Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamm HRB 2757
Vorher
FVS-GmbH (Fahrschul-Versicherungs-Service)
Eingetragen
27.10.1998
Branche
Sonstige Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerVermittlungstätigkeiten für die Vermietung und das Leasing von Autos, Wohnmobilen und AnhängernVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Vermittlung von Versicherungen und sonstigen Serviceleistungen sowie Leasing und Autovermietung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ludger Jacob
seit 26.1.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Holzstr. 19, 59510 Lippetal-Lippborg
13.500 €
50.00%
Gerhart-Hauptmann-Str. 13, 59510 Lippetal
13.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FVS GmbH

Hamm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 202.666,00 106.228,00
I. Sachanlagen 193.916,00 97.478,00
II. Finanzanlagen 8.750,00 8.750,00
B. Umlaufvermögen 1.216.040,83 1.106.947,70
I. Vorräte 291.810,09 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 864.307,73 867.505,43
III. Wertpapiere 0,00 173.721,49
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 59.923,01 65.720,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.368,86 1.192,25
Aktiva 1.420.075,69 1.214.367,95

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 871.057,20 1.027.919,85
I. Gezeichnetes Kapital 27.000,00 27.000,00
II. Kapitalrücklage 9.448,28 9.448,28
III. Gewinnvortrag 781.471,57 1.001.932,74
IV. Jahresüberschuss 53.137,35 -10.461,17
B. Rückstellungen 160.445,69 134.332,00
C. Verbindlichkeiten 388.572,80 49.141,10
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 388.572,80 49.141,10
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.975,00
Passiva 1.420.075,69 1.214.367,95

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich.

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Aufgrund der Anpassung der Pensionsrückstellung durch die neuen Bewertungsvorschriften des BilMoG wurde eine Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 erstellt. Differenzen zur Pensionsrückstellung zum 31.12.2009 wurden in die Kapitalrücklage bzw. passive Latente Steuern verbucht und werden auch im Jahr 2019 weiter fortgeführt.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtig worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 Euro) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

4. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso wie die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Die Pensionsrückstellung, wie auch die Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen, wurden auf Grundlage des mathematischen Gutachtens angepasst. Zu erwähnen ist, dass ein Teil der Pensionsverpflichtung auf einen Pensionsfonds ausgelagert wurde. Herfür wurde ein Teil der Rückdeckungsversicherung ausgezahlt und zur Kapitaldeckung an den Pensionsfonds überwiesen. Sowohl die Pensionsrückstellung, als auch die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen sind entsprechend gemindert worden.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen insgesamt 35.584,00 Euro.

Davon entfallen auf:

a) Steuern EUR 32.753,87
b) Verbindlichkeiten Kreditkartenabrechnung EUR 1.827,86
c) Verbindlichkeiten aus Vermögensbildung EUR 72,77
d) Sonstige Verbindlichkeiten EUR 929,50

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auf keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, die aber für die Beurteilung der der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestehen nicht.

III. Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziff. 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. kleine Kapitalgesellschaft handelt.

IV. Sonstige Angaben

1) Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer:

Familienname Vorname Funktion Umfang der Vertretungsbefugnis
Jacob Ludger Geschäftsführer Alleinvertretung

2) Arbeitnehmer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich beschäftigt:

(ohne Organmitglieder)

Anzahl
Angestellte 5
Aushilfen 2

3) Forderungen gegen Geschäftsführer

Die Forderungen gegenüber dem Geschäftsführer betragen zum 31.12.2023 insgesamt 387,92 Euro. Die Forderung wurde im Folgejahr ausgeglichen.

V. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Ludger Jacob

sonstige Berichtsbestandteile

 

Hamm, 13.06.2024

gez. Ludger Jacob

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 13.06.2024 festgestellt.

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