Auto-Weidlich GmbH
Zwota
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
224.585,46 |
245.276,46 |
| I.
Sachanlagen |
224.585,46 |
245.276,46 |
| B.
Umlaufvermögen |
51.255,24 |
78.909,72 |
| I.
Vorräte |
27.308,08 |
56.104,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.903,03 |
18.643,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.044,13 |
4.161,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.315,11 |
2.619,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
277.155,81 |
326.805,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
71.437,03 |
64.078,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
38.078,61 |
31.440,50 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.358,42 |
6.638,11 |
| B.
Rückstellungen |
7.910,43 |
6.787,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
197.808,35 |
255.939,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
277.155,81 |
326.805,60 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie
den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals unter
Berücksichtigung der Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt. Soweit sich aus der erstmaligen Anwendung der
BilMoG-Vorschriften Veränderungen gegenüber den
Vorjahresvergleichszahlen ergaben, konnte auf eine
Anpassung der Vorjahreswerte auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB verzichtet
werden.
Die Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft
hat daher für den offenzulegenden Jahresabschluss von
den gesetzlichen Möglichkeiten der Aufstellungs-
und Offenlegungserleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften in vollem Umfang Gebrauch gemacht.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk im Anhang gewählt.
II. Angaben
zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde nach den allgemeinen
Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB und
den Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a
HGB sowie unter Berücksichtigung der ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) erstellt. Auf die
Gliederung der Bilanz wurde § 266 HGB angewendet.
Angabepflichten im Anhang bezüglich der
Übergangsvorschriften zum
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) gemäß Art. 66, 67
Handelsgesetzbuch-Einführungsgesetz (EGHGB)
ergaben sich nicht.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Bei den
Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt
ist, wurden planmäßige Abschreibungen unter
Anwendung der linearen und degressiven Abschreibungsmethode
auf die voraussichtliche Nutzungsdauer vorgenommen. Die
Abschreibungen auf Zugänge zum Anlagevermögen
erfolgten pro rata temporis. Der Sammelposten für
Vermögensgegenstände im Sinne von § 6
Abs. 2a EStG aus den Vorjahren (€ 150,01 bis
€ 1.000,00) konnte in der Handelsbilanz
beibehalten und wiederum zu einem Fünftel
(€ 314,00) aufgelöst werden. Der
verbleibende Sammelposten beträgt zum
Abschlussstichtag € 746,00 und ist damit von
untergeordneter Bedeutung. Bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis
zu einem Wert von € 150,00 wurden im Jahr des
Zugangs vollständig als Aufwand verbucht.
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert am Abschlussstichtag angesetzt. In die
Herstellungskosten wurden neben den direkten Kosten auch
angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten und
Verwaltungskosten sowie Sondereinzelkosten der Fertigung
einbezogen.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände,
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nominalwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
wurden in Höhe des voraussichtlich notwendigen
Erfüllungsbetrags nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Bilanzposten
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestanden nicht.
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr in Höhe von
€ 78.346,14. Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in
Höhe von € 55.321,65.
Zum Abschlussstichtag bestehen keine Forderungen,
Ausleihungen oder Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
Der Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten
beträgt € 130.767,71. Die Besicherungen
wurden im Wesentlichen in Form von Grundschuldbestellungen
auf das im Eigentum der Gesellschaft befindliche
Geschäftsgrundstück gewährt. Für die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen
regelmäßig die üblichen Eigentumsvorbehalte
aus dem Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie
von Halbfabrikaten und Waren.
IV. Weitere
Angaben
Während des Geschäftsjahres 2010 wurden die
Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Marko Thoß
geführt.
Zwota, den 21. September 2011
Marko Thoß, Geschäftsführer
Feststellung des Jahresabschlusses: Der
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr 2010 wurde am
5. Oktober 2011 von der Gesellschafterversammlung
festgestellt.
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