H. Kunz GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Königstein HRB 2094
Eingetragen
15.1.1981
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenVerlegen von Zeitschriften
Gegenstand
Herstellung und der Vertrieb von Werbemitteln und Druckerzeugnissen jedweder Art

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Heinz Kunz
seit 11.12.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

"H. Kunz GmbH"

Kelkheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 115.430,03 102.573,18
I. Sachanlagen 37.413,00 46.535,00
II. Finanzanlagen 78.017,03 56.038,18
B. Umlaufvermögen 439.957,95 414.394,41
I. Vorräte 1.200,00 1.200,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 258.416,37 223.586,95
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 180.341,58 189.607,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 995,37 1.016,39
Bilanzsumme, Summe Aktiva 556.383,35 517.983,98

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 152.247,14 122.469,71
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 96.905,12 89.497,58
III. Jahresüberschuss 29.777,43 7.407,54
B. Rückstellungen 396.400,86 359.979,00
C. Verbindlichkeiten 7.735,35 35.535,27
Bilanzsumme, Summe Passiva 556.383,35 517.983,98

Anhang für das Geschäftsjahr 2012

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der Heinz Kunz GmbH zum 31.12.2012 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam in der Regel die lineare Abschreibung zur Anwendung. Wobei für Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens die Abschreibung zeitanteilig vorgenommen wurde.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird bei Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind soweit erforderlich Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Der Ansatz erfolgte zum Erfüllungsbetrag.

Die Pensionsrückstellungen beruhen auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 26.278,86 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 258.416,37 76.688,34 197.308,09 31.885,56

davon gegenüber Gesellschaftern: 76 T€.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten.

Eigenkapitel

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2012 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Gewährleistungsrückstellungen und Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Von den Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres TEUR 8 fällig. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen TEUR 0.

Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten

Die in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind wie folgt besichert:

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB

Zum Bilanzstichtag bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verpflichtungen keine weiteren Haftungsverhältnisse oder sonstige Verpflichtungen von Bedeutung.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Heinz Kunz, Kelkheim.

Den Organen der Gesellschaft wurden Darlehen von Seiten der Gesellschaft in Höhe von T€ 76 gewährt.

Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde insoweit Gebrauch gemacht, dass die Angaben über die Bezüge der Organe der Gesellschaft unterbleiben.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Kelkheim, im März 2013

Heinz Kunz GmbH

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.3.2013.

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