BE-Bioenergie AG
Langenfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
4,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
4,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
0,00 |
76,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
76,00 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
202.067,84 |
200.838,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
202.067,84 |
200.918,34 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
250.838,34 |
247.565,34 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.229,50 |
3.273,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
202.067,84 |
200.838,34 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
2.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
201.567,84 |
198.718,34 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
92.352,22 |
90.344,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
202.067,84 |
200.918,34 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Be-Bioenergie AG wurde auf
der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften
In den Abschreibungen sind nur Abschreibungen nach
den steuerlichen Vorschriften gemäß § 281
Abs. 2 Satz 1 HGB enthalten.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang
ausgewiesen.
Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit
diese Beträge nicht.
Wirtschaftliche Situation
Im Kalenderjahr 2014 existiert ein nicht gedeckter
Fehlbetrag in Höhe von 202.067,84 EUR. Es liegt eine
buchmäßige Überschuldung vor.
Durch den Forderungsverzicht in Höhe von
109.215,62 EUR gegenüber Frau Sabine Zeyn und in
Höhe von 89.134,52 EUR gegenüber der Firma Ansa
Bau GmbH ist eine Überschuldung nicht gegeben.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR 1.229,50.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Verlustvortrags ergibt sich ein Betrag von EUR 252.067,84.
In die Rücklagen werden EUR 0,00 eingestellt.
Zur Ausschüttung ist ein Betrag von EUR 0,00
vorgesehen.
Auf neue Rechnung werden - EUR 252.067,84
vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Auf der Gesellschafterversammlung vom 06. April 2016
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Gesonderter Ausweis zusätzlicher Posten
Die nachfolgenden Angaben vervollständigen die
in der Form der kleinen Kapitalgesellschaft erstellte
Bilanz.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen des Vorstands
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
gehörte die folgenden Person dem Vorstand an:
Herr Steffen Zeyn Dipl. Ing.
Langenfeld, 06. April
2016
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gez. Steffen Zeyn
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Ort, Datum
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Unterschrift
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Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats
Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich auf
EUR 0,00.
Die Aufsichtsratstätigkeiten wurden mit EUR 0,00
vergütet.
sonstige Berichtsbestandteile
Herr Steffen Zeyn Dipl. Ing.
Langenfeld, 06. April
2016
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gez. Steffen Zeyn
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Ort, Datum
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Unterschrift
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.04.2016 festgestellt.
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