PPT Pilgram-Precision-Tooling GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Pilgram-Rupprecht GmbH & Co. KGNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer "kleinen Kapitalgesellschaft und Co." gemäß § 264a Abs. 1 i. V. m. 267 Abs. 1 HGB auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden grundsätzlich die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Für die Aufstellung der Bilanz wird die Gliederung gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB unter Berücksichtigung des § 264c HGB (Besondere Bestimmungen für Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a HGB) zugrunde gelegt. Wahlrechte, bestimmte Angaben in der Bilanz bzw. im Anhang auszuüben, werden grundsätzlich im Sinne der Angabe im Anhang ausgeübt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf den Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden, werden stetig angewendet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die handelsrechtlichen Nutzungsdauern entsprechenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern nach den amtlichen AfA-Tabellen. Die Abschreibungen erfolgen linear und werden grundsätzlich zeitanteilig vorgenommen. Der Ansatz der Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen) erfolgte mit den Anschaffungskosten in Höhe der Einbringungswerte der im Zuge der Sachgründung eingebrachten Gesellschaften. Es bestehen keine Gründe zum Ansatz eines niedrigeren beizulegenden Werts. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Eine unter den Forderungen an Lieferungen und Leistungen ausgewiesene unverzinsliche Forderung mit einer Restlaufzeit über einem Jahr wurde mit dem Barwert unter Zugrundelegung eines marktkonformen Zinssatzes angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 HGB gebildet und zeitanteilig aufgelöst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Von der Anwendung des § 274 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern sind kleine Kapitalgesellschaften und Co. gem. § 274a Nr. 4 HGB befreit. Deshalb sind die Steuerabgrenzungen, der Überhang passiver latenter Steuern, unter Anwendung des § 249 HGB unter den Rückstellungen ausgewiesen. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Bilanzposten. Von der Saldierung passiver und aktiver Steuerlatenzen wurde Gebrauch gemacht. Insgesamt ergibt sich ein Passivüberhang. Die Berechnung erfolgte unter Verwendung eines Steuersatzes von 16,345 % (Vorjahr: 16,345 %) und berücksichtigt die Gewerbesteuer. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellung entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten sind mit den vertraglich vereinbarten Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. Angaben zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten In den Gesamtverbindlichkeiten i. H. v. EUR 3.766.552,72 (Vj. EUR 3.557.606,27) sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr i. H. v. EUR 2.337.964,87 (Vj. EUR 2.015.335,08) enthalten. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr betragen zum Bilanzstichtag EUR 1.428.587,85 (Vj. EUR 1.542.271,19). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gem. § 285 Nr. 1a HGB mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt per 31.12.2023 EUR 120.394,450 (Vj.: EUR 513.500,00). Von den Verbindlichkeiten sind grundpfandrechtlich mit EUR 1.144.154,00 (Vj. EUR 1.297.150,00) und durch Sicherungsübereignung von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens mit EUR 218.490,00 (Vj. EUR 273.579,00) gesichert. IV. Sonstige Angaben Angabe gem. § 285 Nr. 7 HGB (durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer) Es wurden während des Geschäftsjahres keine Arbeitnehmer beschäftigt. Angabe gemäß § 264c Abs. 1 HGB (Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern) In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 181.057,20 (Vj. EUR 267.381,68) enthalten. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 219.420,72 (Vj. EUR 0,00) enthalten. V. Unterschrift gem. § 245 HGB
Nürnberg, den 16.05.2024 gez. Christian Pilgram-Rupprecht, Pilgram-Rupprecht Verwaltungs GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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