EDV-Know-How IT-Service GmbHLiquidiert

Auf der Loge 16, 27432 Bremervörde, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Tostedt HRB 200906
Eingetragen
13.9.2007
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieReparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten
Gegenstand
Der Handel und Vertrieb mit EDV-Artikeln, Reparatur derselben, Wartung von Personalcomputern und Druckern, sämtliche im Zusammenhang mit datenverarbeitenden Geräten stehende Dienstleistungen soei sämtliche Tätigkeiten, die mit diesem Gegenstand im weitesten Sinne verbunden sind.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Thomas Wohlgemuth
50.00%
Jürgen Spanhake
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Thomas Wohlgemuth
Auf der Loge 16, 27432 Hesedorf
12.500 €
50.00%
Jürgen Spanhake
Dorfstraße 26, 27419 Klein Meckelsen
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

EDV-Know-How IT-Service GmbH

Hesedorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 3.477,00 3.084,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.671,00 1.805,00
II. Sachanlagen 1.806,00 1.279,00
B. Umlaufvermögen 15.893,83 33.987,93
I. Vorräte 0,00 2.434,04
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.139,56 9.621,32
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.754,27 21.932,57
C. Rechnungsabgrenzungsposten 243,00 292,91
Bilanzsumme, Summe Aktiva 19.613,83 37.364,84

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 10.658,68 24.620,46
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 14.341,32 379,54
B. Rückstellungen 5.674,32 6.748,16
C. Verbindlichkeiten 3.280,83 5.996,22
Bilanzsumme, Summe Passiva 19.613,83 37.364,84

Anhang


 
Erläuterung zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
 
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert, gem. § 253 Abs. 2 HGB.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen.

Beurteilungen zur Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen auf einen beizulegenden Wert oder Teilwert auf Vermögensgenstände, auch bei dauernder Wertminderung, wurden nicht vorgenommen.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar sind, wurde gem. § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der beweglichen Wirtschaftsgüter betragen mindestens € 150,00 aber nicht mehr als € 1.000,00. Dieser Sammelposten wird jährlich um ein Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie übriges Vorratsvermögen wurden nach § 255 Abs. 1 und 2 HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, unter Beachtung des Niederstwertprinzips nach § 253 Abs. 3 HGB, bewertet.

Das Vorratsvermögen wurde vom Mandanten zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen (Stichtagsinventur). An der Inventuraufnahme haben wir nicht teilgenommen.

Die flüssigen Mittel (Bank, Kasse u.a.) sind in der Bilanz mit ihrem Nennbetrag enthalten.

Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt.

Antizipative aktive Rechnungsabgrenzungsposten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind kurzfristiger Art und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Ausfallrisiken und sonstige Wertminderungen wurden in pauschaler Höhe gem. § 252 (2) HGB berücksichtigt.

Die transitorischen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erhalten Aufwendungen für einen Zeitraum nach
dem Bilanzstichtag, § 250 Absatz 1 HGB.

Rückstellungen sind nach § 249 Abs. 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet und nach 253 Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert worden, wobei § 6 Abs. 1 Nummer 3a Ziffern a) bis e) EStG und § 5 Abs. 4a und 4b EStG Berücksichtigung fanden.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und übrige Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1 HGB
mit dem Rückzahlungsbetrag in Ansatz gekommen; § 6 Abs. 1 Nummer 3 EStG wurde berücksichtigt.

Es wurden keine Vorschüsse und Kredite an die Mitglieder der Geschäftsführung bzw. eines evtl. eingerichteten Aufsichtsrates gewährt. Bürgschaften o.ä. wurden ebenfalls nicht gegeben.

Im laufenden Geschäftsjahr waren folgende Personen Mitglied der Geschäftsführung bzw. des Aufsichtsrates:

 Name: Vorname:  Wohlgemuth Thomas

Haftungsverhältnisse der in § 251 HGB bezeichneten Art bestehen lt. Auskunft der Geschäftsführung nicht.

  

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