Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 32779
Eingetragen
5.5.2022
Gegenstand
1. Die wirtschaftliche Erbringung von Hygiene und Reinigungsdiensten, hauswirtschaftlichen Diensten, Wirtschaftsund Verwaltungsdiensten und ähnlichen Tätigkeiten gegenüber anderen steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere für den Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V. und die ihm angeschlossenen Einrichtungen, im Wege eines planmäßigen und arbeitsteiligen Zusammenwirkens gem. § 57 Abs. 3 AO. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Betrieb eines Integrationsunternehmens gem. § 215 SGB IX durch die Beschäftigung von Menschen mit Benachteiligungen. Die Gesellschaft strebt die Anerkennung als Integrationsunternehmen nach § 215 SGB IX durch das zuständige Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland an. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gemeinnützige Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung des Wohlfahrtswesens und der Berufsbildung sowie - im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften - die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe und ferne die Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Diese Gesellschaftszwecke ergeben sich aus dem Selbstverständnis und der Zielsetzung der Caritas als einer Wesensäußerung der katholischen Kirche und besteht in der Förderung der Werke christlicher Nächstenliebe. Der gemeinnützige Satzungszweck der Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung mildtätiger Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Inklusionsbetriebs i.S.d. § 68 Nr. 3 c AO i.V.m. § 215 SGB IX für Schwerbehinderte und psychisch beeinträchtigte Personen. Für andere Personengruppen mit abgeschwächtem Leistungspotential werden diese Satzungszwecke durch die Unterhaltung von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege gem. § 66 AO verwirklicht. Der Satzungszweck der Förderung der Bildung wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Qualifizierungseinrichtungen, in denen notwendige theoretische und praktische Kenntnisse vermittelt werden, und somit die Eingliederung der geförderten Personen in das Berufsleben sowie die Abhängigkeit dieser Personen von öffentlichen und nichtöffentlichen Leistungen verringert oder ganz überwunden werden kann. Eine Branchenfestlegung erfolgt dabei nicht, da die Körperschaft sich flexibel den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes anpassen wird. Darüber hinaus werden die vorstehen genannten Satzungszwecke (Förderung des Wohlfahrtswesens, Förderung der Bildung sowie Förderung mildtätiger Zwecke) verwirklicht durch das arbeitsteilige und planmäßige Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. In Ausgestaltung dieses Zusammenwirkens arbeitet die Gesellschaft zusammen mit dem Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V., welcher Räumlichkeiten an die Gesellschaft zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke überlässt sowie Geschäftsführungsleistungen, Buchhaltungsleistungen, Leistungen im Bereich des Personalwesens sowie im untergeordneten Umfang auch sonstige mit den vorstehend genannten Dienstleistungen in Zusammenhang stehenden Leistungen gegenüber der Gesellschaft erbringt. Die Förderung des Wohlfahrtwesens, die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe und ferner die Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke werden ebenfalls verwirklicht durch das planmäßige und arbeitsteilige Zusammenwirken mit dem Caritasverband Wuppertal/Solingen e. V., indem die Gesellschaft gegenüber diesem die in Absatz 1 genannten Leistungen erbringt und den Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V. damit bei der unmittelbaren Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke unterstützt. Das planmäßige Zusammenwirken im vorstehenden Sinne erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sowohl der Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V. als auch die INCA gGmbH ihren jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkt insbesondere auf die Erfüllung ihrer originären satzungsgemäßen Aufgaben ausrichten möchten und zudem die vorstehend bezeichneten Dienst-leistungen mit eigenen Ressourcen nicht so effizient und professionell erbringen können; insoweit trägt das arbeitsteilige und koordinierte Zusammenwirken der beteiligten Körperschaften maßgeblich dazu bei, dass diese ihre satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke zielgerichteter und nach-haltiger erfüllen können. 3. Die Gesellschaft kann zu dem vorgenannten Zweck alle Geschäfte eingehen, die ihr dienlich sind. Der Erwerb von Grundbesitz ist zulässig. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten, soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 6. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 7. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 8. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andrea Maria Schmidt
seit 11.12.2025
Prokura
Andreas Müller
seit 11.12.2025
Geschäftsführer
Rolf Lennart Krause
seit 5.5.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V.
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

INCA gGmbH

Wuppertal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 103.159,00 60.054,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen Gesellschafter 29.104,76 0,00
-- davon aus Lieferungne und Leistungen EUR 29.104,76
-- davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 29.104,76
2. Sonstige Vermögensgegenstände 36.393,59 65.498,35 81.726,15 81.726,15
-- davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 23.081,33 (i. Vj. EUR 81.726,15)
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 60.657,38 77.843,88
126.155,73 159.570,03
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 118.810,12 47.305,86
348.124,85 266.929,89

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag -72.305,86 0,00
III. Jahresfehlbetrag -71.504,26 -72.305,86
IV. Nicht gedeckter Fehlbetrag 118.810,12 47.305,86
0,00 0,00
B. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen zur Finanzierung des Anlagevermögens 59.986,00 38.540,00
C. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 11.704,81 0,00
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 25.695,52 3.893,81
- davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 25.695,52 (i. Vj. EUR 3.893,81)
2. Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 250.075,64 224.125,40
- davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 75,64 (i. Vj. EUR 24.125,40)
-- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 250.000,00 (i. Vj. EUR 200.000,00)
-- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren EUR 250.000,00 (i. Vj. EUR 200.000,00)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 662,88 370,68
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 662,88 (i. Vj. EUR 370,68)
-- davon aus Steuern: EUR 662,88 (i. Vj. EUR 357,18)
276.434,04 228.389,89
348.124,85 266.929,89

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

01.01.-31.12.2023 16.02.-31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 183.340,30 1.522,62
2. Öffentliche Zuschüsse und sonstige Zuweisungen und Zuschüsse 108.809,98 77.860,00
3. Sonstige betriebliche Erträge 28.152,45 2.393,13
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 25.994,15 15.567,54
b) Aufwendungen für bezogene Waren 0,00 25.994,15 141,22 15.708,76
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 222.660,32 35.622,87
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 64.536,42 287.196,74 11.254,03 46.876,90
-- davon für Alterversorgung EUR 11.995,46 (i. Vj. EUR 1.523,90)
6. Abschreibungen auf Sachanlagen 13.709,79 11.503,51
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 43.312,31 41.304,44
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus Zuwendungen zur Finanzierung von Sachanlagen 8.360,44 5.463,96
9. Aufwendungen aus der Zuführung des Sonderpostens aus Zuwendungen zur Finanzierung von Sachanlagen 29.806,44 44.003,96
10. Ergebnis vor Steuern -71.356,26 -72.157,86
11. Sonstige Steuern 148,00 148,00
12. Jahresfehlbetrag -71.504,26 -72.305,86

Entwicklung des Anlagevermögens für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

(erweiterte Bruttodarstellung)

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 71.557,51 56.814,79 1.004,90 127.367,40
71.557,51 56.814,79 1.004,90 127.367,40
kumulierte Abschreibungen
01.01.2023 Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.503,51 13.709,79 1.004,90 24.208,40
11.503,51 13.709,79 1.004,90 24.208,40
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 103.159,00 60.054,00
103.159,00 60.054,00

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die INCA gGmbH, Wuppertal

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Jahresabschluss der INCA gGmbH, Wuppertal - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT

Der von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft aufgestellte Jahresabschluss - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 16. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - wurde nicht durch einen Abschlussprüfer geprüft.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Dresden, 9. Oktober 2024

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prof. Dr. Penter, Wirtschaftsprüfer

Karnstedt, Wirtschaftsprüfer

Nachrichten & Medien

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