Dreger Haus
GmbH
Stockstadt am
Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
839,00 |
1.083,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
837,00 |
1.081,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.248.503,49 |
6.209.274,96 |
| I.
Vorräte |
4.772.402,11 |
5.947.013,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
464.052,87 |
172.515,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.048,51 |
89.745,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13,00 |
12,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil /
nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
216.180,27 |
355.765,79 |
| Summe
Aktiva |
5.465.535,76 |
6.566.135,75 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
380.765,79 |
78.361,14 |
| III.
Jahresüberschuss |
139.585,52 |
-302.404,65 |
| IV.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
-216.180,27 |
-355.765,79 |
| B.
Rückstellungen |
15.000,00 |
15.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.450.535,76 |
6.551.135,75 |
| Summe
Passiva |
5.465.535,76 |
6.566.135,75 |
Anhang zum
31.12.2022
Rechnungslegungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im
Jahresabschluss der Dreger Haus GmbH, Stockstadt (Amtsgericht
Aschaffenburg, HR B 8753), die Vorschriften der §§
242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
erstellt für kleine Kapitalgesellschaften angewandt
worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können,
sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht.
Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen
den Vorjahresgrundsätzen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell mit
EUR 216.180,27 überschuldet. Die
Geschäftsführung der Gesellschaft hat den
Jahresabschluss dennoch unter Annahme der
Unternehmensfortführung aufgestellt. Die wesentlichen
Gründe für die Aufrechterhaltung dieser Annahme
sind im Folgenden dargestellt:
Um die bilanzielle Überschuldung auszugleichen
wurde vom alleinigen Gesellschafter der Muttergesellschaft
eine Patronatserklärung mit
Kapitalausstattungsverpflichtung bis zu einem Betrag von EUR
100.000,00 erteilt. Weiterhin haben Gesellschaften im
Unternehmensverbund für Verbindlichkeiten in Höhe
von EUR 300.000,00 den Rangrücktritt erklärt.
Das
Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und zehn Jahren.
Zugänge werden ausschließlich nach der
linearen Methode abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche
geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR
800,00 werden analog § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der
ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Stellt sich in einem späteren
Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür
nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen
im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung
der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen
wären, zugeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenständewerden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der
Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde,
abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Bilanz
Anlagevermögen
Die Gesellschaft hat von den Erleichterungsvorschriften
des § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB in Verbindung mit § 284
Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Veröffentlichung
eines Anlagenspiegels verzichtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen gegen Gesellschafter
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen
gegen Gesellschafter.
Flüssige Mittel
Der Posten enthält den Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 25.000,00.
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten
(Vorjahr in TEUR in Klammern):
|
Gesamtbetrag |
bis zu einem |
Zwischen einem |
von mehr als |
|
31.12.2022 |
Jahr |
und fünf Jahren |
Fünf Jahren |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
2.261.189,86
(1.379) |
1.611.407,15
(14) |
649.782,71
(1.365) |
0,00
(0) |
| Erhaltene Anzahlungen |
2.048.176,62
(4.423) |
2.048.176,62
(4.423) |
0,00
(0) |
0,00
(0) |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
433.928,22
(391) |
433.928,22
(391) |
0,00
(0) |
0,00
(0) |
| Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
706.841,59
(356) |
706.841,59
(356) |
0,00
(0) |
0,00
(0) |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
399,47 |
399,47 |
0,00 |
0,00 |
|
(2) |
(2) |
(0) |
(0) |
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen enthalten in Höhe von insgesamt EUR
592.541,49 (VJ: EUR 207.541,49) Verbindlichkeiten gegen
Gesellschafter.
Sonstige Angaben
Personal
Während des Geschäftsjahrs wurde ein
Arbeitnehmer beschäftigt.
Angaben nach § 251, 285 Nr. 3a HGB (nicht in der
Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen und
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251
HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß 285
Nr. 3a HGB
Nach dem Vertragsstand zum Ende des
Geschäftsjahres bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und Pachtverträgen.
Es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der
Dreger Beteiligungen GmbH. Gemäß § 73 AO
haftet die Dreger Haus GmbH für Steuern des
Organträgers, soweit sie auf die Organgesellschaft
entfallen.
Durch Grundpfandrechte besicherte Darlehen gem. § 285
Nr. 1b HGB
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind in folgender Höhe durch Grundpfandrechte besichert:
| Darlehen |
valutierender Saldo |
| Sparkasse |
EUR 649.782,71 |
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer der Gesellschaft sind:
Herr Johannes Dreger, Immobilienkaufmann, Elsenfeld
(einzelvertretungsberechtigt)
Herr Jens Seifert, Kaufmann, Bruchköbel
(gesamtvertretungsberechtigt)
Vorschüsse und Kredite gem. § 285 Nr. 9c HGB
Für den Geschäftsführer, Herrn Johannes
Dreger, besteht eine Forderung in Höhe von EUR
103.429,84 (VJ: EUR 98.037,76). Das Darlehen ist unbesichert
und wurde mit einem Zinssatz von 5,5 % verzinst.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember
2022 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung
ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten
wäre.
Ergebnisverwendung
Gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wird auf
die Angabe nach § 285 Nr. 34 HGB verzichtet.
Aschaffenburg, 30. Juni
2023
Dreger
Haus GmbH
Geschäftsführung
gez.
Johannes Dreger
gez.
Jens Seifert
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 30.6.2023. |