Meyer GmbH
& Co. KG
Pottum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
575.197,14 |
548.409,36 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.026,00 |
1.606,00 |
| II.
Sachanlagen |
137.425,00 |
125.129,00 |
| III.
Finanzanlagen |
436.746,14 |
421.674,36 |
| B.
Umlaufvermögen |
404.900,05 |
327.132,09 |
| I.
Vorräte |
60.743,45 |
157.773,93 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
138.349,54 |
118.585,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
205.807,06 |
50.772,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.982,80 |
4.456,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
987.079,99 |
879.997,45 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
765.338,56 |
734.599,67 |
| I.
Kapitalanteile |
765.338,56 |
734.599,67 |
| 1.
Kapitalanteile der persönlich haftenden
Gesellschafter |
764.699,45 |
733.960,56 |
| 2.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
639,11 |
639,11 |
| B.
Rückstellungen |
12.162,00 |
14.859,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
203.479,43 |
130.538,78 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.100,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
987.079,99 |
879.997,45 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Meyer GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Pottum
und wird unter der Nummer HRA 3454 beim Registergericht in
Montabaur geführt.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kommanditgesellschaft im Sinne von § 264a HGB in
Verbindung mit § 267 Absatz 1 HGB. Die für die
Aufstellung des Jahresabschlusses maßgeblichen
Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches wurden beachtet. Darüber hinaus
wurde die Spezialvorschrift des § 264c HGB beachtet.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte unter teilweisem
Verzicht auf das Recht zur verkürzten Darstellung
gemäß dem für große und
mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Gliederungsschema des § 266 Absätze 2 und 3 HGB.
Bei der Offenlegung wurde von dem Recht zur verkürzten
Darstellung in vollem Umfang Gebrauch gemacht.
Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den
Erleichterungen gemäß § 288 Satz 1 HGB in
vollem Umfang Gebrauch gemacht.
Der Gesellschaftsvertrag enthält keine
gesonderten Bestimmungen zur Rechnungslegung.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Gegenstände des
Sachanlagevermögens wurden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bewertet und - soweit abnutzbar -
planmäßig abgeschrieben. Bei der Bemessung der
Abschreibungen wurde auf die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer abgestellt. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden innerhalb der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Jahr der Anschaffung sofort
abgeschrieben, wenn deren Anschaffungskosten EUR 800,00
nicht übersteigen.
Vorräte wurden mit den Anschaffungs- und
Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Uneinbringliche Forderungen wurden
abgeschrieben. Im Hinblick auf das latente Ausfallrisiko
bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% der
Nettoforderungen in Abzug gebracht.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgte nach Verwendung des
Jahresergebnisses.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(§ 268 (4) HGB)
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Angaben zu Verbindlichkeiten, deren Laufzeiten sowie
Sicherheiten (§ 268 (5) HGB)
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten gliedert sich
wie folgt: Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 203.479,43
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind: EUR 19.880,42
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen Eigentumsvorbehalte im üblichen
Umfang.
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit:
EUR 841,87
Verbindlichkeiten aus Steuern: EUR 19.419,62
Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42
(3) GmbHG)
EUR 436.496,14 (Vorjahr: EUR 52.983,74)
Sonstige Angaben
sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen jährliche Pachtverpflichtungen in
Höhe von EUR 60.000,00
durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr durchschnittlich 14,75 Arbeitnehmer.
sonstige Berichtsbestandteile
Pottum, 17.07.2020
gez. Brigitte Meyer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.07.2020 festgestellt.
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