Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 31616
Eingetragen
7.4.2021
Branche
Ausschank von Getränken a. n. g.Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenDiskotheken und Tanzlokale mit Getränkeausschank
Gegenstand
Der Ausschank von alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken sowie die gewerbliche Zimmervermietung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Martina Diers
seit 23.1.2024
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Martina Diers
Wuppertal
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Club 120 GmbH

Wuppertal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 11.02.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
A. Umlaufvermögen 9.306,52
B. Rechnungsabgrenzungsposten 348,07
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 33.275,89
Bilanzsumme, Summe Aktiva 42.930,48

Passiva

31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00
B. Rückstellungen 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 41.930,48
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 40.361,53
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 41.930,48
Bilanzsumme, Summe Passiva 42.930,48

sonstige Berichtsbestandteile

Grundlagen der Rechnungslegung


Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Mit dem vorliegenden Jahresabschluss wurde der Übergang auf die Vorschriften des HGB in der Fassung BilMoG vollzogen. Die Umstellung erfolgte zum 01.01.2010. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen im Abschluss nicht angepasst.

Lagebericht:

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft:
Die nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgesehene Befreiung von der sich aus § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ergebenden Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts wird in Anspruch genommen.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Zum 11.02.2021 wurde eine Eröffnungsbilanz erstellt.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit einem Wert über EUR 150,00, aber nicht EUR 1.000,00 übersteigend, wird ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Stichtag der Schlussbilanz, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt.

Der Aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ergibt sich aus der Saldierung der Pensionsrückstellung mit den Ansprüchen aus der Rückdeckungsversicherung (vergleiche hierzu die Ausführungen zur Pensionsrückstellung).

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnungen sind aktuell erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben grundsätzlich eine Restlaufzeit von einem Jahr. Abweichende Restlaufzeiten sind gesondert ausgewiesen.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten sind Versicherungen von EUR 348,07 (Vorjahr: 0,00) enthalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten haben grundsätzlich eine Restlaufzeit von einem Jahr. Hiervon abweichende Restlaufzeiten sind gesondert ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige Angaben
Personalstand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich kein Mitarbeiter beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Das im Geschäftsjahr erwirtschaftete Ergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

Auf der Gesellschafterversammlung vom 31.08.2023 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte ausschließlich bei 
Frau Martina Diers, Wuppertal
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Geschäftsführerin: Frau Martina Diers

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.08.2023 festgestellt.

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