WEROS Werkzeug- und Formenbau GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gabriele Margarete Gertrud Schumm seit 18.2.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
| 30.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Reel Multimedia Sales GmbHStaßfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAKTIVA
AnhangDer vorliegende Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres wurde gemäß den §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den §§ 284 bis 288 HGB und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnungen ist das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Es werden planmäßige Abschreibungen angesetzt. Im Berichtsjahr wurde die lineare Abschreibung gewählt, und zwar auf der Grundlage der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Teilwertabschreibungen sind nicht vorgenommen worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Rahmen der steuerlichen Vorschriften abgeschrieben. Die Vorräte - sofern vorhanden - werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, höchstens jedoch mit den niedrigeren Stichtagswerten. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, gemindeter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Abwertung berücksichtigt. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt; Wertberichtigungen wurden in geringem Umfang nur bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen notwendig. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessenem Umfang. Verbindlichkeiten wurden zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Staßfurt, den 17. Dezember 2014 Petra Gerecke Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.12.2014 |
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