EDV-Know-How IT-Service GmbH
Hesedorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.477,00 |
3.084,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.671,00 |
1.805,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.806,00 |
1.279,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
15.893,83 |
33.987,93 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
2.434,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.139,56 |
9.621,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.754,27 |
21.932,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
243,00 |
292,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
19.613,83 |
37.364,84 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.658,68 |
24.620,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
14.341,32 |
379,54 |
| B.
Rückstellungen |
5.674,32 |
6.748,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.280,83 |
5.996,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
19.613,83 |
37.364,84 |
Anhang
Erläuterung zu den Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert, gem.
§ 253 Abs. 2 HGB.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv
vorgenommen.
Beurteilungen zur Vornahme
außerplanmäßiger Abschreibungen auf einen
beizulegenden Wert oder Teilwert auf
Vermögensgenstände, auch bei dauernder
Wertminderung, wurden nicht vorgenommen.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar
sind, wurde gem. § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten
gebildet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der
beweglichen Wirtschaftsgüter betragen mindestens
€ 150,00 aber nicht mehr als € 1.000,00. Dieser
Sammelposten wird jährlich um ein Fünftel
gewinnmindernd aufgelöst.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie übriges
Vorratsvermögen wurden nach § 255 Abs. 1 und 2
HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, unter
Beachtung des Niederstwertprinzips nach § 253 Abs. 3
HGB, bewertet.
Das Vorratsvermögen wurde vom Mandanten zum
Bilanzstichtag körperlich aufgenommen
(Stichtagsinventur). An der Inventuraufnahme haben wir
nicht teilgenommen.
Die flüssigen Mittel (Bank, Kasse u.a.) sind in
der Bilanz mit ihrem Nennbetrag enthalten.
Sonstige Vermögensgegenstände sind mit
ihrem Nennwert angesetzt.
Antizipative aktive Rechnungsabgrenzungsposten und
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
kurzfristiger Art und haben eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr. Ausfallrisiken und sonstige Wertminderungen
wurden in pauschaler Höhe gem. § 252 (2) HGB
berücksichtigt.
Die transitorischen aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten erhalten Aufwendungen für
einen Zeitraum nach
dem Bilanzstichtag, § 250 Absatz 1 HGB.
Rückstellungen sind nach § 249 Abs. 1 HGB
für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet und nach 253
Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert
worden, wobei § 6 Abs. 1 Nummer 3a Ziffern a) bis e)
EStG und § 5 Abs. 4a und 4b EStG Berücksichtigung
fanden.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
übrige Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1
HGB
mit dem Rückzahlungsbetrag in Ansatz gekommen;
§ 6 Abs. 1 Nummer 3 EStG wurde berücksichtigt.
Es wurden keine Vorschüsse und Kredite an die
Mitglieder der Geschäftsführung bzw. eines evtl.
eingerichteten Aufsichtsrates gewährt.
Bürgschaften o.ä. wurden ebenfalls nicht gegeben.
Im laufenden Geschäftsjahr waren folgende
Personen Mitglied der Geschäftsführung bzw. des
Aufsichtsrates:
Name: Vorname: Wohlgemuth Thomas
Haftungsverhältnisse der in § 251 HGB
bezeichneten Art bestehen lt. Auskunft der
Geschäftsführung nicht.
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