WWK IT GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roland Kluger seit 11.11.2024 | Prokura |
Heiko Wößner seit 4.1.2023 | Vorstandsmitglied |
Achim Ulrich Heyland seit 4.6.2020 | Prokura |
Georg Steinlein seit 4.6.2020 | Vorstandsmitglied |
Erik Trump seit 29.12.2014 | Prokura |
Michael Dr. Vogt seit 4.5.2012 | Prokura |
Stefan Kolb seit 12.2.2003 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WWK Pensionsfonds AktiengesellschaftMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2024 vorgelegt WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit WWK Allgemeine Versicherung AG WWK Pensionsfonds AG Konzernabschluss Gremien, Organe Angaben zum Anhang Aufsichtsrat Dirk Fassott Mitglied des Vorstandes der WWK Leben und WWK Allgemeine, München, Vorsitzender Rainer Gebhart Stellv. Vorstandsvorsitzender der WWK Leben und WWK Allgemeine, Rosenheim, stellv. Vorsitzender Jürgen Schrameier Vorstandsvorsitzender der WWK Leben und WWK Allgemeine, München Vorstand Karl Ruffing Leitender Angestellter, München, bis 31.07.2023 Georg Steinlein Leitender Angestellter, München Heiko Wößner Leitender Angestellter, Olching, ab 01.01.2023 Verantwortlicher Aktuar Dr. Michael Vogt München Treuhänder Christine Peschel Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin, Grafing, Treuhänderin Wolfgang Heinze Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Gauting, stellv. Treuhänder, bis 31.05.2023 Dr. Marc Oliver Wenk Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, München, stellv. Treuhänder, ab 01.06.2023 Lagebericht des Vorstands1. Marktsituation und Geschäftsverlauf Das Marktumfeld für Pensionsfonds in Deutschland war im Jahr 2023 unverändert durch die Übernahmen von Pensionsrückstellungen geprägt. Das Geschäftsfeld der Entgeltumwandlung durch Beitragszusagen mit Mindestleistungen verharrte dagegen erwartungsgemäß auf geringem Niveau. Nach einer Erhebung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und den 14 an dieser Erhebung beteiligten Pensionsfonds beläuft sich der Neuzugang in Form des laufenden Beitrags für ein Jahr auf 40,1 Mio. € nach 34,0 Mio. € im Vorjahr. Der überwiegende Teil des Neugeschäfts in Form von Einmalbeiträgen aus der Übernahme von Pensionsverpflichtungen lag mit 0,8 Mrd. € im Geschäftsjahr 2023 deutlich unter dem Vorjahreswert von 2,0 Mrd. €. Entwicklung der Gesellschaft Die WWK Pensionsfonds AG tritt seit März 2003 als Anbieter am Markt auf. Die wesentlichen Produkte stellen nach wie vor die Pensionspläne aus Beitragszusagen mit Mindestleistung (arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanziert) mit vollständiger Rückdeckung durch Rentenversicherungen bei der WWK Lebensversicherung a. G. dar. Die aktive Akquisition von Neugeschäft im Geschäftsfeld von Übertragungen von Pensionsverpflichtungen wurde 2018 eingestellt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Pensionsverpflichtungen mehrerer WWK-Unternehmen gegen Zahlung eines Einmalbeitrages übernommen. Neuzugang und Bestandsentwicklung Für das Geschäftsjahr 2023 ergab sich ein Neuzugang mit einer Gesamtbeitragssumme in Höhe von 43,8 Mio. €, der im Wesentlichen aus der Übernahme von Pensionsverpflichtungen anderer WWK-Unternehmen resultiert. Sowohl für die arbeitnehmer- und arbeitergeberfinanzierten Zusagen als auch für die Übernahme von Pensionsverpflichtungen ergab sich zum 31.12.2023 ein Bestand von 6.837 Versorgungszusagen (2022: 6.929) mit einer Jahresbeitragssumme von 2,2 Mio. € (2022: 2,4 Mio. €) und einer Gesamtbeitragssumme von 228,8 Mio. € (2022: 186,8 Mio. €). Kapitalanlagen Mit Ausnahme der Kapitalanlagen zur Bedeckung der nicht versicherungsförmig übernommenen Verpflichtungen aus Leistungszusagen, sind Versorgungsleistungen durch Rückdeckungsversicherungen bei der WWK Lebensversicherung a. G. besichert. Der Gesamtwert der Anlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitgebern