Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 406038
Eingetragen
29.9.2004
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungWärme- und KältehandelHerstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt
Gegenstand
die Projektierung und der Bau von Kälte und Klimaanlagen sowie aller damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Ottomann
seit 14.11.2005
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

fob-KÄLTE GmbH

Buhla

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 68.444,00 66.192,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 989,00 1.415,00
II. Sachanlagen 62.455,00 64.277,00
III. Finanzanlagen 5.000,00 500,00
B. Umlaufvermögen 670.029,76 652.530,95
I. Vorräte 206.008,38 118.976,67
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 98.946,06 109.098,67
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 365.075,32 424.455,61
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.561,00 2.874,00
Aktiva 740.034,76 721.596,95

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 228.934,68 233.743,16
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 208.743,16 174.043,75
III. Jahresfehlbetrag 4.808,48 -34.699,41
B. Rückstellungen 334.261,00 377.871,00
C. Verbindlichkeiten 176.839,08 109.982,79
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 176.839,08 109.982,79
Passiva 740.034,76 721.596,95

Anhang


Anlage 1.4, Blatt 1

Firma: fob-Kälte GmbH
Sitz: 37339 Buhla
Registergericht: Jena
Registernummer: HRB 406 038
Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1.  Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Für den Anhang sind aufgrund der Größenmerkmale der Gesellschaft die größenabhängigen Erleichterungen nach den Bestimmungen des § 288 HGB in vollem Umfang in Anspruch genommen worden.

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde in 2010 mit den Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechten sowie anderen Erleichterungen gem. Artikel 67 EGHGB angewendet.

2.  Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze - § 284 Abs. 2 HGB

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich unverändert beibehalten worden, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB-Vorschriften nach BilRUG ergaben. Die Aktiva und Passiva werden in der Bilanz vollständig wiedergegeben.

Aktiva

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen angemessene Gemeinkosten; Fremdkapitalzinsen sind nicht mit einbezogen.

Planmäßige Abschreibungen werden im steuerlich zulässigen Rahmen vorgenommen.

Bei den Vorräten erfolgte die Bewertung der Warenbestände zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Bestände wurden zum Bilanzstichtag mengenmäßig aufgenommen. Die unfertigen Leistungen wurden entsprechend dem Grad der Fertigstellung mit den angefallenen Material- und Fertigungskosten bewertet.

Innerhalb der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen allen erkennbaren Einzelrisiken durch angemessene Abwertungen Rechnung getragen. Wesentliche konkrete Ausfallrisiken bestanden nicht. Die ausgewiesenen Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Aktiva sind vollständig erfasst.
Anlage 1.4, Blatt 2

Passiva

Das gezeichnete Kapital ist in Höhe seiner Eintragung in das Handelsregister ausgewiesen.

Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung gemäß § 253 Abs. 1 HGB wurde nach dem Projected-Unit-Credit-Verfahren (PUC-Methode) unter Anwendung versicherungs-mathematischer Grundsätze mit einem Zinsfuß von 1,78% p.a. auf Basis der im Juli 2018 veröffentlichten Heubeck-Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt.

Die Verpflichtung aus der Pensionszusage ist teilweise durch eine Rückdeckungs-versicherung gesichert, die ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtung dient und dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen ist. Sie wurde nach den BilMoG-Bestimmungen mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet.

Das Deckungsvermögen wurde bei der Saldierung gemäß § 246 Abs. 2 HGB in Höhe des Zeitwertes, der bei verpfändeten Rückdeckungsversicherungen dem steuerlichen Aktivwert entspricht, berücksichtigt.
Rückstellung für Pensionsverpflichtung 31.12.2023
Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung 488.245,58 €

beizulegender Zeitwert Rückdeckungsversicherung 195.984,58 €
Nettowert der Pensionsrückstellung (Kto. 3010)  292.261,00 €

Im Zinsergebnis erfasst sind Aufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen. Es handelt sich um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit Erträgen aus der Vermögensanlage der Rückdeckungsversicherung bei der Allianz Lebensversicherungs AG. Die Rückdeckungsversicherung dient ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Pensionen; sie ist dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Nach den BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden die Vermögenserträge mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung wie folgt verrechnet:

Verrechnung Aufzinsungsaufwendungen/ Vermögenserträge
                2023
Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensions-
und längerfristigen Pensionsrückstellung 9.705,00 €
Vermögenserträge Rückdeckungsversicherung 4.558,26 €

Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensions- 
rückstellungen (netto) Kto. 7363        5.146,74 €

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pension mit dem durchschnittlichen Jahreszinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Jahreszinssatz der vergangen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von € 3.993,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

Anlage 1.4, Blatt 3

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Auf die Abzinsung der Rückstellungen für Gewährleistungen und Aufbewahrungspflicht, welche eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, wurde wegen Unwesentlichkeit verzichtet.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3.  Angaben zu den Verbindlichkeiten - § 285 Nr. 1a HGB

Die Laufzeit der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Verbindlichkeiten beträgt weniger als ein Jahr.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

4.  Eventualverbindlichkeiten - §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB

Eventualverbindlichkeiten bestehen nicht.

5.  Ergebnisverwendung - §§ 268 Abs. 1/ 325 Abs. 1 326 HGB

Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von € 4.808,48 wird mit dem bestehenden Gewinnvortrag verrechnet.

6.  Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter

- §§ 285 Nr. 9c HGB/ 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer, Herrn Frank Ottomann, bestand zum 31.12.2023 eine Verbindlichkeit in Höhe von € 9.740,64 (Kto. 1470). Die Verzinsung erfolgte zum Stand 31.12. mit 4,37% p.a. (2% über dem durchschnittlichen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank).

Anlage 1.4, Blatt 4

7.  Sonstige Angaben

Die Gesellschaft wurde am 30. August 2004 gegründet.

Als Geschäftsführer wurde bestellt: Herr Frank Ottomann, Buhla

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Prokuren wurden nicht erteilt.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr durchschnittlich 11 Arbeitnehmer beschäftigt.



 

Buhla, den 16.12.2024

gez. Frank Ottomann

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024 festgestellt.

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