Etil
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
105.505,50 |
10.851,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
105.505,00 |
10.851,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
35.838,94 |
31.780,57 |
| I.
Vorräte |
252,01 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.950,10 |
22.928,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.636,83 |
8.852,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.536,15 |
3.193,87 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
52.595,40 |
49.994,11 |
| Summe
Aktiva |
245.194,81 |
145.538,87 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
75.558,70 |
73.317,31 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.601,29 |
2.241,39 |
| IV.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
52.595,40 |
49.994,11 |
| B.
Rückstellungen |
49.778,14 |
50.719,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
195.416,67 |
94.819,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
70.306,54 |
50.719,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
125.110,13 |
44.100,00 |
| Summe
Passiva |
245.194,81 |
145.538,87 |
Anhang
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Berücksichtigung der vollständigen
Ergebnisverwendung.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz zum Vorjahr wurden
unverändert als Bilanzvorträge auf neue Rechnung
übernommen.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für
Abnutzung zur Anwendung.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert
bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sind Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch
eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche,
nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der
Grundlage des Ergebnisverwendungsvorschlages erfolgt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Die Rechungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln
und vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Sonstige Pflichtangaben
Im Rahmen der sonstigen Pflichtangaben werden
folgende Erläuterungen gegeben:
Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen keine sonstigen finanziellen
Verbindlichkeiten.Für das Darlehen gegenüber der
Gesellschaft in Höhe von 34.494,41 € wurde mit
Datum vom 31.08.2017 ein Rangrücktritt erklärt.
Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte bei Frau Christiane
Stuwe. Sie ist als Geschäftsführerin
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Ergebnisfestschreibung
Mit Datum vom 14.07.2020 erfolgte in einer
Gesellschafterversammlung die Feststellung des vorliegenden
Jahresabschlusses zum 31.12.2019.
gezeichnet: Christiane Stuwe
sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, den 14.07.2020
gez. Christiane Stuwe
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 14.07.2020
festgestellt.
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