Mohn
Holzfachhandel GmbH
Crivitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.081,08 |
25.430,59 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,02 |
1,02 |
| II.
Sachanlagen |
19.530,06 |
22.879,57 |
| III.
Finanzanlagen |
2.550,00 |
2.550,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
173.058,08 |
176.561,67 |
| I.
Vorräte |
84.305,01 |
94.957,22 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
72.206,98 |
61.807,53 |
| III.
Wertpapiere |
7.501,60 |
8.072,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.044,49 |
11.724,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
195.139,16 |
201.992,26 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
105.451,13 |
91.144,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.500,00 |
51.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
30.677,51 |
30.677,51 |
| III.
Gewinnvortrag |
8.966,68 |
4.091,01 |
| IV.
Jahresüberschuss |
14.306,94 |
4.875,67 |
| B.
Rückstellungen |
13.753,18 |
7.460,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
75.934,85 |
103.387,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
195.139,16 |
201.992,26 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des
GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Aufbau und Gliederung der Bilanz- und Gewinn- und
Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der handelsrechtlichen Ausweis- und Bewertungsvorschriften
erstellt. Auf die Aufstellung einer gesonderten
Steuerbilanz wurde verzichtet, da die Abweichungen zur
Handelsbilanz im Rahmen einer Anlage zur
Steuererklärung erfasst werden konnten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände, die
Sachanlagen und die Finanzanlagen wurden mit den
Anschaffungskosten angesetzt.
Die nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen
Abschreibungen wurden vorgenommen. Den
planmäßigen Abschreibungen lagen die in den
steuerlichen Abschreibungstabellen vorgegebenen
Nutzungsdauern zugrunde, da keine Abweichungen festgestellt
wurden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden bis
einschließlich 2007 im Jahr des Zugangs in voller
Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Für die
Neuzugänge ab 2008 bis 2009 erfolgte die Bildung eines
Sammelpostens gem. § 6 Abs. 2a EStG, der über
fünf Jahre abgeschrieben wird (Poolabschreibung). Ab
2010 werden die Neuzugänge bis zur Höhe von EUR
410,00 ohne Umsatzsteuer im Jahr des Zugangs als
Betriebsausgaben abgesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte mit den
Anschaffungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am
Bilanzstichtag gem. § 253 Abs. 4 HGB.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos
angesetzt. Eine Pauschalwertberichtigung wurde in Höhe
von 2% gebildet.
Bei zweifelhaften Forderungen wurden, soweit
notwendig, Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten angemessen.
Rückstellungen, die gemäß § 253
Abs. 2 HGB abzuzinsen wären, lagen nicht vor.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
III. Angaben zu Posten der Bilanz
Von den Verbindlichkeiten haben:
EUR 31.707,08 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr,
EUR 44.227,77 eine Restlaufzeit von mehr als einem
bis zu fünf Jahren und
EUR
0,00 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
IV. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch Herrn
André Mohn wahrgenommen.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Crivitz, 10. September 2012
Gez. André Mohn
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2012 festgestellt.
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