Zahntechnik Baumgartner GmbHLiquidiert

79104 Freiburg im Breisgau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 3469
Eingetragen
25.1.1989
Branche
Herstellung von orthopädischen ErzeugnissenZahntechnische LaboratorienHerstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien a. n. g.
Gegenstand
Herstellung und der Vertrieb von medizinischen Zahnersatzstücken .

Historie

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Management

NameRolle
Johann Baumgartner
seit 14.1.2021
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Johann Baumgartner
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Johann Baumgartner
12.782 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zahntechnik Baumgartner GmbH

Freiburg im Breisgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.984,87 4.328,87
I. Sachanlagen 3.984,87 4.328,87
B. Umlaufvermögen 93.779,04 133.812,79
I. Vorräte 27.731,00 24.016,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 52.855,65 75.868,29
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 34.894,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.192,39 33.928,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.633,75 6.907,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 105.397,66 145.049,16

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 66.389,64 78.075,45
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 52.510,86 52.774,24
III. Jahresfehlbetrag 11.685,81 263,38
B. Rückstellungen 36.647,00 64.383,00
C. Verbindlichkeiten 2.361,02 2.590,71
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.081,29 2.590,71
Bilanzsumme, Summe Passiva 105.397,66 145.049,16

Anhang

I. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Zahntechnik Baumgartner GmbH für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des HGB und den relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 276 Abs. 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften für das Handelsgesetzbuch aufgestellt (§§ 265 Abs. 1, § 266 ff. HGB).

Die Vorjahreszahlen sind gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht dem aktuellen Rechtstand nach dem Bilanzrecht-Modernierungsgesetz angepasst wurden. Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß § 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen einschließlich der geringwertigen Vermögensgegenstände erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Anschaffungspreis von EUR 410 wurden als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben. Ab dem 01.01.2008 bis 31.12.2009 angeschaffte Anlagegüter mit einem Anschaffungspreis zwischen EUR 150 und EUR 1.000 wurden in einen Sammelposten eingestellt und entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer über 5 Jahre abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden für die Einzelposten gebildet, welche im Jahr 2010 bezahlt wurden, deren Laufzeit jedoch auch das Jahr 2011 betrifft.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Pensionsrückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB erstmalig mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und nach der PUC-Methode ermittelt, dabei handelt es sich um eine sogenannte Anwartschafts-Barwertmethode. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgte unter Verwendung der Richttafel 2005 G von Dr. Klaus Heubeck. Der Rechnungszinsfuß beträgt 5,15 %, die Anwartschafts- und Rentendynamik wurde mit 0 % berücksichtigt.
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde die Deckungsversicherung mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. Der Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde gemäß § 277 Abs. 5 Satz 1 HGB im Zinsergebnis aufgewiesen.
Im Vorjahr erfolgte die Bewertung zuvor genannter Rückstellungen auf der Grundlage des § 6 a EStG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB für den sich durch die Umstellung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergebene zusätzliche einmalige Rückstellungsbetrag wurde kein Gebrauch gemacht, sondern in voller Höhe als außerordentlicher Aufwand geführt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

II. Erläuterungen zur Bilanz

Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden in Höhe von EUR 2.361,02. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren bestanden nicht.

III. Sonstige Angaben

Geschäftsführer der Gesellschaft war zum 31.12.2010 Herr Johann Baumgartner.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.09.2011 festgestellt.

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