MIG
Managementinformationsgesellschaft mbH (vormals: Cyrus GmbH
Schwingtechnik)
Werl
(vormals: Recklinghausen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
406.634,00 |
603.208,03 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
53,00 |
| II.
Sachanlagen |
406.634,00 |
603.154,03 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.324.481,38 |
1.223.623,97 |
| I.
Vorräte |
403.496,66 |
603.033,54 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
95.500,00 |
389.335,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
873.873,12 |
579.141,35 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
47.111,60 |
41.449,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
41.441,15 |
36.506,67 |
| Aktiva |
1.772.556,53 |
1.863.338,67 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
553.562,52 |
553.562,52 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
527.562,52 |
527.562,52 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
15.131,72 |
19.751,72 |
| C.
Rückstellungen |
85.700,00 |
259.170,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.118.162,29 |
1.030.854,43 |
| Passiva |
1.772.556,53 |
1.863.338,67 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Cyrus GmbH Schwingtechnik hat gem. Beschluss vom
11. März 2021 die Firmenbezeichnung in MIG
Managementinformationsgesellschaft mbH geändert und
den Sitz von Recklinghausen nach Werl verlegt. Die
Gesellschaft wird unter der Nummer HR B 13875 im
Handelsregister beim Amtsgericht in Arnsberg (vormals:
Amtsgericht Recklinghausen, HR B 690) geführt.
Der Jahresabschluss der MIG
Managementinformationsgesellschaft mbH, Werl (vormals:
Cyrus GmbH Schwingtechnik, Recklinghausen) zum
31. Dezember 2020 ist in Aufbau und Gliederung nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften für den Anhang
gemäß § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch
genommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei Bilanzierung und Bewertung wurden die
gesetzlichen Vorschriften sowie die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung beachtet.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige nutzungsbedingte und
außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Das Finanzanlagevermögen ist zu
fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die
unfertigen Erzeugnisse wurden nach dem Grad ihrer
Fertigstellung zu Herstellungskosten bewertet. Die
Herstellungskosten beinhalten Materialeinzelkosten,
Materialgemeinkosten, Fertigungseinzelkosten,
Fertigungsgemeinkosten und Sonderkosten der Fertigung.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden, so vorhanden, mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Aus Gründen der Übersichtlichkeit
entsprechen die Gliederungspunkte der folgenden
Erläuterungen dem Gliederungsschema der Bilanz.
3.1. A K T I V A
B. Umlaufvermögen
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu 1 Jahr.
3.2. P A S S I V A
B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
In dem Sonderposten wurde gemäß § 277
Abs. 3 HGB a. F. der Zuschuss der NRW-Bank für die in
2008 erfolgten Investitionen als Wertberichtigung zu den
Anschaffungskosten eingestellt. Zum 01. Januar 2011 wurde
vom Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB
zur Beibehaltung des Sonderpostens Gebrauch gemacht.
D. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten in Höhe von
€ 1.081.762,29 (Vj.: € 969.974,43) haben
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten in Höhe von
€ 36.400,00 (Vj.: € 60.880,00) haben eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
€ 385.084,30 (Vj.: € 587.867,93).
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Zur Sicherung eines Kontokorrentdarlehens wurde eine
Grundschuld von T€ 767 auf dem Grundstück der
Organträgerin in Werl eingetragen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Satz 1 Nr. 3a HGB bestehen aus
Leasingverträgen i. H. v. T€ 123
sowie aus Mietverträgen gegenüber der
Muttergesellschaft i. H. v. T€ 284.
4. Sonstige Angaben
Im Jahr 2020 wurden im Durchschnitt 28 (Vj.: 28)
Mitarbeiter beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Werl, den 06. September 2021
gez. Dr. Michael Schulte Strathaus
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.09.2021 festgestellt.
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