Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 76055
Eingetragen
26.7.2012
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von LogistikdienstleistungenGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
die Erstellung und der Vertrieb branchenspezifischer Software in den Bereichen Logistik und Warehouse Management Systeme. Er umfasst auch die Beratung in diesen Bereichen sowie die Wartung und Pflege der entsprechenden Software sowie den Handel mit Software, Hardware, Dienstleistungen und Organisationsmitteln.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Martin Saebi
seit 26.7.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
M***** S****
0.00%
A**** G*******
0.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Anteil
Martin Saebi
Mertener Str. 58, 50389 Wesseling
Anita Gruschka
Mertener Str. 58, 50389 Wesseling

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

WMS-Team GmbH

Wesseling

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 39.591,00 43.998,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.970,00 527,00
II. Sachanlagen 36.621,00 43.471,00
B. Umlaufvermögen 695.663,89 517.248,53
I. Vorräte 1.224,00 1.224,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 265.212,91 192.240,37
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 429.226,98 323.784,16
Summe Aktiva 735.254,89 561.246,53

Passiva

   
  31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 576.990,13 455.874,54
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 430.874,54 314.605,77
III. Jahresüberschuss 121.115,59 116.268,77
B. Rückstellungen 85.992,10 46.995,94
C. Verbindlichkeiten 72.272,66 58.376,05
Summe Passiva 735.254,89 561.246,53

Anlage I Anhang für das Geschäftsjahr 2016

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 265.212,91 0,00 192.240,37 0,00

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 0,00 ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Tantiemen, Urlaubs- und Aufbewahrungsverpflichtung.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 72.272,60 72.272,60 58.376,05 58.376,05

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Martin Saebi.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Wesseling, den 30.10.2017

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.11.2017.

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