MeKa
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.000,00 |
13.001,51 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
1,51 |
| II.
Finanzanlagen |
13.000,00 |
13.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
44.517,02 |
105.693,83 |
| I.
Vorräte |
4.200,00 |
6.066,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.401,35 |
44.692,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.915,67 |
54.935,09 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
87.404,62 |
81.237,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
144.921,64 |
199.933,10 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
106.237,76 |
26.302,74 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.166,86 |
79.935,02 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
87.404,62 |
81.237,76 |
| B.
Rückstellungen |
2.100,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
142.821,64 |
197.433,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
142.821,64 |
197.433,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
144.921,64 |
199.933,10 |
Anhang
Meka GmbH, Köln
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Meka GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 (1) HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften hat die Gesellschaft
im vorgelegten Abschluß Gebrauch gemacht.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
gemäß §§ 266 und 275 HGB gegliedert.
Gemäß § 275 Abs. 2 HGB wurde die Gliederung
der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Für den Anhang wurden die
Erleichterungsvorschriften gemäß §§
274a und 288 HGB in Anspruch genommen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Vermögens- und Schuldposten sind unter
Beachtung der Vorschriften des HGB für
Kapitalgesellschaften und der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung unter
Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit bewertet.
Das
immaterielle Anlagevermögen ist mit den
fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Zugänge des Berichtsjahres werden pro rata temporis
abgeschrieben.
Das zum Bilanzstichtag vorhandene
Sachanlagevermögen wird zu den
fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten
angesetzt. Geringwertige Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungswert bis EUR 150,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige
Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungswert von
151,00 Euro bis 1.000,00 Euro werden in einem Sammelposten
angesetzt und über eine Laufzeit von 5 Jahren
abgeschrieben.
Die
Vorräte, ausschließlich Waren werden mit
den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem
Nominalwert ausgewiesen.
Die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt
und berücksichtigen die am Bilanzstichtag bestehenden
passivierungspflichtigen Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Rückstellungen
Im Posten sonstige Rückstellungen sind im
wesentlichen Rückstellungen für Abschlusskosten
enthalten.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind alle innerhalb von 5
Jahren fällig. In Höhe von T€
125 (Vj. T€ 182) entfallen Verbindlichkeiten auf
Gesellschafter.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wurde im
Geschäftsjahr von Herrn
Dirk Meyer, Köln
wahrgenommen.
Köln, 27. Dezember 2011
(Dirk Meyer)
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 124.994,68 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 182.486,78 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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