BiTechnologien GmbH
Dortmund
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.589,50 |
| I.
Sachanlagen |
2.589,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
27.245,75 |
| I.
Vorräte |
2.200,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.774,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.271,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
29.835,25 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.842,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
17.157,11 |
| B.
Rückstellungen |
2.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.692,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
29.835,25 |
Anhang
der BiTechnologien GmbH, Dortmund,
für das Geschäftsjahr 2006
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Firma BiTechnologien GmbH, Dortmund, hat ein
kalendergleiches Geschäftsjahr vom
01. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Im Jahr
des Geschäftseröffnung war ein
Rumpfwirtschaftsjahr vom 05. Januar bis zum 31. Dezember
2006 zu bilden. Die GmbH ist eine kleine Gesellschaft im
Sinne des HGB und macht insoweit von etwaigen
Erleichterungsvorschriften Gebrauch.
Das Sachanlagevermögen, dessen Nutzung zeitlich
begrenzt ist, ist zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen bilanziert.
Ein außerplanmäßiger
Abschreibungsbedarf bei den Vermögensgegenständen
des Anlagevermögens, um die
Vermögensgegenstände mit einem niedrigeren
beizulegenden Wert nach § 253 II Satz 3 1. Halbsatz
HGB am Abschlussstichtag zu bewerten, war nicht
ersichtlich. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen im
Sinne des § 253 II Satz 3 2. Halbsatz HGB liegen
ebenfalls nicht vor. Wertaufholungen sind nicht vorgenommen
worden.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert worden. Im Bereich des
Vorratsvermögens war kein Wertberichtigungsbedarf
aufgrund eines niedrigeren Börsen- oder Marktpreises
am Abschlussstichtag zu erkennen. Fremdkapitalzinsen nach
§ 255 III HGB sind nicht in die Herstellungskosten
eingeflossen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu
Ihrem Nennwert bilanziert. Dem strengen handelsrechtlichen
Niederstwertprinzip ist Rechnung getragen worden.
Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist
vollständig einbezahlt worden.
Die Rückstellungen sind gemäß §
249 I Satz 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten
gebildet worden. Die Rückstellungen sind in der
Höhe ausgewiesen worden, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.
Die Verbindlichkeiten werden gemäß §
253 I Satz 2 HGB mit ihrem Rückzahlungsbetrag in der
Bilanz ausgewiesen.
Erläuterungen zur Bilanz
Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist
gänzlich eingezahlt.
Die Gesellschaft ist als kleine Gesellschaft im Sinne
der §§ 264a, 267 HGB zu bezeichnen.
Auf die Darstellung des Anlagegitters und der
entsprechend aufgegliederten Abschreibungen im Anhang nach
§ 268 II HGB wird gemäß § 274a Nr.1
HGB verzichtet.
Forderungen oder Ausleihungen gegenüber
Gesellschaftern sind nicht zu bilanzieren gewesen.
Auf die Erläuterung von größeren
Beträgen unter den Sonstigen
Vermögensgegenständen, die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen, wird
gemäß § 274a Nr.2 HGB verzichtet.
Auf die Darstellung der Zusammensetzung der
Rückstellungen (Rückstellungsspiegel)
gemäß § 285 Nr.12 HGB wird nach § 288
HGB verzichtet.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
beispielsweise für fremde Verbindlichkeiten sind nicht
gegeben.
Sonstige Angaben
Auf die laut § 285 Nr. 7 HGB im Anhang
geforderte Angabe der durchschnittlichen Zahl der
während des Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer, getrennt nach Gruppen, wird gemäß
§ 288 HGB verzichtet.
Die Geschäftsführung ist von Herrn Alexey
Beylin und seit dem 01. Juli 2006 auch von Herrn Dr. Andrey
Freik als zweiter alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer im abgelaufenen Wirtschaftsjahr
wahrgenommen worden. Im Weiteren wird auf die Schutzklausel
des § 286 IV HGB und § 288 HGB verwiesen.
Dortmund, im Jahre 2007
gez. Alexey Beylin
-Geschäftsführer-
gez. Dr. Andrey Freik
-Geschäftsführer-
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 19.692,36 EUR.
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