Octax Microscience GmbHLiquidiert

Dr.-Pauling-Straße 9, 84079 Bruckberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Landshut HRB 7088
Eingetragen
14.11.2000
Branche
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien a. n. g.
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Wartung von micromedizintechnischen Geräten, insbesondere auf dem Gebiet der Microscopie.

Historie

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Management

NameRolle
Paul Dr. Gaßner
seit 16.6.2016
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Octax Microscience GmbH

Bruckberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015

Bilanz zum 30. Juni 2015

AKTIVA

  30.06.2015
  EUR
A. Anlagevermögen  
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00
II. Sachanlagen 188.971,40
B. Umlaufvermögen  
I. Vorräte 421.518,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 542.286,24
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 313.264,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.557,00
D. Sonstige Aktiva 50.000,00
SUMME AKTIVA 1.519.598,53

PASSIVA

 
  30.06.2015
  EUR
A. Eigenkapital  
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
eigene Anteile -2.500,00
eingefordertes Kapital 22.500,00
II. Gewinnrücklagen 24.799,00
III. Gewinnvortrag 576.930,54
IV. Jahresüberschuss 600.783,99
B. Rückstellungen 131.946,40
C. Verbindlichkeiten 162.638,60
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 162.638,60  
SUMME PASSIVA 1.519.598,53

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Octax Microscience GmbH zum 30.06.2014 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode nur die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG auf fünf Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

 

Herrn Dr. Klaus Rink.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses stimmt mit dem Datum der Unterzeichnung überein.

 

Bruckberg, den 25. April 2016

Dr. Klaus Rink, Geschäftsführer

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