NF Logistics GmbH
Emsdetten
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2010
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010
NF LOGISTICS GMBH, EMSDETTEN
A K T I V A
|
31.12.2010
€ |
31.12.2009
€ |
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A. AUSSTEHENDE EINLAGEN AUF DAS GEZEICHNETE
KAPITAL
|
0,00 |
12.500,00 |
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B. ANLAGEVERMÖGEN
|
4.788,00 |
742,00 |
| Sachanlagen |
4.788,00 |
742,00 |
|
C. UMLAUFVERMÖGEN
|
36.734,11 |
30.427,99 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.689,65 |
7.875,31 |
| II.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
25.044,46 |
22.552,68 |
|
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
442,47 |
442,47 |
|
41.964,58 |
44.112,46 |
P A S S I V A
|
31.12.2010
€ |
31.12.2009
€ |
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A. EIGENKAPITAL
|
32.378,46 |
34.358,11 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr |
9.358,11 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag/-überschuss |
-1.979,65 |
9.358,11 |
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B. RÜCKSTELLUNGEN
|
1.956,00 |
2.030,00 |
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C. VERBINDLICHKEITEN
|
7.630,12 |
7.724,35 |
|
41.964,58 |
44.112,46 |
NF
Logistics GmbH, Emsdetten
ANHANG FÜR DAS Geschäftsjahr 2010
NF Logistics GmbH, Emsdetten
Anhang für das
Geschäftsjahr 2010
Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1) Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der NF Logistics GmbH,
Emsdetten, für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach
den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den in §
266 HGB vorgeschriebenen Gliederungsvorschriften.
Die Gesellschaft ist nach den
Größenkriterien des § 267 HGB eine kleine
Kapitalgesellschaft. Auf die Aufstellung eines
Lageberichtes wurde daher gem. § 264 Absatz 1 Satz 3
HGB verzichtet.
2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ansatz und Bewertung der Gegenstände des
Anlage- und Umlaufvermögens sowie der
Verbindlichkeiten und Rückstellungen erfolgten im
Rahmen der Vorschriften der §§ 246 ff. und 252
ff. HGB sowie der speziellen Vorschriften für
Kapitalgesellschaften, §§ 264 ff. HGB, unter der
Annahme der Fortführung der
Geschäftstätigkeit der Gesellschaft unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung. Zum 01. Januar 2010 wurde der
Jahresabschluss auf die neuen Vorschriften des BilMoG
angepasst. Daher konnte der Grundsatz der Ansatz-,
Bewertungs- und Ausweisstetigkeit nicht vollständig
angewandt werden (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB).
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die Ermittlung der
Abschreibungen orientiert sich an den steuerlichen
Vorschriften unter Beachtung einer sachgerechten
Darstellung des Werteverzehrs des Anlagevermögens.
Bei dem beweglichen Anlagevermögen wurde die
lineare Abschreibungsmethode gewählt. Zugänge
beim beweglichen Anlagevermögen wurden im Jahr der
Anschaffung pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit einem Wert von bis zu 410,00
€ werden ab dem Geschäftsjahr 2010 im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben. Im Vorjahr erfolgte die volle
Abschreibung für Zugänge geringwertiger
Wirtschaftsgüter mit einem Wert von bis zu 150,00
€, bei einem Wert zwischen 150,01 und 1.000,00 €
erfolgte eine Aktivierung in einem Sammelposten, der
über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben
wird.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert
bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen decken alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen ab. Die
Bewertung erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Bilanzerläuterungen
3) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände
haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
4) Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Sonstige Angaben
5) Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigter und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiter
Geschäftsführer ist Herr Nils Feldhuß,
Emsdetten.
Rheine, den 09. Dezember 2011
gez. Nils Feldhuß
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