Stammdaten

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Amtsgericht Jena HRB 506697
Vorher
H & K Carlogistic GmbHCar Bull GmbH
Eingetragen
11.5.2011
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Handel mit Kraftfahrzeugen, Transport von Kraftfahrzeugen, Vermittlung von Finanzierungen nebst Leasing und Versicherungsleistungen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

H & K Carlogistic GmbH

Erfurt

Jahresabschluss zum 31.12.2013

Bilanz

 

31.12.2013

31.12.2012

AKTIVA

   

A.

Anlagevermögen

435,00 €

653,00 €

I.

Sachanlagen

435,00 €

653,00 €

B.

Umlaufvermögen

614.114,00 €

409.319,24 €

I.

Vorräte

554.564,75 €

370.704,68 €

II.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

43.558,59 €

22.038,35 €

III.

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

15.990,66 €

16.576,21 €

C.

Rechnungsabgrenzungsposten

1.767,60 €

1.000,00 €

 

616.316,60 €

410.972,24 €

PASSIVA

   

A.

Eigenkapital

20.574,66 €

15.170,69 €

I.

Gezeichnetes Kapital

25.000,00 €

25.000,00 €

II.

Verlustvortrag

- 9.829,31 €

- 14.513,78 €

III.

Jahresüberschuss

5.403,97 €

4.684,47 €

B.

Rückstellungen

26.460,00 €

10.233,00 €

C.

Verbindlichkeiten

569.281,94 €

385.568,55 €

 

616.316,60 €

410.972,24 €

Anhang

I. Erläuterungen zur Bilanz

Allgemein

Der Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der vorliegenden Bilanz handelt es sich um eine Handelsbilanz, die Vorschriften des BilMoG wurden geprüft und angewendet. Es wurden hierbei teilweise aufgrund von saldierten Geringfügigkeiten (bezogen auf die vorhandene Bilanzsumme) auftragsgemäß Werte der Steuerbilanz berücksichtigt. Die Aussagekraft der Handelsbilanz wird hierdurch unter dem Aspekt der Wesentlichkeit nicht eingeschränkt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 HGB werden in Anspruch genommen.

Bei der Erstellung der Bilanz wurden die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB angewandt.

Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

 

Bilanz

A) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel 2013.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs-/ Herstellungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet. Es wurde die lineare AfA-Methode angewendet.

Für die im Geschäftsjahr 2013 angeschafften abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten Euro 410,00 nicht übersteigen, können gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Eine analoge handelsrechtliche Anwendbarkeit der steuerlichen Regelungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten Euro 410,00 nicht übersteigen (§ 6 Abs. 2 EStG), ist jedoch im Hinblick auf den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 S. 2 EStG) eher kritisch zu sehen, da diese Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 3 HGB für den Zeitraum in dem sie genutzt werden, um planmäßige Abschreibungen zu vermindern sind.

Trotz dieser Bedenken wird unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit des Rechnungswesens die Vorgehensweise auch handelsrechtlich ausnahmsweise für zulässig erachtet, soweit den geringwertigen Wirtschaftsgütern keine wesentliche Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beizulegen ist.

 

B) Umlaufvermögen

Die Forderungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet.

 

C) Rückstellungen

Für Garantieleistungen wurde pauschal eine Rückstellung in Höhe der tatsächlichen Garantieinanspruchnahme der Vergangenheit gebildet. Dabei wurde die Inanspruchnahme 2013 als Grundlage genommen, weiterhin wurde die erweiterte Gewährleistungsinanspruchnahme berücksichtigt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Beträge zurückgestellt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig waren.

 

D) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Saldenbestätigungen bzw. Kontoauszüge zum Bilanzstichtag nachgewiesen.

 

II. Sonstige Angaben

Besondere Umstände, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechendes Bild bietet, liegen nicht vor. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind ebenfalls nicht gegeben.

 

III. Geschäftsführung

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist

Herr Christian Kirschner.

Angaben über die Gesamtbezüge unterbleiben gem. §288 HGB.

Bestätigungsvermerk

Mit Gesellschafterversammlung vom 26.05.2014 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2013 festgestellt.

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