Stuck-Schulz GmbHLiquidiert

71696 Möglingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 202851
Eingetragen
27.2.1987
Branche
Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und VerputzereiHerstellung von Gipserzeugnissen für den BauBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Betrieb eines Stukkateurgeschäfts, der Aufbau von Gerüsten an Bauwerken und die Sanierung von Altbauten, sowie die Beteiligung an gleichen oder ähnlichen Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Heiko Schulz
seit 11.1.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

30.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
30.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Haydnstraße 10, 71696 Möglingen
25.565 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stuck-Schulz GmbH

Möglingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   2,00   2,00
II. Sachanlagen   25.759,00   11.221,00
III. Finanzanlagen   3.484,80   3.341,36
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   18.371,77   97.421,10
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   4.839,97   4.784,69
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten   4.706,92   9.613,89
C. Rechnungsabgrenzungsposten   785,32   1.222,46
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   134.430,78   174.925,76
Summe Aktiva   192.380,56   302.532,26

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.564,60   25.564,60
II. Verlustvortrag soweit durch Eigenkapital gedeckt (./.)   ./. 25.564,60   ./. 25.564,60
B. Rückstellungen   5.255,16   5.345,82
C. Verbindlichkeiten   187.125,40   297.186,44
Summe Passiva   192.380,56   302.532,26

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2011

STUCK-SCHULZ GMBH

A. Allgemeine Angaben

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß den §§ 242 ff. und 264 ff. HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG. Die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geänderten Vorschriften wurden erstmals zum 1. Januar 2010 angewandt. Vom Wahlrecht des Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht.

Die Gliederung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Einschränkungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Beträge der Bilanz mit jenen des Vorjahrs bestehen nicht.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1, 266 Abs. 1, 274a Nr. 1, 2, 3 und 5, 288 und 326 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ein Lagebericht wurde nicht aufgestellt.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

B. Besondere Hinweise

Zum 31. Dezember 2011 weist die Bilanz in Höhe von Euro 134.430,78 einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" aus. Eine Überschuldung ist jedoch aufgrund entsprechender mit den einzelnen Gesellschaftern bezüglich deren gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegen die Gesellschaft (zum Teil der Höhe nach begrenzt) jeweils vereinbarten Rangrücktritte hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen anderen Gläubiger im Rang hinter die Forderungen nach § 39 Abs. 1 InsO nicht gegeben.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte dementsprechend gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

C. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten und gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit handelsrechtlich zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen berücksichtigt.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet. Saldierungen erfolgten nicht. Bewertungseinheiten nach § 254 HGB waren nicht zu bilden.

Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten und sofern sie der Abnutzung unterliegen, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen, bewertet. Die Berechnung der Abschreibungen erfolgte auf Grundlage der voraussichtlichen Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenständen nach der linearen Methode.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Berechnung der Abschreibungen erfolgte nach der linearen Methode.

Zu- und Abgänge wurden pro rata temporis abgeschrieben.

Der in den Vorjahren für das Gerüst- und Schalungsmaterial entsprechend § 240 Abs. 3 HGB geführte Festwert wurde zum 1. Januar 2011 aufgegeben. Seine Auflösung erfolgt über eine mittlere Restnutzungsdauer von 5 Jahren.

Bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, die in der Zeit vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009 erworben wurden und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mehr als Euro 150,00 betrugen jedoch Euro 1.000,00 nicht überschritten, wurden im Rahmen der so genannten Poolbewertung gemäß § 6 Abs. 2a S. 1 EStG in geschäftsjahrbezogene Sammelposten eingestellt. Diese aus den Vorjahren stammenden Sammelposten waren im laufenden Berichtsjahr fortzuführen und entsprechend § 6 Abs. 2a S. 2 EStG in Höhe von 20% zu Lasten des Jahresüberschusses aufzulösen.

Für Zugänge ab dem 1. Januar 2010 wurde vom Wahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht, nach welchem bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis zu Euro 410,00 betragen, im Jahr ihres Zugangs in voller Höhe abgeschrieben werden können.