und Arbeitnehmern betrug zum Ende des Berichtsjahres 251,6 Mio. € (2022: 194,2 Mio. €). Davon entfallen auf die Rückdeckungsversicherungen 89,5 Mio. € (2022: 86,9 Mio. €) und Fondsanlagen der nicht versicherungsförmigen Verpflichtungen 162,1 Mio. € (2022: 107,3 Mio. €). Unter den konventionellen Kapitalanlagen werden neben den Kapitalanlagen, in denen das von der Muttergesellschaft zur Verfügung gestellte Eigenkapital angelegt ist, in Höhe von 9,0 Mio. € (2022: 8,9 Mio. €) als auch Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen zur Bedeckung von Verpflichtungen in der Rentenphase in Höhe von 0,3 Mio. € (2022: 0,3 Mio. €) ausgewiesen, die mit dem Zeitwert bewertet werden. Der Zeitwert der konventionellen Kapitalanlagen des Eigenkapitals beläuft sich auf 9,2 Mio. € (2022: 8,9 Mio. €), sodass sich eine Bewertungsreserve von 0,2 Mio. € (2022: 0,0 Mio. €) ergab. Beitragseinnahmen Die gebuchten Beiträge summierten sich im Jahr 2023 auf 45,4 Mio. € (2022: 1,9 Mio. €). Kapitalanlageergebnis Aus Kapitalerträgen und Aufwendungen für Kapitalanlagen saldierte sich ohne nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein positives Ergebnis von rund 3.342 Tsd. € (2022: 2.604 Tsd. €). Das Ergebnis der konventionellen Kapitalanlagen, an dem der Pensionsfonds partizipiert, beträgt 663 Tsd. € (2022: 466 Tsd. €). Darin sind Abgangsgewinne in Höhe von 341 Tsd. € (2022: 612 Tsd. €) sowie Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von 33 Tsd. € (2022: 404 Tsd. €) enthalten. Aufwendungen Im Berichtsjahr fielen Aufwendungen für Abschluss und Verwaltung sowie sonstige Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.003 Tsd. € (2022: 777 Tsd. €) an. Für Versorgungsfälle waren Zahlungen in Höhe von 2.054 Tsd. € zu verzeichnen (2022: 1.601 Tsd. €). Gesamtergebnis Im Jahr 2023 erzielten wir einen Jahresüberschuss in Höhe von 273 Tsd. €, nachdem im Vorjahr ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 64 Tsd. € ausgewiesen wurde. Überschussbeteiligung Die Pensionspläne sind mit Ausnahme des nicht versicherungsförmigen Pensionsplans Chance grundsätzlich am Überschuss beteiligt und erhalten jährliche bzw. Schlussüberschussanteile. Derzeit erfolgt auch unter Berücksichtigung der Verordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds und über die Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung - PFAV) keine Überschussbeteiligung. 2. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Das Risikomanagementsystem einschließlich Krisenmanagement und Innenrevision der WWK Lebensversicherung a. G. erfasst auch die WWK Pensionsfonds AG. Durch die umfassende Funktionsausgliederung auf die WWK Lebensversicherung a. G. und die Anlage großer Teile der Kundenbeiträge in Rückdeckungsversicherungen bei diesem Unternehmen sind wesentliche Risiken aus Vertrieb, Versicherungstechnik, Kapitalanlage und Informationstechnologie in den regelmäßigen Betrachtungen des Risikomanagementsystems der WWK Lebensversicherung a. G. miterfasst. Die WWK Pensionsfonds AG ist im Rahmen der Kapitalanlage nur geringen Risiken ausgesetzt. Zum einen werden die gegebenen Beitragszusagen mit Mindestleistung vollständig durch Rückdeckungsversicherungen bei der WWK Lebensversicherung a. G. abgedeckt, sodass für die Gesellschaft nur ein hypothetisches Ausfallrisiko der Muttergesellschaft besteht. Die Kapitalanlagen aus den nicht versicherungsförmigen Pensionsplänen sind alle vollständig der Bilanzposition Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zugeordnet, sodass alle Wertänderungen von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu tragen sind. Somit verbleibt nur ein geringes Restrisiko aus der Eigenanlage, wobei diese Mittel überwiegend in breit gestreute Publikumsfonds angelegt werden. Das wesentliche operative Risiko für die Gesellschaft besteht in Form eines