DTS-Engineering GmbH
Rangendingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
45.234,00 |
62.790,00 |
| I.
Sachanlagen |
45.234,00 |
62.790,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.679.432,53 |
2.624.088,96 |
| I.
Vorräte |
1.321.296,21 |
2.131.344,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
248.669,92 |
407.212,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
109.466,40 |
85.532,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.556,00 |
2.484,00 |
| Aktiva |
1.726.222,53 |
2.689.362,96 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
779.793,15 |
778.920,71 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
200.000,00 |
200.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
554.228,56 |
553.356,12 |
| davon
Gewinnvortrag |
553.356,12 |
526.623,24 |
| B.
Rückstellungen |
24.757,00 |
28.296,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
921.672,38 |
1.882.146,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
921.672,38 |
1.882.146,25 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
493.725,84 |
1.075.272,11 |
| Passiva |
1.726.222,53 |
2.689.362,96 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs-vorschriften
des Handelsgesetzbuches nach Maßgabe des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des
Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Wertansätze in der Schlussbilanz des
Vorjahres wurden unverändert in die
Eröffnungsbilanz des laufenden Jahres übernommen.
Bei der Bewertung ist von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden; dem stehen
auch tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Soweit das
BilMoG Saldierungen von Bilanzposten vorschreibt, wurden
diese im Jahresabschluss durchgeführt.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten ihrer Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
1. Sachanlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen auf die Zugänge beim
beweglichen Anlagevermögen wurden linear vorgenommen.
2. Die Bewertung der unter den Vorräten
ausgewiesenen Beständen an Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen sowie Waren erfolgte zu
Netto-Einkaufspreisen. Soweit die Wiederbeschaffungskosten
dauerhaft unter den bisherigen Einkaufspreise liegen,
wurden die niedrigeren Werte angesetzt.
3. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung der erkennbaren
Ausfallgefährdung zum Nennwert angesetzt.
Bestände an virtuellen Währungen wurden mit dem
Börsenwert bilanziert. Das allgemeine Kreditrisiko bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen sind durch Debitoren- und Kreditorenlisten
nachgewiesen.
4. Bankbestände
Die Bankguthaben sind durch entsprechende
Bankauszüge vom 30.12.2023 nachgewiesen.
5. Mit Beschluss vom 31.08.2006 wurde der
Gesellschaft Eigenkapital in Form einer
Kapitalrücklage in Höhe von 200 T€
zugeführt.
6. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, wodurch
zukünftige Preis- und Kostensteigerungen zwingend
einzubeziehen sind. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht, so
dass die gemäß § 253 Abs. 2 HGB bestehende
Verpflichtung, diese Rückstellungen mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen,
nicht besteht. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten.
7. Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Damit sind unter Wahrung
des Stichtagsprinzips künftige Preis- und
Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Sofern die
Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
Unverzinsliche Verbindlichkeiten bestehen nicht.
III. Vermerke und sonstige Angaben
1. Die Geschäftsführung oblag Frau Lydia
Wallenwein.
2. Der Bilanzgewinn iHv. 554.228,56 € soll auf
neue Rechnung vorgetragen werden.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Langfristige finanzielle Verpflichtungen
größeren Umfangs, die für die Beurteilung
der Finanzlage von Be-deutung sind, bestehen nicht.
Rangendingen, den 22. August
2024
gez.
Lydia Wallenwein (Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2024
festgestellt.
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