PV Preist GmbH & Co. KG
Paderborn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
2.287.343,00 |
2.658.623,00 |
| I. Sachanlagen |
2.287.343,00 |
2.658.623,00 |
| B. Umlaufvermögen |
579.703,87 |
559.838,00 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
29.213,83 |
121.558,55 |
| II. Wertpapiere |
9.900,20 |
1.400,29 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
540.589,84 |
436.879,16 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
12.315,63 |
12.315,63 |
| Aktiva |
2.879.362,50
|
3.230.776,63 |
Passiva
|
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31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
1.044.318,14 |
1.086.152,35 |
| I. Kapitalanteile |
1.044.318,14 |
1.086.152,35 |
| 1. Kapitalanteile Kommanditisten |
1.044.318,14 |
1.086.152,35 |
| II. Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
0,00 |
| B. Rückstellungen |
75.094,00 |
75.334,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
1.759.950,36 |
2.069.290,28 |
| Summe Passiva |
2.879.362,50 |
3.230.776,63 |
Anhang
PV Preist GmbH & Co. KG, Paderborn
Anhang für das Geschäftsjahr 2024
Allgemeine Hinweise
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Paderborn und ist in das Handelsregister des Amtsgerichts
Paderborn unter der Nummer HRA 7883 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine kleine
Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 264a HGB sowie eine
Kleinst-Gesellschaft im Sinne von § 267a HGB.
Für den Jahresabschluss der Gesellschaft finden die Rechnungslegungsvorschriften des
HGB für Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB Anwendung. Die Gesellschaft
nimmt größenabhängige Erleichterungen der §§ 264 und 288 HGB für kleine Gesellschaften
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266
und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt
und gegliedert.
Der Grundsatz der Stetigkeit in der Darstellung sowie in der Anwendung der Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden wurde beachtet. Die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist
gegeben.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert
beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten vermindert
um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Das bewegliche Anlagevermögen wird linear auf die Nutzungsdauer von 5 bis überwiegend 20 Jahren (Photovoltaikanlage)
abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. ihrem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bilanziert.
Die Restlaufzeiten sind - wie im Vorjahr - kleiner einem Jahr.
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit ihren Anschaffungskosten oder mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt und bestehen in Höhe von TEUR 541 (VJ TEUR 437) gegenüber
verbundenen Unternehmen.
Die Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen
angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
in ausreichendem Umfang. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Diese Rückstellungen
werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sie betragen zum Bilanzstichtag insgesamt
TEUR 1.758 (VJ TEUR 2.067), davon haben TEUR 312 (VJ TEUR 309) eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr, TEUR 1.284 (VJ TEUR 1.270) eine Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bis zu fünf Jahren und TEUR 162 (VJ TEUR 488) eine Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR 1.758 (VJ TEUR 2.067)
gegenüber verbundenen Unternehmen. Zur Besicherung sind die Photovoltaikanlage sicherungsübereignet
sowie diverse Forderungen (insb. auf Zahlung der Stromeinspeisevergütungen) sicherungsabgetreten.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sie betragen zum Bilanzstichtag insgesamt
TEUR 2 (VJ TEUR 3). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag
- wie im Vorjahr - keine. Sämtliche Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Paderborn, den 30. Januar 2025
gez. Bernhard Funke (Geschäftsführer der OWL Erneuerbare Energien Verwaltung GmbH)
gez. Hubertus Henning (Geschäftsführer der OWL Erneuerbare Energien Verwaltung GmbH)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.04.2025 festgestellt.
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