Bauschuttrecycling Halberstadt GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit sonstigen Baustoffen und Bauelementen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Elsner seit 26.8.2015 | Prokura |
Sabine Rahause seit 13.7.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
8 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 8 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Agroservice GmbH HalberstadtHalberstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangErforderliche Angaben
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 1. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere formelle Besonderheiten 1.1 Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 HGB) Gemäß § 265 Abs. 3 HGB ergibt sich bei folgenden Posten in der Bilanz Mitzugehörigkeit zu einem anderen Posten: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Forderungen gegen € 0,00 Gesellschafter (VJ: € 185,64) 1.2 davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB) Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon - Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB im Anhang gezeigt. 2. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Darüber hinaus sind technischer Fortschritt und wirtschaftliche Veralterung gebührend berücksichtigt. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG ist ausnahmslos Gebrauch gemacht worden. Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen von 10,0 T€ mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr enthalten. Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben des Geschäftsjahres, die zu Aufwand in folgenden Geschäftsjahren führen. Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert. Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern. Rückstellungen sind unter Zugrundelegung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 3.1 Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) Zu den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" ist die Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert zu vermerken. Dieser Angabenpflicht wird im Anhang nachgekommen. In den ausgewiesenen Sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr von 10,0 T€ (Vorjahr 10,0 T€) enthalten. 3.2 Gewinnverwendung (§ 268 Abs. 1 HGB) Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von 709.172,38 € einbezogen. 3.3 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Beträge: a) Forderungen gegen 0,00 € Gesellschafter (VJ: 185,64 €) 3.4 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, § 285 Nr. 1 und 2 HGB) In den ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr von 159,00 T€ (Vorjahr: 250,5 T€) und Verbindlichkeiten von über einem Jahr von 167,2 T€ (Vorjahr: 327,3 T€) enthalten. Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sämtliche sonstige Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren betragen 0,0 T€ (Vorjahr: 0,0 T€). Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen 82,7 T€ (Vorjahr: 74,8 T€). Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betragen 2,0 T€ (Vorjahr: 0,7 T€). Die Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind, betragen 601,8 T€ (VJ: 656,7 T€). Bei den Sicherheiten handelt es sich vor allem um Grundschulden/Hypotheken, Sicherungsübereignungen und Eigentumsvorbehalte. 3.5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 a HGB) Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (aus Miet- und Leasingverträgen etc.), beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 10,7 T€. 4. Sonstige Pflichtangaben 4.1 Angabe der Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB) Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum durchschnittlich 25 (Vorjahr: 24) Arbeitnehmer beschäftigt.
Halberstadt, den 8. Mai 2024
(gez. Sabine Rahause) sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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