Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten
all ahead composites GmbH
Oberdürrbacher Straße 3, 97209 Veitshöchheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Dr. Chaloupka seit 10.6.2026 | Geschäftsführer |
Christian Gemperlein seit 8.8.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
all ahead composites GmbHVeitshöchheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Grundlagen und Methoden Der Jahresabschluss der Firma All Ahead Composites GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzende Vorschriften durch das GmbH-Gesetz wurden beachtet. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde der Jahresabschluss nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und Darstellung im Jahresabschluss Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB). Es liegen keine Abweichungen in der Darstellung (insbesondere Gliederung der Bilanz oder GuV) gegenüber dem Vorjahr (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB) vor. Die in der Bilanz und/oder GuV angegebene Vorjahresbeträge sind mit den Werten für das aktuelle Berichtsjahr vergleichbar (§ 265 Abs. 2 Satz 2 HGB). Angabe der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB): - Der Wertansatz der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen des Anlagevermögens berechnet sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung. - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert, bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. - Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. - Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Abweichungen der angewandten Bilanzierung und Bewertung gegenüber dem Vorjahr und Darstellung des Einflusses auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) liegen nicht vor. Angaben zur Bilanz und zu einzelnen Bilanzposten Angaben zum Vermögen und zu aktivischen Rechnungsabgrenzungsposten Angabe der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bzw. über ein Jahr für jeden Forderungsposten in der Bilanz (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB): - die Angaben sind aus der Bilanz ersichtlich Angaben zum Fremdkapital und zu passivischen Rechnungsabgrenzungsposten Angabe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr für jeden Verbindlichkeitsposten in der Bilanz (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB): - die Angaben sind aus der Bilanz ersichtlich Zu jedem Verbindlichkeitsposten sowie zum Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten Angabe des Teilbetrags mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Satz 1 Nr. 1a und Nr. 2 HGB): - Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht (Vorjahr: ebenso) Weitergehende Pflichtangaben Angaben zu Haftungsverhältnissen und nicht bilanzierten Verpflichtungen Gesonderte Angabe der Beträge der in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse, der im Zusammenhang mit diesen gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten sowie der unter den Haftungsverhältnissen ausgewiesenen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7 HGB): Angaben zu Mitarbeitern und Organen Angabe der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats mit Kennzeichnung des Aufsichtsratsvorsitzenden, seines Stellvertreters sowie (falls vorhanden) des Vorsitzenden der Geschäftsführung (§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB): - alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft im Berichtsjahr war: Herr Christian Gemperlein, Veitshöchheim Feststellung/Billigung des Jahresabschlusses zum: 31.03.2025
Veitshöchheim , den 31.03.2025 gezeichnet durch Christian Gemperlein, Gesellschafter, Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
gez. Gemperlein Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025 festgestellt. |
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