Kostenrisikos. Die WWK Pensionsfonds AG hat sich im Rahmen der abgeschlossenen Pensionsverträge verpflichtet, diese langfristig zu erfüllen und die Abwicklung derer zu übernehmen. Durch ein konsequentes Kostencontrolling und das Nutzen von bereits vorhandenen Prozessen innerhalb des WWK-Konzerns werden die anfallenden Kosten minimiert. Zudem besteht im Rahmen der abgeschlossenen Verträge die Möglichkeit, die Kostenbeiträge nachträglich anzupassen. Risiken, die den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens gefährden, sind bisher nicht eingetreten und im Geschäftsjahr 2023 nicht zu erwarten. Die Chancen der WWK Pensionsfonds AG liegen in dem Kollektivgeschäft der Pensionspläne aus Leistungszusagen sowie der kostengünstigen Verwaltung der Bestände. 3. Verbundene Unternehmen Die WWK Lebensversicherung a. G. ist mit 100 % des Aktienkapitals, das voll eingezahlt ist, alleiniger Aktionär. Alle Vertriebs- und Verwaltungsarbeiten der WWK Pensionsfonds AG, die neben den gesetzlich vorgeschriebenen Gesellschaftsorganen keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, werden im Rahmen eines Funktionsausgliederungsvertrags von der WWK Lebensversicherung a. G. abgewickelt. Der Bericht über die Beziehung zu diesem Unternehmen gemäß § 312 AktG schließt mit folgender Erklärung: "Wir erklären, dass nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, unsere Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen." 4. Ökologische Nachhaltigkeit im Sinne der Offenlegungsverordnung Die WWK Pensionsfonds AG betreibt mit den Pensionsplänen aus Beitragszusagen mit Mindestleistung sowie dem Pensionsplan Chance aus Leistungszusagen Altersversorgungssysteme und damit Finanzprodukte im Sinne der Offenlegungsverordnung. Nach aktueller Einschätzung fallen die Pensionspläne nicht unter Artikel 8 Absatz 1 oder Artikel 9 Absatz 1, 2 oder 3 der Offenlegungsverordnung. Daher wird gemäß Artikel 7 der Taxonomieverordnung die folgende Erklärung zu den Pensionsplänen gegeben: Wir haben begonnen, Nachhaltigkeitsfaktoren bei den Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus entwickeln wir unsere Analysen und Entscheidungsprozesse fortlaufend mit dem Ziel weiter, künftig eine Gewichtung der Nachhaltigkeitskennzahlen (Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungskennzahlen) vorzunehmen und danach zu steuern. Dabei dienen Ausschlusskriterien, ESG-Scores und ESG-Ratings dazu, die identifizierten negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen möglichst zu vermeiden bzw. zu reduzieren. 5. Ausblick und Entwicklungschancen Gesamthaft betrachtet gehen wir davon aus, dass der künftige Geschäftsverlauf von einem Rückgang der Beiträge leicht unterhalb des Niveaus von 2022 geprägt sein wird. Weitere Übertragungen von WWK-Unternehmen sind jedoch nicht ausgeschlossen und können die Beiträge deutlich erhöhen. Viele Marktteilnehmer erkennen zwar die Vorteile der Auslagerung einer Pensionszusage auf externe Versorgungsträger, scheuen aber die immer noch enorm hohen administrativen und operativen Hürden. Die Akquisition von Auslagerungen von Gesellschafter-Geschäftsführer-Pensionszusagen ist darüber hinaus sehr kleinteilig und durch sehr hohen vertrieblichen Aufwand gekennzeichnet. Unter Ertragsgesichtspunkten ist damit die Konzentration auf sogenanntes Kollektivgeschäft gerechtfertigt. Sofern solche Kollektivanfragen an den Pensionsfonds herangetragen werden, werden diese begutachtet und im Einzelfall eine Entscheidung herbeigeführt. Ein konstantes Kapitalanlage- und Kostenergebnis unterstellt, erwarten wir gesamthaft betrachtet ein ausgeglichenes Ergebnis. Die tatsächlichen Ergebnisse können sich jedoch wegen der vielfältigen Unwägbarkeiten, gerade vor dem Hintergrund der neuen geopolitischen Lage und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft im Laufe des Geschäftsjahres noch ändern.