Für im Geschäftsjahr 2007 erworbene geringwertige Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Euro 410,00 nicht überschritten, erfolgte, analog zu den Vorjahren, die Berechnung der Abschreibungsbeträge entsprechend der linearen Methode auf Basis steuerlich anerkannter Sätze.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.

Umlaufvermögen

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und die Waren sind mit ihren Anschaffungs- einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte mit den anteiligen Herstellungskosten. Diese umfassen neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie anteilige Gemeinkosten der Verwaltung. Fremdkapitalzinsen kamen nicht zum Ansatz. Insoweit erforderlich wurden zur Berücksichtigung von Bestandsrisiken Wertabschläge vorgenommen.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Forderungen mit erkennbaren Einzelrisiken lagen im Gegensatz zum Vorjahr zum 31. Dezember 2011 nicht vor. Zum Vorjahresbilanzstichtag wurden die mit Einzelrisiken belasteten Forderungen einzeln wertberichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Der Ansatz der flüssigen Mittel erfolgte zum Nennwert.

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Ihre Bewertung erfolgte entsprechend § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Die Restlaufzeiten der Rückstellungen liegen sämtlich unter einem Jahr. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften waren nicht zu bilden.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, wobei die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen des Vorjahrs mit ihrem Erfüllungsbetrag vor Umsatzsteuer (netto) bewertet sind. Zum 31. Dezember 2011 verfügte die Gesellschaft über keine erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen.

D. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Ein Anlagespiegel wurde unter Berufung auf § 274a Nr. 1 i.V.m. 267 Abs. 1 HGB nicht aufgestellt.

Bei den Finanzanlagen handelte es sich um Genossenschaftsanteile.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Restlaufzeiten der ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände liegen sämtlich unter einem Jahr.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in fremder Währung lagen weder zum 31. Dezember 2011 noch zum 31. Dezember 2010 vor.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beläuft sich zum 31. Dezember 2011 auf DM 50.000,00, sprich Euro 25.564,60 (Vj. Euro 25.564,60) und ist vollständig einbezahlt. Die Umstellung des gezeichneten Kapitals auf Euro ist im Handelsregister bisher noch nicht eingetragen.

Verlustvortrag

Der Verlustvortrag zum 1. Januar 2011 beläuft sich auf Euro 200.490,36 (Vj. Euro 198.873,04).

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten liegen sämtlich unter einem Jahr.

Zum Bilanzstichtag bestanden in Höhe von Euro 182.663,00 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Vj. Euro 194.175,41). Sie wurden im Geschäftsjahr 2011 im Gegensatz zum Vorjahr nicht verzinst. Im Vorjahr unterlagen die Verbindlichkeiten, soweit es sich nicht um Gehaltsverbindlichkeiten handelte, einer jährlichen Verzinsung in Höhe von 2% bzw. zum Teil auch in Höhe von 3%. Über die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurden in Höhe von Euro 178.528,80 mit den Gesellschaftern Rangrücktritte hinter sämtliche Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen anderen Gläubiger der Gesellschaft vereinbart (Vj. Euro 194.175,41).

Verbindlichkeiten in fremder Währung lagen weder zum 31. Dezember 2011 noch um 31. Dezember 2010 vor.

Durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten sind in der Bilanz nicht enthalten. Für die Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 338,51 (Vj. Euro 92,88) bestanden zum Bilanzstichtag branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.

E. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

F. Ausschüttungssperre

Beträge, die gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegen, lagen weder zum 31. Dezember 2011 noch zum 31. Dezember 2010 vor.

G. Sonstige Angaben

Geschäftsleitung und Vertretung

Geschäftsführer im Berichtsjahr waren

Herr Hermann Schulz, Stuckateurmeister, Möglingen

Herr Heiko Schulz, Stuckateurmeister, Möglingen

Beide Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahrs 2011 wurde zusammen mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Möglingen, im Mai 2012

Hermann Schulz und Heiko Schulz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.05.2012

Nachrichten & Medien

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