H & M
Mobilfunk GmbH
Krefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
46.986,14 |
54.323,69 |
| I.
Sachanlagen |
19.260,00 |
22.270,00 |
| II.
Finanzanlagen |
27.726,14 |
32.053,69 |
| B.
Umlaufvermögen |
227.566,22 |
273.255,00 |
| I.
Vorräte |
1.000,00 |
1.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
128.432,11 |
114.942,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
33.642,04 |
36.002,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
98.134,11 |
157.312,76 |
| C.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
665,61 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
275.217,97 |
327.578,69 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
193.968,46 |
182.389,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
57.200,00 |
57.200,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
125.189,33 |
81.580,05 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.579,13 |
43.609,28 |
| B.
Rückstellungen |
55.433,98 |
97.198,57 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.646,32 |
47.990,79 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.646,32 |
47.990,79 |
| D.
Passive latente Steuern |
6.169,21 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
275.217,97 |
327.578,69 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
berücksichtigt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Durchbrechungen der Darstellungs- und
Methodenstetigkeit, die sich aufgrund der erstmaligen
Anwendung des BilMoG ergeben werden gem. Art. 67 Abs.
8 S. 1 EG-HGB nicht angegeben.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
a. Bilanzierungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Beschaffung
des Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
b. Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Vermögensgegenstände
und Schulden wurden einzeln bewertet.
Dem Vorsichtsprinzip wurde Rechnung getragen. Es
wurden alle Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne sind dagegen nur berücksichtigt, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bis 410 €
wurden in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG unter
Berücksichtigung der Grundsätze der
Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten zwischen 150 € und 1.000
€ wurde in Anlehnung an § 6 Abs. 2a
EStG unter Berücksichtigung der Grundsätze der
Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit die sogenannte
Pool-Regelung angewendet. Die Abschreibung der in den Pool
aufgenommenen Vermögensgegenstände wird
einheitlich linear über 5 Jahre vorgenommen.
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern der Börsen- oder
Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser zu
Grunde gelegt. Insofern ein Börsen- oder Marktpreis
nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert insoweit notwendig abgeschrieben.
Forderungen wurden grundsätzlich zu Nennwerten
bewertet. Erkennbare Risiken wurden berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Aufwendungen und Erträge sind auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
2. Angaben zur Bilanz
a. Die Entwicklung des
Anlagevermögens ist aus dem als Anlage
beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB).
b. Zur Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie der sonstigen
Verbindlichkeiten verweisen wir auf den Kontennachweis zur
Bilanz.
3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
a. Gesamtkostenverfahren
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
4. Sonstige Angaben
a. Haftungsverhältnisse werden soweit vorhanden
auf der Passivseite der Bilanz vermerkt.
b. Angabe gemäß §42 GmbHG
Es bestehen Forderungen gegenüber den
Gesellschaftern und ihnen nahestehenden
Personen: 100.094,07 €
c. Die Geschäftsführung wird durch ihren
Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn Hayati
Gür wahrgenommen.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 91.929,88 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 71.175,48 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.
Es erfolgte eine Ergänzung zum Feststellungsbeschluss
aufgrund von Prüfungshandlungen.
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