Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 45804
Vorher
Gabrem GmbH
Eingetragen
28.7.2021
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Der Vertrieb und die Wartung von Fahrzeugen und Fahrzeugbestandteilen aller Art und sonstigen industriellen Erzeugnissen, insbesondere von Mercedes-Benz Fahrzeugen, ferner die Produktion und der Vertrieb von Gegenständen und Dienstleistungen, die damit in Zusammenhang stehen können. Die Gesellschaft kann ihre Leistungen auch zugunsten anderer vermitteln. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen und die Tätigkeit als Holdinggesellschaft, insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen an verbundene Unternehmen. Die Gesellschaft kann Bankgeschäfte ausschließlich mit ihrem Mutterunternehmen oder ihren Tochteroder Schwesterunternehmen betreiben (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 KWG) sowie Finanzdienstleistungen ausschließlich für ihre Mutterunternehmen oder ihre Tochteroder Schwesterunternehmen erbringen (§ 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 KWG). Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle industriellen, kommerziellen, kaufmännischen oder finanziellen Tätigkeiten und Dienstleistungen in Zusammenhang mit beweglichen und unbeweglichen Gütern sowie immateriellen Vermögenswerten oder Rechten tätigen, welche mit dem Gegenstand der Gesellschaft im Zusammenhang stehen und die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens direkt oder indirekt zu fördern. Sie kann die Geschäfte im Rahmen des Gesellschaftszweckes oder die mit diesem in Verbindung stehenden auf eigene oder fremde Rechnung ausführen oder vermitteln und dessen Erfüllung fördern.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Erilda Metaj
seit 2.12.2025
Geschäftsführer
Jens Niedereichholz
seit 25.6.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert11.11% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Mercedes-Benz Automobil AGCHE
11.11%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Mercedes-Benz Automobil AG
Switzerland
90.000.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Merbag Holding GmbH

Trier

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Inhaltsverzeichnis

Bestätigungsvermerk

Rechnungslegung

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Hinweis:

Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt.

Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Merbag Holding GmbH

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Merbag Holding GmbH, Trier - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Saarbrücken, 13. Juni 2024

EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jörg Vogelgesang, Wirtschaftsprüfer

Michael EX Müller, Wirtschaftsprüfer

Amtsgericht Wittlich, Handelsregister HRB 45804

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2022
EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 30.489.487,87 30.489
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 3.000
30.489.487,87 33.489
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.519.880,59 332
2. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 14
4.519.880,59 346
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 36.991,69 1
4.556.872,28 347
35.046.360,15 33.836

Passiva

31.12.2022
EUR EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 10.000.000,00 10.000
II. Kapitalrücklage 10.000.000,00 10.000
III. Verlustvortrag -151.431,84 -4
IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 3.065.856,74 -147
22.914.424,90 19.849
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 697.180,92 0
2. Sonstige Rückstellungen 19.225,00 5
716.405,92 5
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 11.150.000,00 12.651
2. Sonstige Verbindlichkeiten 265.529,33 1.331
davon aus Steuern EUR 265.529,33 (Vj. TEUR 332)
11.415.529,33 13.982
35.046.360,15 33.836

Gewinn- und Verlustrechnung für 2023

2022
EUR TEUR
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen -33.898,38 -49
2. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 4.250.731,32 0
3. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen EUR 128.275,70 (Vj. TEUR 62) 128.275,70 62
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon an verbundene Unternehmen EUR 578.320,98 (Vj. TEUR 160) -582.070,98 -160
5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -697.180,92 0
6. Jahresüberschuss (Vj. Jahresfehlbetrag) 3.065.856,74 -147

Anhang zum Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss der Merbag Holding GmbH wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerken an dieser Stelle gemacht.

Am 16. November 2023 hat die Gesellschaft mit ihrer Tochtergesellschaft Merbag Trier GmbH einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Dieser wurde am 18. Dezember 2023 ins Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft fungiert dabei als ertragsteuerliche Organträgerin.

II. Registerinformationen

Die Gesellschaft ist aktuell unter der Firma Merbag Holding GmbH mit Sitz in Trier im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter der Nummer HRB 45804 eingetragen.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Flüssige Mittel und das Eigenkapital werden mit dem Nennwert bilanziert.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2023

1. Eigenkapital

Im Geschäftsjahr 2022 fand eine Kapitalerhöhung (Eintragung im Handelsregister am 3. Januar 2022) statt. Das Stammkapital wurde um Euro 9.975.000,00 auf Euro 10.000.000,00 erhöht.

Das Agio von Euro 10.000.000,00 wurde in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren wie im Vorjahr aus sonstigen Forderungen.

Ein Betrag von Euro 4.250.731,32 bezieht sich auf die Forderungen aus dem im Geschäftsjahr abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag mit der Merbag Trier GmbH, Trier. Die Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:

a)

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Restlaufzeit bis zu einem Jahr: Euro 0,00 (Vorjahr Euro 1.000,00)

Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren: Euro 11.150.000,00 (Vorjahr Euro 12.650.000,00)

b)

Sonstige Verbindlichkeiten

Restlaufzeiten bis zu einem Jahr Euro 265.529,33 (Vorjahr Euro 1.332.287,70)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von Euro 8.500.000,00 (Vorjahr Euro 12.650.000,00) aus Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und in Höhe von Euro 2.650.000 aus Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Tochterunternehmen.

V. Sonstige Angaben

1. Mitarbeiter

Die Merbag Holding GmbH beschäftigte 2023 keine Mitarbeiter.

2. Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss der Merbag Holding GmbH wird in den Konzernabschluss der Merbag Holding AG, Baar/Schweiz einbezogen, welche einen Konzernabschluss für den größten Kreis der Unternehmen erstellt.

Die Merbag Holding GmbH erstellt einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis der Unternehmen.

Dieser wird im Unternehmensregister veröffentlicht.

 

Trier, den 13. Juni 2024

Dieter Wolf, Geschäftsführer

Robert Eiden, Geschäftsführer

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Wir, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.

Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.

Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.

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