Hausmeisterdienste
Tischlerei Fischer GmbHLiquidiert
03055 Cottbus, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Siegfried Fischer seit 18.1.2010 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tischlerei Fischer GmbHCottbusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BilanzAKTIVA
Anhang2.1 Rechtliche Verhältnisse
Gegenstand des Unternehmens Die Ausführung von Tischlerarbeiten Stammkapital: 25.000,00 EUR (in Worten: zwei-fünf-null-null-null /100 Euro) Davon ausstehende Einlagen: 0,00 EUR Die Gesellschafter sind im Geltungsbereich der deutschen Gesetzgebung ansässig. 2.2 Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2008 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff HBG) und den ergänzenden Vorschriften für Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Entsprechend den Kriterien des § 267 HGB ist die GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet. Gegenüber dem Vorjahr ist keine abweichende Form des Jahresabschlusses gewählt worden. Die Vergleichszahlen des Vorjahres sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung den Zahlen des Geschäftsjahres gegenübergestellt worden. Die größenabhängige Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. 2.3 Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HBG) und den Bestimmungen der Satzung. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für GmbHs zu beachten. Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgte zeitanteilig linear und degressiv. Grundlage dabei ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Beim beweglichen Anlagevermögen werden die Abschreibungen nach der linearen und degressiven Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 150,00 EUR werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen werden die Beteiligungen des Anlagevermögens zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Der Ansatz der Vorräte erfolgte einzeln nach den Anschaffungs-/ Herstellungskosten. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Alle erkennbaren Risiken wurden bewertet. Zur Abdeckung eines Ausfallrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Über die genannten Bewertungsverfahren hinausgehend wurden keine Bewertungsvereinfachungen vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen wurden nicht vorgenommen. Abweichungen in der Form der Gliederung der aufeinander folgenden Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht zu verzeichnen (§ 265 Abs. 1 HBG). Nicht vergleichbare Vorjahresbeträge sind in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht zu verzeichnen (§ 265 Abs. 2 HBG). Gliederungsbesonderheiten sind nicht zu verzeichnen (§ 265 Abs. 4 HGB) 2.4 Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechung Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sind durch Sicherungsübereignung von Maschinen gegeben. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 Satz 1, Nr. 1 HGB) Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag teilen sich hinsichtlich der Fristigkeit wie folgt auf: Verbindl. a. Lieferungen und Leistungen 6.161,57 EUR (unter 1 Jahr) Sonstige Verbindl. 12.932,08 EUR ( unter 1 Jahr) 11.321,92 EUR (1 bis 5 Jahre) Gesamt 19.093,65 EUR (unter 1 Jahr) 11.321,92 EUR (1 bis 5 Jahre) 2.5 Vorschlag für die Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Geschäftsführung |
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