BITSO Build
IT Solutions GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
1.350,00 |
1.350,00 |
| B.
Anlagevermögen |
17.496,00 |
16.953,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.955,00 |
2.284,00 |
| II.
Sachanlagen |
15.541,00 |
14.669,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
233.426,87 |
230.180,08 |
| I.
Vorräte |
821,96 |
15.751,46 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
206.661,38 |
214.322,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.943,53 |
105,91 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.299,33 |
2.253,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
254.572,20 |
250.736,10 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
48.785,44 |
33.061,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
27.000,00 |
27.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.061,84 |
2.011,93 |
| III.
Jahresüberschuss |
15.723,60 |
4.049,91 |
| B.
Rückstellungen |
10.413,60 |
4.762,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
195.373,16 |
212.911,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
254.572,20 |
250.736,10 |
Anhang
1.
Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
1.1 Rechtliche Verhältnisse
Firma: BITSO Build IT Solutions GmbH
Rechtsform: GmbH
Sitz: Dresden
Anschrift: Großenhainer Str. 32
01097 Dresden
Gründung am: 01.07.2002
Eintragung ins
Handelsregister: Amtsgericht Dresden unter HRB 20962
Gegenstand des
Unternehmens: - Erbringung von Beratungs- und
Servicedienstleistungen in den Bereichen
Kommunikation und EDV
- Vertrieb von Kommunikations- und EDV-Lösungen
- Softwareentwicklung
Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember
Stammkapital: 27.000,00 Euro
Gesellschafter: Sven Jacobson 24.300,00 Euro 90 %
Sten Jacobson 1.350,00 Euro 5 %
Moritz Beck
1.350,00 Euro
5 %
27.000,00 Euro 100 %
Geschäftsführung: Sten Jacobson
Moritz Beck
Wesentliche Änderungen der rechtlichen
Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag liegen nicht
vor.
1.2 Steuerliche Verhältnisse
Finanzamt: Dresden II
Steuernummer: 202/106/07650
Das Unternehmen unterliegt gemäß §
1KStG der Körperschaftsteuer.
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung
gemäß den §§ 16 - 18 des UStG.
Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1
GewStG.
Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die
Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.
2.
Wirtschaftliche Verhältnisse
2.1 Allgemeines
Größenmerkmale
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch nicht gemacht.
3.
Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und
Bewertung
3.1 Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden
von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer
Datenverarbeitung erfasst und über das Programm
Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG ausgewertet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit
Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben
einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird
ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den
Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen,
insbesondere die Abschreibungen geführt.
Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit
elektronischer Datenverarbeitung geführt.
Die Buchführung entspricht den gesetzlichen
Vorschriften.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und
Gesellschaftsrechts beachtet.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2007 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2006.
3.2 Angaben zur Bilanzierung
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften.
Sie hat die Bilanzierungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr nicht geändert.
Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte
unter Beachtung der handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften.
Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der
Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EstG
erstellt.
3.3 Angaben zur Bewertung
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit
zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
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