WSEC Wolf
Software Engineering & Consulting GmbH
Neumarkt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2010
EUR |
30.6.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
535,00 |
804,00 |
| I.
Sachanlagen |
535,00 |
804,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
86.337,50 |
55.399,68 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.981,77 |
3.022,09 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
61.355,73 |
52.377,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
543,48 |
1.897,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
87.415,98 |
58.101,02 |
Passiva
|
|
30.6.2010
EUR |
30.6.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
56.189,32 |
35.088,30 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
10.088,30 |
18.103,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
21.101,02 |
-8.014,89 |
| B.
Rückstellungen |
14.564,38 |
11.031,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.662,28 |
11.981,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
87.415,98 |
58.101,02 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der WSEC Wolf Software
Engineering GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Das Wahlrecht, das HGB i.d.F. des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) bereits
für dieses Wirtschaftsjahr anzuwenden, wurde so
ausgeübt, dass die neuen Regelungen bereits in vollem
Umfang übernommen wurden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden gem. § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der
Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266
HGB zusammengefasst.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. §
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Dem stehen weder
rechtliche noch tatsächliche Gegebenheiten entgegen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze,
verschiede Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150 (410 €) wurden im Jahr
des Zugangs sofort abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit dem
Nennwert bewertet.
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es
sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die
Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen Der Ansatz erfolgt gem. § 250 Abs. 1 HGB
und § 5 Abs. 2 EStG.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert
bilanziert und entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Das
Kapital ist in voller Höhe einbezahlt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gem. § 253 Abs. 1
S. 2 HGB angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB i.V. mit
der RückAbzinsV vom 18. November 2009 abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von EUR 16.418,04 vor. Die
mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
zwischen 1 und 5 Jahren betragen EUR 244,24.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen EUR
0,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
ist, beträgt EUR 0,00.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Angaben zu Geschäftsführung,
Aufsichtsgremien und Gesellschaftern
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
- Herr Lothar
Wolf
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde gem.
§ 286 Abs. 3 HGB verzichtet, da diese Aufstellung nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem
Unternehmern einen erheblichen Nachteil zufügen kann.
Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30.06.2010
erfolgte am 06.06.2011.
Gez. Lothar Wolf
Gesellschafter-Geschäftsführer
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