"Wohlgemuth
GmbH"
Kerpen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.279,00 |
1.306,00 |
| I.
Sachanlagen |
15.279,00 |
1.306,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
167.034,31 |
142.968,66 |
| I.
Vorräte |
27.680,91 |
31.822,73 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
129.771,77 |
97.194,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
13.516,97 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.581,63 |
13.951,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.742,48 |
1.742,48 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
494.615,00 |
462.202,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
678.670,79 |
608.219,23 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
487.766,68 |
486.312,97 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
32.412,91 |
1.453,71 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
494.615,00 |
462.202,09 |
| B.
Rückstellungen |
7.000,00 |
8.230,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
671.670,79 |
599.989,23 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
671.670,79 |
599.989,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
678.670,79 |
608.219,23 |
Anhang
1. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU FORM UND GLIEDERUNG
DES JAHRESABSCHLUSSES
1.1. Vorbemerkung
Der Jahresabschluss entspricht den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung.
Für die Gliederung und Bewertung wurden die
handelsrechtlichen Vorschriften beachtet.
Bilanzsteuerrechtliche Vorschriften wurden
gleichfalls berücksichtigt.
1.2. Form des Jahresabschlusses § 265 (1) Satz 2
HGB
Die Form des Jahresabschlusses wurde
gegenüber dem Vorjahr
nicht verändert.
1.3. Geschäftszweigtypische Ergänzungen §
265 (4) Satz 2 HGB
Geschäftszweigtypische Gliederungen waren
nicht notwendig.
1.4. Mitzugehörigkeitsvermerke § 265 (3) Satz
1 HGB
Mitzugehörigkeitsvermerke mussten nicht
ausgewiesen werden, da solche Positionen nicht vorhanden
waren.
1.5. Ausweis der nach § 265 (7) Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Eine Postenaufgliederung zusammen gefasster
Positionen musste nicht vorgenommen werden. Einzelwerte
sind den
Anlagen zum Jahresabschluss (Kontennachweise zur
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) zu entnehmen.
1.6. Angabe von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen
§ 265 (2) Satz 2 HGB
Der Jahresabschluss ist mit den Vorjahreswerten
ohne Einschränkung vergleichbar.
2. ANGABEN ZUR BEWERTUNG UND BILANZIERUNG
EINSCHLIEßLICH DER VORNAHME STEUERRECHTLICHER
MAßNAHMEN
2.1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284
(2) Nr. 1 HGB
Grundlage des vorliegenden Jahresabschlusses
sind die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschrift des HGB.
Dabei waren folgende Grundsätze und
Methoden maßgebend:
2.1.1.
Anlagevermögen
Hinsichtlich der Zusammensetzung und
Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den als
Anhang beigefügten Anlagespiegel und das
Inventarverzeichnis hingewiesen.
2.1.1.1.
Immaterielle Anlagewerte waren nicht vorhanden.
2.1.1.2. Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
2.1.1.2.1. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften
planmäßig
linear vorgenommen.
2.1.1.3. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00
(Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden in Jahr
der Anschaffung abgeschrieben.
2.1.2.
Umlaufvermögen
2.1.2.1.
Finanzanlagen waren
nicht vorhanden.
2.1.2.2 Die
Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten
angesetzt.
2.1.2.3. Die
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
2.1.2.4. Dem allgemeinen Ausfallrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde mit
einer Pauschalwertberichtigung von 3% auf die netto
Forderungen Rechnung getragen.
2.1.2.5.
Wertpapiere waren nicht vorhanden.
2.1.3.
Rückstellungen
2.1.3.1.
Pensionsrückstellungen waren nicht zu bilden.
2.1.3.2 Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch
nicht veranlagten Steuern.
3. Die
sonstigen Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken für weitere
ungewisse Verbindlichkeiten.
2.1.4.
Verbindlichkeiten
2.1.4.1. Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bewertungs-
und Bilanzierungs-
methoden § 284 (2) Nr. 3 HGB
Von den bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurde
nicht abgewichen.
3. Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen §
284 (2) Nr. 4 HGB
Bewertungsvereinfachungen wurden
nicht in Anspruch genommen.
4. Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
§ 284 (2) Nr. 2 HGB
Der Jahresabschluss enthält
keine auf fremde Währung lautenden
Sachverhalte.
5. Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die
Herstellungskosten
§ 284 (2) Nr. 5 HGB
Herstellungskosten für Anlagevermögen
waren nicht vorhanden.
2.6. Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften
§ 281 (2) Satz 1 HGB
Steuerliche Sonderabschreibungen und
erhöhte Abschreibungen wurden
nicht vorgenommen.
6. Auswirkungen steuerrechtlich begründeter
Maßnahmen auf das Jahresergebnis
§ 285 Nr. 5 HGB
Steuerrechtlich begründete
Maßnahmen haben das Jahresergebnis nicht
beeinflußt.
2.8. Außerplanmäßige Abschreibungen
§ 277 (3) Satz 1 HGB
Außerplanmäßige Abschreibungen
waren weder beim Anlagevermögen noch beim
Umlaufvermögen durchzuführen.
2.9. Unterlassene Zuschreibung § 280 (3) HGB
Zuschreibungen waren im Geschäftsjahr
nicht vorzunehmen.
Kerpen, den 26. März 2009
Josef Salz
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2007 -
31.12.2007
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 13.516,97
EUR.
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.445,70 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
|