Phoenix Trade & Services GmbH
Selbe AdresseEinzelhandel mit Telekommunikationsgeräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manuela Krall seit 30.9.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FK Jagd Handelsgesellschaft mbHRimbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde aufgrund der gesetzlichen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Von der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Vorjahresbeträge zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind vollinhaltlich mit denjenigen des Berichtsjahres vergleichbar. Vorjahresbeträge lt. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden nachträglich nicht angepasst. Der Gliederung des Jahresabschlusses liegen die gesetzlichen Vorgaben (§ 266 HGB bzgl. der Bilanz und § 275 HGB bzgl. der Gewinn- und Verlustrechnung) zugrunde. Eine Erweiterung des Gliederungsschemas fand mangels notwendiger Anwendung anderer Gliederungsnormen nicht statt. Eine Zusammenfassung von bestimmten Posten der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 7 HGB wurde nicht vorgenommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden an den handelsrechtlichen Vorschriften ausgerichtet. Angaben zu Fremdwährungsumrechnungen sind entbehrlich, da keine oder nur in unbedeutendem Umfang Fremdwährungstatbestände angefallen sind. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich beibehalten; auf ggf. vorgenommene Änderungen wird bei den Ausführungen zu den einzelnen Bilanzposten eingegangen. Ausführungen zu den Aktiva Bei dem berichtenden Unternehmen handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 HGB in der Rechtsform einer GmbH. Die Bilanz wurde nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema des § 266 HGB erstellt. Es wurden die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB in Anspruch genommen und eine verkürzte Bilanz aufgestellt. Von dem Wahlrecht gem. § 284 Abs. 1 HGB, Ausweise in den Anhang statt in die Aktiva der Bilanz aufzunehmen, wurde im Allgemeinen Gebrauch gemacht. Die erforderlichen Angaben sind bei den Ausführungen zu den entsprechenden Posten im Anhang aufgenommen worden. Es lagen keine Vermögensgegenstände vor, die unter mehreren Posten der Aktiva ausweisbar gewesen wären. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bilanziert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB. Soweit die Nutzungsdauer dieser Vermögensgegenstände zeitlich beschränkt ist, wurde als Kriterium für die Abschreibung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anrechnung gebracht. Die Abschreibungen wurden ausschließlich linear vorgenommen. Soweit Fremdwährungsumrechnungen bei aktivierten Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens vorgenommen wurden, erfolgte die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs im Anschaffungszeitpunkt. Die Vermögensgegenstände im Rahmen des Vorratvermögens wurden mit den Anschaffungskosten nach dem Durchschnittsverfahren (§ 240 Abs. 4 HGB i. V. m. § 256 Abs. 2 HGB) bilanziert; das Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 4 HGB wurde eingehalten. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten (=Nennwert) angesetzt, soweit Währungsumrechnungen nicht eine andere Behandlung erforderten. Es existieren keine Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens bilanziert sind, an denen kein rechtliches, sondern nur wirtschaftliches Eigentum besteht und die für das berichtspflichtige Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Es bestehen die folgenden im Umlaufvermögen bilanzierten Forderungen an Gesellschafter: 24.367,94 € Die Forderungen sind unter dem Bilanzposten "Sonstige Forderungen" im Umlaufvermögen aktiviert. Die Bewertung von Schecks, Kassenbeständen, Bundesbank-, Postgiroguthaben sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zu Anschaffungskosten (= Nennwert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB). Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz wurden transitorische Posten i. S. v. § 250 HGB in Ansatz gebracht. Es sind keine Sachverhalte gegeben, welche die Bilanzierung aktiver latenter Steuern zugelassen hätten. Ausführungen zu den Passiva Von dem Wahlrecht gem. § 284 Abs. 1 HGB, Ausweise in den Anhang statt in die Passiva der Bilanz aufzunehmen, wurde im Allgemeinen Gebrauch gemacht. Die erforderlichen Angaben sind bei den Ausführungen zu den entsprechenden Posten im Anhang aufgenommen worden. Es lagen keine Schulden vor, die unter mehreren Posten der Passiva ausweisbar gewesen wären. Die in der Bilanz ausgewiesenen ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital wurden zum Nennbetrag bewertet. Einzelwertberichtigungen wurden mangels Ansatzgrund nicht vorgenommen. Die eingeforderten ausstehenden Einlagen waren zum Bilanzstichtag noch nicht fällig. Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahreserfolges aufgestellt. Die Rückstellungen wurden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. In den Steuerrückstellungen sind keine Rückstellungen für latente Steuern enthalten. Unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" sind keine Beträge passiviert, die einen erheblichen Umfang hätten. Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rentenverpflichtungen, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist, sind in den Verbindlichkeiten nicht enthalten. Soweit Fremdwährungsumrechnungen bei passivierten Verbindlichkeiten vorgenommen wurden, erfolgte die Bewertung grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag; § 256a HGB. Soweit Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von <= 1 Jahr betroffen waren, wurde das Anschaffungskosten- und Realisationsprinzip nicht angewendet. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind nicht vorhanden. Gegenüber Gesellschaftern des berichtenden Unternehmens sind Verbindlichkeiten in Höhe von 16.890,56 € passiviert. Nach § 251 HGB anzugebende Haftungsverhältnisse sind nicht vorhanden. Es sind Sachverhalte vorhanden, welche zu passiven latenten Steuern führen. Das größenklassenbedingte Wahlrecht der §§ 274, 274a HGB zur Passivierung wurde ausgeübt. Bei der Ermittlung des Passivierungsbetrages wurde ein Gesamtsteuersatz von 27,37 % zu Grunde gelegt. Es bestehen keine weiteren, für die Beurteilung der Finanzlage des berichtenden Unternehmens bedeutenden finanziellen Verpflichtungen, die nicht bilanziert und auch nicht als Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB angegeben wurden. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr waren die folgenden Personen Mitglieder der Geschäftsführung: Manuela Krall Den Mitgliedern der Leistungsorgane wurden die nachfolgend angegebenen Vorschüsse oder Kredite gewährt: 13.440,77 €. Die Verzinsung erfolgte zu 6 v. H. p. a. Haftungsverhältnisse zu deren Gunsten wurden nicht eingegangen. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich beschäftigt: - Führungskräfte: 1 Das Unternehmen wird in keinen Konzernabschluss einbezogen. Es wurden keine marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen getätigt. Risiken oder Vorteile von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, sind nicht vorhanden. Gewinnverwendungsbeschluss Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 13. Juni 2014 Die Gesellschafterversammlung wurde heute unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen Formen und Fristen einberufen. Das Stammkapital war zu 100% vertreten. Es wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst: TOP 1: Festst ellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2012 wurde einstimmig festgestellt. TOP 2: Entlastung der Geschäftsführung Der Geschäftsführung wurde einstimmig Entlastung erteilt. TOP 3: Ausschüttung Es wurde dem Vorschlag der Geschäftsführung gefolgt und einstimmig keine Ausschüttung beschlossen.
Rimbach, den 13. Juni 2014 gez. Manuela Krall Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13.06.2014 |
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