesen, sofern sie Ertrag für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen.
III. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände weisen keine Restlaufzeiten
von mehr als einem Jahr aus.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Posten "Forderungen gegen Vorstandsmitglieder und
Geschäftsführer" beinhalten Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von € 5.295,30
(Vorjahr: € 5.188,92) und € 4.518,85 (Vorjahr
€ 6.748,52). Die Forderungen resultieren aus Darlehen
gegenüber Herrn Marc Funke.
3. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
Unter dem aktiven Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung ist der gemäß
§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldierte Betrag
aus Wertpapieren des Anlagevermögens und
Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen
Verpflichtungen nicht ausgewiesen.
4. Eigenkapital
In dem Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in
Höhe von € 1.355.830,81 (Vorjahr:
€ 1.042.013,18) enthalten.
5. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Rückstellungen für Pensionen sind
gemäß den handels- und steuerrechtlichen
Vorschriften erstellt worden.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten weisen, keine Restlaufzeiten
von mehr als einem Jahr aus. Die Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen entsprechend
€ 414.819,69 (Vorjahr: € 520.169,17).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
keine Erträge aus der Währungsumrechnung erfasst.
2. Abschreibungen
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden
keine außerplanmäßigen Abschreibungen im
Sinne des § 253 Abs. 3 S. 5 HGB
vorgenommen.
Auf Gegenstände des Finanzanlagevermögens
wurden keine außerplanmäßigen
Abschreibungen im Sinne des § 253 Abs. 3
S. 6 HGB vorgenommen.
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten
keine Aufwendungen aus der Währungsumrechnung.
4. Zinserträge und -aufwendungen
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge
enthalten keine solche aus der Abzinsung von
Rückstellungen.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten
keine Aufwendungen aus der Aufzinsung von
Rückstellungen.
V. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 18,25 (Vorjahr: 19).
2. Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Organmitglieder
Zu den zugunsten der Geschäftsführung
gewährten Vorschüssen und Krediten wird
ausgeführt:
Vorschuss- / Kreditentwicklung
|
€
|
Stand zum Beginn des
Geschäftsjahres
|
€ 11.937,44
|
Rückzahlungen im
Berichtsjahr
|
€ 12.607,51
|
Erlassene Beträge
im Berichtsjahr
|
€ 0,00
|
Neuvergaben im
Berichtsjahr
|
€ 10.484,22
|
Stand zum Schluss des
Geschäftsjahres
|
€ 9.814,15
|
3. Haftungsverhältnisse im Sinne des §
251 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der
Finanzlage von Bedeutung sind.
sonstige Berichtsbestandteile
Heiligenhaus, den
18.12.2024,
gez.
der Geschäftsführer, Marc Armin Funke
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2024
festgestellt.
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