Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 37414 HB
Eingetragen
23.11.2021
Branche
Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus StahlHerstellung von MetallkonstruktionenSchornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau
Gegenstand
Die Ausführung von Schweißarbeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Fatih Kaya
seit 23.11.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Fatih Kaya
Sandfahrel 53 a, 27572 Bremerhaven
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

STN GmbH

Bremerhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 59.768,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.208,00 0,00
II. Sachanlagen 58.560,00 0,00
B. Umlaufvermögen 219.336,25 12.383,30
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 210.332,08 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.004,17 12.383,30
Summe Aktiva 279.104,25 12.383,30

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 20.989,09 10.583,30
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
IV. Verlustvortrag 1.916,70 0,00
V. Jahresüberschuss 10.405,79 -1.916,70
B. Rückstellungen 37.525,00 1.700,00
C. Verbindlichkeiten 220.590,16 100,00
Summe Passiva 279.104,25 12.383,30

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

der Firma

STN GmbH

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Immaterielle Vermögensgegenstände, sofern vorhanden, wurden zu Anschaffungskosten angesetzt, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert (§ 253 Abs. 2 HGB). Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften (§ 7 EStG) vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert bis zu 800,-- € wurden gem. § 6 Abs. 2a EStG im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt.

Die Vorräte des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten oder zum niedrigeren Teilwert angesetzt.

Bei den Forderungen aus Lieferungen - und Leistungen wurden mögliche Ausfallrisiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für die Abschlusskosten gebildet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

IV. Gliederungsgrundsätze

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

V. Angaben zu den Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die durch Grundpfandrechtes gesichert sind,

bestehen nicht.

Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter bestehen in Höhe von 28.385,61 €.

VI. Angaben zu den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans gem. § 285 Nr. 10 HGB

1. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Kaya Fatih Geschäftsführer Alleinvertretungsberechtigt

VII. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten, wurden zum jeweils gültigen Kurs umgerechnet.

VIII. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Abschreibung ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.

IX. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Bürgschaften oder der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, der Begebung und Übertragung von Wechseln oder aus Gewährleistungsverträgen die nicht in der Bilanz auszuweisen sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Der Geschäftsführer schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

X. Lagebericht

Die Gesellschaft hat auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet. (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB).

 

Bremerhaven, den 28.04.2024

Fatih Kaya

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.4.2024.

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