ADRIAGEL
GmbH
Empfingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
111.770,00 |
16.844,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
50,00 |
| II.
Sachanlagen |
111.763,00 |
16.794,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
392.652,97 |
453.771,32 |
| I.
Vorräte |
173.216,02 |
198.050,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
202.125,83 |
250.145,50 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
17.311,12 |
5.575,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.850,00 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
7.608,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
513.272,97 |
478.223,73 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.233,18 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
178.200,00 |
178.200,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
0,00 |
382.152,50 |
| III.
Verlustvortrag |
185.808,41 |
605.663,22 |
| IV.
Jahresüberschuss |
8.841,59 |
37.702,31 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
7.608,41 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
15.829,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
508.539,79 |
462.394,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
513.272,97 |
478.223,73 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2013
ADRIAGEL GmbH
Empfingen
1. Erläuterungen zur Bilanz
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Dritten Buches des HGB - in der Fassung nach Inkrafttreten
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom
25.5.2009 - in Verbindung mit rechtsformspezifischen
Sondervorschriften des GmbHG und den Regelungen im
Gesellschaftsvertrag aufgestellt.
Die zur Erläuterung einzelner Posten der Bilanz
erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich
zulässig, in den Anhang übernommen.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2013 sind die Ansatzvorschriften der
§§ 246 bis 251 HGB angewandt worden. Die
vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse gem.
§ 251 HGB sind, soweit gegeben, unter der
Bilanz ausgewiesen. Die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze des § 252 Abs. 1
HGB sowie die besonderen Bewertungsvorschriftender
§§ 253 bis 256 HGB sind beachtet worden.
Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in
fremder Währung in EURO erfolgt in der
Buchführung grundsätzlich mit dem zum
Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls gültigen
Devisenkassamittelkurs (Zugangsbewertung). Die Umrechnung
auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten am
Abschlussstichtag erfolgt zum Devisenkassamittelkurs, bei
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr unter Anwendung
des Anschaffungs- und Realisationsprinzips
(§ 256a Satz 1 HGB), bei einer Restlaufzeit von
einem Jahr und weniger ohne Anwendung des
Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips
(§ 256a Satz 2 HGB).
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die
folgenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften
- gegenüber dem Vorjahr unverändert -
angewandt worden:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen pro
rata temporis nach der linearen Methode, wobei eine
Nutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde gelegt wird. Die
Anschaffungskosten von Programmen bis EUR 410,00 (sog.
Trivialsoftware) sind in voller Höhe als Aufwand
behandelt worden. Es ist angenommen worden, dass zum 1.1.
des Folgejahres der Abgang erfolgt.
Sachanlagen
Bei den Sachanlagen erfolgt die Bewertung zu
Anschaffungskosten (Anschaffungspreis ohne
Umsatzsteuer zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und
abzüglich Anschaffungspreisminderungen) oder zu
Herstellungskosten, bei Gegenständen des
Sachanlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt
ist, vermindert um planmäßige
Abschreibungen. Bei den Zugängen beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens erfolgt die
Ermittlung der Jahresabschreibungen zeitanteilig. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 410,00 (§ 6
Abs. 2 EStG) sind, da von untergeordneter Bedeutung,
in voller Höhe als Aufwand behandelt worden
(vereinfachte handelsrechtliche Abschreibungsmethode
nach § 253 Abs. 2 HGB). Es ist angenommen
worden, dass zum 1.1. des Folgejahres der Abgang erfolgt.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von mehr als EUR 410,00 werden
aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Die Abgänge werden bis zum Zeitpunkt des
Ausscheidens abgeschrieben und mit dem Restbuchwert des
Abgangsmonats (Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich kumulierte Abschreibungen) ausgebucht.
Die Buchgewinne oder Buchverluste sind in der Gewinn- und
Verlustrechnung unter den Posten "sonstige
betriebliche Erträge" oder "sonstige
betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.
Die Abschreibungen erfolgen planmäßig
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bis 2007
und in 2009 nach der degressiven, ab 2008 und ab 2010 nach
der linearen Methode mit steuerlich zulässigen
Sätzen.
Vorräte
Die Vorräte sind, ausgehend von den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, nach dem strengen
Niederstwertprinzip bewertet. Anschaffungspreisminderungen
und Anschaffungsnebenkosten sind durch pauschale Ab- bzw.
Zuschläge berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert
bzw. bei unverzinslichen und niedrig verzinslichen
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr zum
Barwert, wobei ein Rechnungszinsfuß von 5 %
angewendet wurde.
Auf die anderen Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen ist wegen des allgemeinen Kreditrisikos eine
Pauschalwertberichtigung von 3,5 %, bei
Auslandsforderungen vom Nennwert, bei
Inlandsforderungen vom Nennwert nach Abzug der
Umsatzsteuer, gebildet worden.
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstigen Vermögensgegenständen
- entfallen auf Forderungen gegen
Gesellschafter EUR 151.320,72 (Vorjahr
EUR 203.150,24)
- sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr enthalten EUR 11.450,68
(Vorjahr
EUR 55.894,66).
Liquide Mittel
Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
Im Betrag der sonstigen Rückstellungen sind
erfasst Rückstellungen für externe und interne
Kosten der Aufstellung des Jahresabschlusses und der
Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen (TEUR
4).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Der folgende Verbindlichkeitenspiegel zeigt den
Gesamtposten der Verbindlichkeiten zum
Bilanzstichtag sowie zum Vorjahr, getrennt nach
Restlaufzeiten der Rückzahlungsbeträge und
die Art und Form der durch Pfandrechte und ähnliche
Rechte gesicherten Gesamtbeträge.
|
Summe
|
davon
Restlaufzeit von
|
|
|
|
über 1 Jahr
|
|
|
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bis 1 Jahr
|
bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
laufendes
Jahr
|
508.539,79
|
424.459,90
|
84.079,89
|
0,00
|
Vorjahr
|
462.394,22
|
268.792,42
|
80.395,16
|
113.206,64
|
Von den Verbindlichkeiten entfallen auf
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
EUR 0,00 (Vorjahr EUR 113.206,64).
2. Sonstige Pflichtangaben
Beziehungen zu Unternehmensorganen
Geschäftsführer
Geschäftsführer der Gesellschaft sind:
Roberto Da Ros
Walter Da Ros
Gesamtbezüge der Geschäftsführung und
früherer Mitglieder
Die Angabe unterbleibt nach § 288 Abs. 1
HGB.
sonstige Berichtsbestandteile
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ADRIAGEL GmbH
Die Geschäftsführer
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26. Januar 2015
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...................................
.................................
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(Walter Da
Ros)
(Roberto Da Ros)
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.01.2015 festgestellt.
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