Wohlgemuth GmbHLiquidiert

Bahnstraße 30, 50170 Kerpen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 42361
Eingetragen
11.4.1996
Branche
Einzelhandel in eigenem Namen mit Motorenkraftstoffen, Freie TankstellenBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenBetrieb von Verkehrswegen für Straßenfahrzeuge
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Tankstelle unter der Marke AVIA, Bahnstraße 30-32, 50170 Kerpen-Buir,sowie die Verwaltung der auf dem gleichen Gelände befindlichen Fahrzeug-Waschanlage und der Betrieb eines ebenfalls dort befindlichen Getränke-Shops.

Historie

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Management

NameRolle
Franz Josef Salz
seit 26.9.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

"Wohlgemuth GmbH"

Kerpen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 15.279,00 1.306,00
I. Sachanlagen 15.279,00 1.306,00
B. Umlaufvermögen 167.034,31 142.968,66
I. Vorräte 27.680,91 31.822,73
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 129.771,77 97.194,10
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 13.516,97 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.581,63 13.951,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.742,48 1.742,48
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 494.615,00 462.202,09
Bilanzsumme, Summe Aktiva 678.670,79 608.219,23

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 487.766,68 486.312,97
III. Jahresfehlbetrag 32.412,91 1.453,71
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 494.615,00 462.202,09
B. Rückstellungen 7.000,00 8.230,00
C. Verbindlichkeiten 671.670,79 599.989,23
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 671.670,79 599.989,23
Bilanzsumme, Summe Passiva 678.670,79 608.219,23

Anhang


1. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU FORM UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

1.1. Vorbemerkung

 Der Jahresabschluss entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. Für die Gliederung und Bewertung wurden die handelsrechtlichen Vorschriften beachtet.
 Bilanzsteuerrechtliche Vorschriften wurden gleichfalls berücksichtigt.

1.2. Form des Jahresabschlusses § 265 (1) Satz 2 HGB

 Die Form des Jahresabschlusses wurde gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

1.3. Geschäftszweigtypische Ergänzungen § 265 (4) Satz 2 HGB

 Geschäftszweigtypische Gliederungen waren nicht notwendig.

1.4. Mitzugehörigkeitsvermerke § 265 (3) Satz 1 HGB

 Mitzugehörigkeitsvermerke mussten nicht ausgewiesen werden, da solche Positionen nicht vorhanden waren.

1.5. Ausweis der nach § 265 (7) Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten

 Eine Postenaufgliederung zusammen gefasster Positionen musste nicht vorgenommen werden. Einzelwerte sind den Anlagen zum Jahresabschluss (Kontennachweise zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) zu entnehmen.

1.6. Angabe von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen § 265 (2) Satz 2 HGB

 Der Jahresabschluss ist mit den Vorjahreswerten ohne Einschränkung vergleichbar.
 
2. ANGABEN ZUR BEWERTUNG UND BILANZIERUNG EINSCHLIEßLICH DER VORNAHME STEUERRECHTLICHER MAßNAHMEN

2.1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 (2) Nr. 1 HGB

 Grundlage des vorliegenden Jahresabschlusses sind die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschrift des HGB.

 Dabei waren folgende Grundsätze und Methoden maßgebend:

2.1.1. Anlagevermögen

 Hinsichtlich der Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den als Anhang beigefügten Anlagespiegel und das Inventarverzeichnis hingewiesen.

2.1.1.1. Immaterielle Anlagewerte waren nicht vorhanden.

2.1.1.2. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2.1.1.2.1. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften planmäßig linear vorgenommen.

2.1.1.3. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden in Jahr der Anschaffung abgeschrieben.

2.1.2. Umlaufvermögen

2.1.2.1. Finanzanlagen waren nicht vorhanden.

2.1.2.2 Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt.

2.1.2.3. Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

2.1.2.4. Dem allgemeinen Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde mit einer Pauschalwertberichtigung von 3% auf die netto Forderungen Rechnung getragen.

2.1.2.5. Wertpapiere waren nicht vorhanden.

2.1.3. Rückstellungen

2.1.3.1. Pensionsrückstellungen waren nicht zu bilden.

2.1.3.2 Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch
nicht veranlagten Steuern.

3. Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken für weitere

ungewisse Verbindlichkeiten.

2.1.4. Verbindlichkeiten

2.1.4.1. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bewertungs- und Bilanzierungs-
methoden § 284 (2) Nr. 3 HGB

 Von den bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht abgewichen.

3. Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen § 284 (2) Nr. 4 HGB

 Bewertungsvereinfachungen wurden nicht in Anspruch genommen.

4. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro
§ 284 (2) Nr. 2 HGB

 Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde Währung lautenden Sachverhalte.

5. Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten
§ 284 (2) Nr. 5 HGB

 Herstellungskosten für Anlagevermögen waren nicht vorhanden.

2.6. Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften § 281 (2) Satz 1 HGB

 Steuerliche Sonderabschreibungen und erhöhte Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

6. Auswirkungen steuerrechtlich begründeter Maßnahmen auf das Jahresergebnis
§ 285 Nr. 5 HGB

 Steuerrechtlich begründete Maßnahmen haben das Jahresergebnis nicht beeinflußt.

2.8. Außerplanmäßige Abschreibungen § 277 (3) Satz 1 HGB

 Außerplanmäßige Abschreibungen waren weder beim Anlagevermögen noch beim Umlaufvermögen durchzuführen.

2.9. Unterlassene Zuschreibung § 280 (3) HGB

 Zuschreibungen waren im Geschäftsjahr nicht vorzunehmen.
 
  
Kerpen, den 26. März 2009


             Josef Salz
           Geschäftsführer  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2007 - 31.12.2007

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 13.516,97 EUR.

1.1.2006 - 31.12.2006

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 3.445,70 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

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