RHX Holding
GmbH
Waldkirch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
310.299,78 |
311.443,78 |
| I.
Sachanlagen |
381,00 |
1.525,00 |
| II.
Finanzanlagen |
309.918,78 |
309.918,78 |
| B.
Umlaufvermögen |
360.278,84 |
291.241,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
351.004,65 |
287.514,34 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.274,19 |
3.726,88 |
| Aktiva |
670.578,62 |
602.685,00 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.664,81 |
13.638,52 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
11.361,48 |
8.078,51 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.973,71 |
3.282,97 |
| B.
Rückstellungen |
6.779,00 |
4.670,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
659.134,81 |
584.376,48 |
| Passiva |
670.578,62 |
602.685,00 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die RHX Holding GmbH hat ihren Sitz in Waldkirch. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB
720869 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264
ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den
einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrag
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf
die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266
Abs. 2 und 3 HGB.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden
unverändert gegenüber dem Vorjahr die nachfolgend
dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
angewandt. Dabei wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
ausgegangen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
einschließlich
aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem
Nominalbetrag angesetzt.
Die
flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
In den
Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten mit den Beträgen
berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
IV.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Finanzanlagen
Zum Bilanzstichtag besteht ein
Beteiligungverhältnis mit einer Kapitalgesellschaft
deren Geschäftsführer am 21. Juni 2023 beim
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - einen
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über
das eigene Vermögen der Gesellschaft gestellt hat. Am
27. Oktober 2023 hat die Insolvenzverwalterin des
Beteiligungsunternehmens beim Insolvenzgericht angezeigt,
dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Nach Auffassung der Geschäftsführung sind
die zur Insolvenz des Beteiligungsunternehmens
führenden Umstände durch die Änderung der
Corona-Verordnung am 28. Februar 2023, und dem damit
zusammenhängenden Einbruch des Geschäftes bei der
Beteiligungsgesellschaft, verursacht. Die unmittelbaren und
mittelbaren Auswirkungen der Änderung der
Corona-Verordnung auf den Geschäftsbetrieb der
Beteiligungsgesellschaft sind daher für den
Abschlussstichtag 31. Dezember 2022 der Gesellschaft als
wertbegründend einzustufen, so dass eine
außerplanmäßige Abschreibung der
Beteiligung zum Bilanzstichtag nicht vorgenommen worden
ist. Die Beteiligung wird daher zum Bilanzstichtag mit den
ursprünglichen Anschaffungskosten in Höhe von
EUR 300.138,78 aktiviert.
Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung beträgt der
beizulegende Zeitwert der Finanzanlage jedoch EUR 0,00, so
dass die Finanzanlage im Geschäftsjahr 2023 auf EUR
0,00 abzuwerten ist. Zur Vermeidung einer hieraus
resultierenden etwaigen insolvenzrechtlichen
Überschuldung der Gesellschaft wurde mit der
Tochtergesellschaft ein qualifizierter Rangrücktritt
bezüglich deren Forderung gegen die Gesellschaft in
Höhe von EUR 315.550,00 vereinbart.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
werden Darlehensforderungen gegen den
geschäftsführenden Gesellschafter in Höhe
von EUR 308.805,49 (Vorjahr: EUR 249.772,22) ausgewiesen.
Die Darlehensforderungen werden mit 2,5 % p. a. verzinst
und sind bis zum 31. Oktober 2026 zurückzubezahlen.
Zins- und Tilgungleistungen erfolgen durch Zahlung einer
monatlichen Annuität in Höhe von EUR 600,00 bzw.
EUR 150,00.
Unter den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht werden sonstige
Vermögensgegenstände in Höhe von EUR
36.790,80 (Vorjahr: EUR 36.190,80) ausgewiesen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Forderungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe
von EUR 307.510,84 (Vorjahr: EUR 285.148,67). Alle
übrigen Forderungen sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Verbindlichkeiten
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem bis zu
fünf Jahren in Höhe von EUR 325.550,00 (Vorjahr:
EUR 250.791,67) und von mehr als fünf Jahren in
Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 300.000,00)
ausgewiesen.
Alle übrigen Verbindlichkeiten haben wie im
Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von EUR 43.584,81 (Vorjahr: EUR 33.584,81)
ausgewiesen.
Des Weiteren werden unter den sonstigen
Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Vereinbarungen
über eine Erlösbeteiligung (Genussrecht) in
Höhe von EUR 300.000,00 (Vorjahr: EUR 300.000,00)
ausgewiesen, deren Rückzahlungsbetrag vom Wert der
Beteiligung an der oben genannten sich in Insolvenz
befindlichen Gesellschaft abhängig ist (Punk IV.
Finanzanlagen).
V.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr Herr Prof. Dr. Roland Zengerle, Inhaber
des Lehrstuhls für Anwendungsentwicklung an der
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Waldkirch, den 29. Februar
2024
gez.
Prof. Dr. Roland Zengerle (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.03.2024
festgestellt.
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