Der Vorstand Georg Steinlein Heiko Wößner 6. Bewegung des Bestandes an Versorgungsverhältnissen im Geschäftsjahr 2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Ich bescheinige hiermit entsprechend § 128 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
München, den 28. Februar 2024 Die Treuhänderin Peschel Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B.I. und C.I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341 f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 240 Satz 1 Nummer 10 bis 12 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist.
München, den 26. Februar 2024 Verantwortlicher Aktuar Dr. Vogt Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Regelungen, sowie den ergänzenden Vorschriften des AktG, VAG, BetrAVG und der RechPensV aufgestellt. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, deren Zweckbestimmung darin liegt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341 b Abs. 2 HGB bewertet. Hierbei wird als Bewertungsmaßstab auf § 253 Abs. 3 S. 5 HGB zurückgegriffen. Sofern Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere dem Umlaufvermögen zugeordnet wurden, wurden sie gemäß § 341 b Abs. 2 i. V. m. § 253 Abs. 1 S. 1 und Abs. 4 HGB bewertet. Aus unterschiedlichen Anschaffungskosten gleicher Wertpapiere wurde ein Durchschnittswert gebildet. Die Position Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen beinhaltet eine Rückdeckungsversicherung bei der WWK Lebensversicherung a. G. zur Bedeckung von einer Verpflichtung in der Rentenphase. Diese wird gemäß § 341 b Abs. 4 HGB mit dem Zeitwert angesetzt. Die Position Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beinhaltet Rückdeckungsversicherungen bei der WWK Lebensversicherung a. G. sowie Fondsanteile zur Bedeckung nicht versicherungsförmiger Pensionspläne. Die Bilanzierung erfolgt mit dem Zeitwert gemäß § 341 d HGB. Forderungen aus dem Pensionsfondsgeschäft an Arbeitgeber und Versorgungsberechtigte und sonstige Forderungen werden mit den Nominalbeträgen bilanziert. Für das allgemeine Kreditrisiko werden Wertberichtigungen nach allgemeinen Erfahrungswerten abgesetzt. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand sowie andere Vermögensgegenstände sind mit den Nominalbeträgen ausgewiesen. Die Deckungsrückstellung bei leistungsbezogenen Pensionsplänen mit versicherungsförmiger Garantie wird einzelvertraglich nach der prospektiven Methode berechnet. Die Berechnung erfolgt mit einem Rechnungszins in Höhe von 0,90 % bzw. 0,25 %, als Sterbetafel wird die auf Basis der DAV 2004 R hergeleitete geschlechterneutrale Tafel WWK 2012 R verwendet. Die Höhe der Deckungsrückstellung bei Pensionsplänen zu Beitragszusagen mit Mindestleistung im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) ergibt sich aus der Summe der Deckungsrückstellung und Gewinnguthaben der bei der WWK Lebensversicherung a. G. abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen unter Beachtung der aus der Beitragszusage mit Mindestleistung resultierenden Mindestdeckungsrückstellung. Die Berechnung der Deckungsrückstellung erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere unter Beachtung des § 341 f HGB sowie der aufgrund des § 240 Satz 1 Nummer 10 bis 12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen. Die Deckungsrückstellung für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird nach der retrospektiven Methode pro Einzelvertrag ermittelt. Die bei der Berechnung der Deckungsrückstellung bei Pensionsplänen zu Beitragszusagen mit Mindestleistung verwendeten Rechnungszinsen wurden unter Beachtung von § 5 Abs. 3 und Abs. 4 DeckRV festgesetzt. Demnach wurde bei Verträgen, deren Deckungsrückstellung grundsätzlich mit einem Rechnungszins von 1,75 % oder höher berechnet wird, für die nächsten 15 Vertragsjahre auf den für den Bilanzstichtag gemäß § 5 Abs. 3 DeckRV maßgeblichen Referenzzins von 1,57 % abgesenkt. Bei der Berechnung werden aktuelle Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten sowie aktuarielle Erwartungen der Sterblichkeit berücksichtigt. Das Vermögen der Deckungsrückstellung der auf Basis des § 236 Abs. 2 VAG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 bzw. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG kalkulierten leistungsbezogenen Pensionspläne Chance wird im Anlagestock unter Position Aktiva B in einem separaten Anlagestock ausgewiesen. Das Vermögen wurde aus geleisteten Einmalbeiträgen entsprechend dem zugrundeliegenden Pensionsplan gebildet. Danach sind die Einmalbeträge so kalkuliert, dass die prospektiv bewerteten Verpflichtungen aus den Leistungszusagen für Anwärter und Rentner mit den Rechnungsgrundlagen zu Beginn der Zusage finanziert sind. Die Deckungsrückstellung aus Beitragszusagen mit Mindestleistung sowie die Deckungsrückstellung aus leistungsbezogenen, nicht durch versicherungsförmige Garantie durchgeführten Pensionsplänen entsprechen genau dem Anlagestock, der unter Position Aktiva B ausgewiesen ist. In der Deckungsrückstellung aus Beitragszusagen mit Mindestleistung und der Deckungsrückstellung aus leistungsbezogenen Pensionsplänen ist eine Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Zeiten von Pensionsfondsverträgen enthalten. Die Berechnung der Mindestdeckungsrückstellung erfolgte mit folgenden Rechnungsgrundlagen:
Auf Grund der gewählten Vertragsform fallen keine Beitragsüberträge an. Sonstige Rückstellungen sind in der Höhe der Erfüllungsbeträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Grundsätzlich erfolgt bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr eine Diskontierung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem laufzeitäquivalenten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre. Verbindlichkeiten aus dem Pensionsfondsgeschäft gegenüber Arbeitgebern, Verbindlichkeiten gegenüber Lebensversicherungsunternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 HGB bilanziert. 2. Entwicklung des Aktivpostens A I. und B I. im Geschäftsjahr 2023
3. Erläuterungen zur Bilanz 3.1. Aktiva zu A ► Kapitalanlagen Ermittlung der Zeitwerte Die Zeitwerte der zum Anschaffungs- oder Nennwert ausgewiesenen Kapitalanlagen setzen sich wie folgt zusammen:
Börsennotierte Kapitalanlagen werden zum Börsenkurswert am Abschlussstichtag angesetzt. zu I.2. ► Verträge zu Lebensversicherungsunternehmen Die Verträge wurden ausschließlich bei verbundenen Unternehmen abgeschlossen. zu B ► Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Das Vermögen beinhaltet Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 89.494.587,82 € sowie Kapitalanlagen für nicht versicherungsförmige Pensionspläne in Höhe von 162.138.191,87 €. zu C ► Forderungen Forderungen mit einer Restlaufzeit von länger als einem Jahr bestehen nicht. 3.2. Passiva zu A ► Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital verteilt sich auf 3.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1.000,- € je Aktie. III. Gewinnrücklagen gesetzliche Rücklage
Zu B ►Pensionsfondstechnische Rückstellungen In den pensionsfondstechnischen Rückstellungen ist eine Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Zeiten von Pensionsfondsverträgen in Höhe von 9.777,99 € enthalten. Zu C ►Pensionsfondstechnische Rückstellungen entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Die aus der Beitragszusage mit Mindestleistung im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG resultierende Verpflichtung erfordert eine Mindestdeckungsrückstellung in Höhe von 57.270.102,98 €. Darin enthalten ist eine Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Zeiten von Pensionsfondsverträgen in Höhe von 854.170,69 €. Die aus der Leistungszusage im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 oder § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG resultierende Verpflichtung erfordert eine Mindestdeckungsrückstellung in Höhe von 12.208.796,00 €. Darin enthalten ist eine Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Zeiten von Pensionsfondsverträgen in Höhe von 608.708,00 €. zu D ► Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten ausschließlich Rückstellungen für interne und externe Jahresabschlusskosten, ungewisse Verbindlichkeiten und Archivierung. zu E ► Andere Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus dem Pensionsfondsgeschäft enthalten keine verzinslich angesammelten Überschussanteile. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung zu I. 1. ► Verdiente Beiträge Die gebuchten Beiträge sind wie folgt untergliedert:
zu I. 2. ► Erträge aus Kapitalanlagen
zu I. 7. ► Aufwendungen für den Pensionsfondsbetrieb Die Aufwendungen betreffen die Abschluss- und Verwaltungskosten. zu I. 8. ► Aufwendungen für Kapitalanlagen
zu II. 4. ► Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Gesellschaft fällt gemäß § 1 MinStG unter die Anwendung des Mindeststeuergesetzes. Für sie ist die Übergangsregelung bei untergeordneter internationaler Tätigkeit gemäß § 83 MinStG anwendbar, wodurch die Gesellschaft im Rahmen der Unternehmensgruppe in den ersten fünf Jahren von der Mindeststeuer i.S.d. § 3 MinStG befreit ist. Ein Primärergänzungssteuerbetrag i.S.d. §§ 8 bis 10 MinStG fällt nicht an. Provisionen und sonstige Bezüge der Vertreter, Personalaufwendungen
5. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzverlust von 126.779,81 € auf neue Rechnung vorzutragen. 6. Sonstige Angaben Angaben zur Gesellschaft Die WWK Pensionsfonds AG hat ihren Sitz in Marsstraße 37, 80335 München und ist unter der Nummer HRB 146295 im Registergericht München eingetragen. Gremien, Organe Kredite und Vorschüsse an Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands bestehen nicht. Vorgänge von besonderer Bedeutung Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, waren nicht zu verzeichnen. Beiträge an den Pensionssicherungsverein Die Aufwendungen für Beiträge an den Pensionssicherungsverein betrugen 4.344,81 €. Konzernzugehörigkeit Die WWK Pensionsfonds AG wird in den Konzernabschluss der WWK Lebensversicherung a. G. einbezogen, die gleichzeitig den größten und den kleinsten Kreis der Unternehmen bildet, dem die Gesellschaft als Tochtergesellschaft angehört. Der Sitz dieser Gesellschaft ist in der Marsstraße 37, 80335 München gelegen und der Konzernabschluss steht im elektronischen Bundesanzeiger zur Verfügung. Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB erfolgen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB im Konzernabschluss der WWK Lebensversicherung a. G.
München, den 29. Februar 2024 Der Vorstand Georg Steinlein Heiko Wößner Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die WWK Pensionsfonds AG, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der WWK Pensionsfonds AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WWK Pensionsfonds AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den für Pensionsfonds geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die weiteren Bestandteile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir hierzu weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Pensionsfonds geltenden, handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 08. April 2024 Mazars
GmbH & Co. KG
Dr. Thomas Varain, Wirtschaftsprüfer Torben Geppert, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats Wir haben im Berichtsjahr die Geschäftsführung des Vorstands anhand mündlicher und schriftlicher Berichte überwacht. Über die Entwicklung des Geschäfts und die Lage des Unternehmens haben wir uns in drei Sitzungen des Aufsichtsrats unterrichtet. Des Weiteren wurden Strategiegespräche mit dem Vorstand außerhalb der turnusmäßigen Sitzungen geführt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023, die Buchführung und der Lagebericht des Vorstands sind von der als Abschlussprüfer gewählten Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Berichte des Abschlussprüfers sind in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats von den Wirtschaftsprüfern erläutert und mit dem Aufsichtsrat erörtert worden. Ebenso hat der verantwortliche Aktuar der Gesellschaft, Herr Dr. Michael Vogt, an der Sitzung über die Feststellung des Jahresabschlusses teilgenommen. Er hat in diesem Rahmen über die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung berichtet sowie vom Aufsichtsrat gewünschte Erläuterungen gegeben. Von dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers sowie den wesentlichen Ergebnissen zum Erläuterungsbericht zur versicherungsmathematischen Bestätigung haben wir zustimmend Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts haben wir keine Einwendungen und billigen den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Außerdem hat uns der Vorstand den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG sowie den hierzu von der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, erstatteten Prüfungsbericht vorgelegt. Aufgrund der ohne Beanstandungen abgeschlossenen Prüfung hat die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, das folgende Testat erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Wir haben den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie den hierzu erstatteten Prüfungsbericht gebilligt und erheben keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands, dass das Unternehmen bei Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung erhalten hat.
München, den 9. April 2024 Der Aufsichtsrat Dirk Fassott, Vorsitzender |
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Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen