Tischlerei Fischer GmbHLiquidiert

03055 Cottbus, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 5807
Eingetragen
6.7.2005
Branche
Herstellung von Türen und Fenstern aus HolzSonstige Bautischlerei und -schlossereiVeredlung von Holzwaren
Gegenstand
Tischlerarbeiten

Historie

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Management

NameRolle
Siegfried Fischer
seit 18.1.2010
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Tischlerei Fischer GmbH

Cottbus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
II. Sachanlagen   1.901,00   2.346,00
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   3.397,64   4.917,46
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   42.246,35   16.358,28
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   34.136,42   46.234,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Aktiva   81.681,41   69.855,79

Passiva

       
Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   -6.849,15   -5.385,78
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   11.037,91   -1.463,37
B. Sonderposten mit Rücklageanteil   0,00   9.863,20
C. Rückstellungen   22.077,08   8.833,24
D. Verbindlichkeiten   30.415,57   33.008,50
Summe Passiva   81.681,41   69.855,79

Anhang

2.1 Rechtliche Verhältnisse

Firma und Rechtsform: Tischlerei Fischer GmbH
Organschaftsverhältnisse: keine
Sitz: 03055 Cottbus
Handelsregister: Amtsgericht Cottbus HRB 5807
Geschäftsräume: 03055 Cottbus, Cottbuser Straße 3a
Wirtschaftsjahr: Kalenderjahr

Gegenstand des Unternehmens

Die Ausführung von Tischlerarbeiten

Stammkapital: 25.000,00 EUR

(in Worten: zwei-fünf-null-null-null /100 Euro)

Davon ausstehende Einlagen: 0,00 EUR

Die Gesellschafter sind im Geltungsbereich der deutschen Gesetzgebung ansässig.

2.2 Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2008 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff HBG) und den ergänzenden Vorschriften für Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Entsprechend den Kriterien des § 267 HGB ist die GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.

Gegenüber dem Vorjahr ist keine abweichende Form des Jahresabschlusses gewählt worden. Die Vergleichszahlen des Vorjahres sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung den Zahlen des Geschäftsjahres gegenübergestellt worden.

Die größenabhängige Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2.3 Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HBG) und den Bestimmungen der Satzung. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für GmbHs zu beachten.

Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgte zeitanteilig linear und degressiv. Grundlage dabei ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Beim beweglichen Anlagevermögen werden die Abschreibungen nach der linearen und degressiven Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 150,00 EUR werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen werden die Beteiligungen des Anlagevermögens zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Der Ansatz der Vorräte erfolgte einzeln nach den Anschaffungs-/ Herstellungskosten. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Alle erkennbaren Risiken wurden bewertet. Zur Abdeckung eines Ausfallrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Über die genannten Bewertungsverfahren hinausgehend wurden keine Bewertungsvereinfachungen vorgenommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen wurden nicht vorgenommen.

Abweichungen in der Form der Gliederung der aufeinander folgenden Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht zu verzeichnen (§ 265 Abs. 1 HBG).

Nicht vergleichbare Vorjahresbeträge sind in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht zu verzeichnen (§ 265 Abs. 2 HBG).

Gliederungsbesonderheiten sind nicht zu verzeichnen (§ 265 Abs. 4 HGB)

2.4 Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechung

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sind durch Sicherungsübereignung von Maschinen gegeben.

Sonstige Pflichtangaben (§ 285 Satz 1, Nr. 1 HGB)

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag teilen sich hinsichtlich der Fristigkeit wie folgt auf:

Verbindl. a. Lieferungen und Leistungen 6.161,57 EUR (unter 1 Jahr)

Sonstige Verbindl. 12.932,08 EUR ( unter 1 Jahr) 11.321,92 EUR (1 bis 5 Jahre)

Gesamt 19.093,65 EUR (unter 1 Jahr) 11.321,92 EUR (1 bis 5 Jahre)

2.5 Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

 

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