WSEC Wolf Software Engineering & Consulting GmbHLiquidiert

Moorstraße 18, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 16479
Eingetragen
2.8.1999
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungSonstige Ingenieurbüros
Gegenstand
die Softwareberatung und -erstellung, im besonderen im Bereich der Logistik und Verfahrenstechnik.

Historie

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Management

NameRolle
Lothar Wolf
seit 18.4.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

WSEC Wolf Software Engineering & Consulting GmbH

Neumarkt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010

Bilanz

Aktiva

30.6.2010
EUR
30.6.2009
EUR
A. Anlagevermögen 535,00 804,00
I. Sachanlagen 535,00 804,00
B. Umlaufvermögen 86.337,50 55.399,68
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.981,77 3.022,09
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 61.355,73 52.377,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 543,48 1.897,34
Bilanzsumme, Summe Aktiva 87.415,98 58.101,02

Passiva

30.6.2010
EUR
30.6.2009
EUR
A. Eigenkapital 56.189,32 35.088,30
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 10.088,30 18.103,19
III. Jahresüberschuss 21.101,02 -8.014,89
B. Rückstellungen 14.564,38 11.031,35
C. Verbindlichkeiten 16.662,28 11.981,37
Bilanzsumme, Summe Passiva 87.415,98 58.101,02

Anhang


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der WSEC Wolf Software Engineering GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Das Wahlrecht, das HGB i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) bereits für dieses Wirtschaftsjahr anzuwenden, wurde so ausgeübt, dass die neuen Regelungen bereits in vollem Umfang übernommen wurden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden gem. § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Dem stehen weder rechtliche noch tatsächliche Gegebenheiten entgegen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, verschiede Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150 (410 €) wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit dem Nennwert bewertet.
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen Der Ansatz erfolgt gem. § 250 Abs. 1 HGB und § 5 Abs. 2 EStG.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert bilanziert und entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Das Kapital ist in voller Höhe einbezahlt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB i.V. mit der RückAbzinsV vom 18. November 2009 abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von EUR 16.418,04 vor. Die mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren betragen EUR 244,24.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen EUR 0,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert ist, beträgt EUR 0,00.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.
Angaben zu Geschäftsführung, Aufsichtsgremien und Gesellschaftern
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
-       Herr Lothar Wolf
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde gem. § 286 Abs. 3 HGB verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmern einen erheblichen Nachteil zufügen kann.
Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30.06.2010 erfolgte am 06.06.2011.
 
Gez. Lothar Wolf
Gesellschafter-Geschäftsführer

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