SoLeia UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseVerlegen von Zeitschriften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Conrad Michael Dr. Mattern seit 29.9.2005 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CONQUEST Investment Advisory AG
FeldkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der CONQUEST Investment Advisory AGGeschäfts- und Rahmenbedingungen a) Das Unternehmen Die CONQUEST Investment Advisory AG (kurz: CONQUEST AG) wurde im Jahr 2005 gegründet. Seit dieser Zeit hat die Gesellschaft bewiesen, sich ändernden Rahmenbedingungen immer zügig anpassen zu können. In der Anfangszeit lag der Schwerpunkt auf einem Investmentprozess mit einer Behavioral Finance-Fundierung. Für den Zeitraum vom Oktober 2008 bis zum 26. Juni 2021 besaß die CONQUEST AG (rückwirkend für den Zeitraum seit Oktober 2007) die Erlaubnis nach § 32 KWG als Anlageberater, für die Finanzportfolioverwaltung sowie für die Anlage- und die Abschlussvermittlung. Aufgrund der Einführung des Wertpapierinstitutsgesetzes ging die Erlaubnis zu diesem Zeitpunkt dann inhaltsgleich auf § 15 WpIG über. Die Gesellschaft nutzte diese Erlaubnis in der Vergangenheit sowohl für eigene Produkte als auch für Verwaltung und Beratung von Fonds anderer Gesellschaften, die diese Erlaubnis selbst nicht hatten. Die Gesellschaft bleibt aber auch weiterhin bewusst bei der Entscheidung, bis auf weiteres keine Privatkunden zu betreuen. Darüber hinaus gibt es zwei weitere Geschäftsbereiche, die keine Erlaubnis nach § 15 WpIG erfordern. Allerdings basieren diese Geschäftsbeziehungen primär auf dem Umstand, dass die Gesellschaft diese Erlaubnis besitzt und die Geschäftspartner auf die damit verbundenen Erfahrungen und Reputationsaspekte zurückgreifen wollen. b) Die Produkte Die CONQUEST AG bietet ihren Kunden Beratungsleistungen im Fondsmanagement bzw. -advisory an. Darüber hinaus arbeitet sie mit Kunden zusammen, die ihrerseits Dienstleistungen nutzen möchten, die bei einem § 15 WpIG -Institut vorhanden sind, die selbst aber diese Erlaubnis nicht besitzen. Aufgrund der im Juli 2013 in Kraft getretenen Gesetzgebung bei Alternativen Investmentfonds/geschlossenen Fonds ergeben sich für Emissionshäuser dieser Produkte vollkommen neue regulatorische Anforderungen, u.a. aus den Bereichen Risikomanagement oder Compliance. Aus diesem Grund berät die CONQUEST AG seit Anfang 2014 die Habona Investment Gruppe, Frankfurt, in diesen Bereichen. Die Habona hat als Emissionshaus geschlossene Fonds für Einzelhandelsimmobilien bzw. für Kindertagesstätten initiiert. Das Fondsmanagement und das Risikomanagement dieser Fonds wurden auf die Hansainvest GmbH, Hamburg, übertragen. Für die Tätigkeiten in den Bereichen Compliance, Geldwäsche, Datenschutz, Risikomanagement und Meldewesen, die trotzdem noch bei Habona direkt anfallen, ist die CONQUEST AG als Dienstleister aktiv. Da die mit diesen Bereichen gestellten Anforderungen immer strengeren Regulierungen unterliegen, wurden wir auch damit beauftragt, bei Immobilientransaktionen der von der Habona betreuten Fonds den KYC-Prozess der Verkäufer zu übernehmen. Darüber hinaus unterstützt die CONQUEST AG die Habona im Portfoliomanagement und bei dem Vertrieb des Habona Nahversorgungsfonds Deutschland (ISIN DE000A2H9B00), der zusammen mit der KVG Intreal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH aufgelegt wurde. In diesem Zusammenhang werden von CONQUEST die Tätigkeiten ausgeführt, die im Zusammenhang mit den Vertriebsplattformen anfallen (Abrechnung der Vertriebsprovisionen, Kommunikation mit den Plattformen bzw. den Datenanbietern). Da die Intreal bisher vor allem im Immobilien-Spezialfondsbereich aktiv ist, war das Plattformgeschäft bisher für diese KVG von untergeordneter Bedeutung. Seit Ende 2022 hat CONQUEST das Fondsmanagement des UCITS-Fonds Habona Basic Needs (ISIN DE000A3E3Y53 bzw. DE000A3E3Y61) übernommen. Initiator des Fonds ist die Habona Invest GmbH. Fondsgesellschaft die Hansainvest und Verwahrstelle ist die UBS Deutschland. Der Fonds investiert in Aktien von Unternehmen, die grundlegende Bedürfnisse von Menschen befriedigen, wobei der regionale Schwerpunkt der Aktien in Europa, Nordamerika, Japan und Ozeanien liegt. Die Auswahl der Titel erfolgt mit Hilfe eines eigens entwickelten quantitativen Modells innerhalb eines Universums, das aktuell ca. 750 Titel umfasst. Für diesen Fonds wurde den Aufsichtsbehörden auch angezeigt, dass CONQUEST beabsichtigt, in der Funktion als Vertriebsstelle grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen in Ungarn, Österreich und Italien anzubieten. Diese Tätigkeit wurde im Geschäftsjahr 2023 aber noch nicht aufgenommen. Ein weiterer Geschäftsbereich, der im Jahr 2023 erneut der größte Ertragsbringer war, bezieht sich auf das Performance- und Compliance-Controlling von Börsenbriefen. In diesem Bereich besteht seit Mitte 2013 eine Geschäftsbeziehung zu dem FID Verlag, Bonn, von dem inzwischen das Controlling für sämtliche Abo-Dienste übernommen wurde. Seit Ende des Jahres 2013 besteht darüber hinaus eine Geschäftsbeziehung zu der GeVestor Financial Publishing Group, Bonn. Für diesen Verlag werden seit Mitte des Jahres 2014 sämtliche Abo-Dienste ausgewertet, so dass die CONQUEST AG aktuell das Performance- und Compliance-Controlling für insgesamt ca. 60 Börsenbriefe aus Deutschland übernimmt. Beide Verlage gehören der Verlag der deutschen Wirtschaft AG an. Neben dem direkten Performancecontrolling sind in den vergangenen Jahren auch immer mehr Zusatzanfragen des Verlags gekommen, so dass die Erträge aus diesen Anfragen inzwischen auch eine verlässliche Einkommensquelle der Gesellschaft darstellen. Im Jahr 2021 hat die Verlag Norman Rentrop AG zwei Börsenbriefverlage in den USA gekauft (WealthPress LLC, nun Trading Pub LLC, aus Jacksonville, FL und InvestPub LLC aus Ponte Vedra, FL) Seit dem 1. Quartal 2022 weitet CONQUEST das Controlling nun sukzessive auf aktiv beworbene Börsenbriefe dieser beiden Verlage aus, so dass Ende 2023 aus dieser Vertragsbeziehung über 40 Dienste betreut wurden. Ausgehend von dieser Geschäftsbeziehung kam aufgrund einer Empfehlung der Verlagsleitung im Jahr 2023 mit der Stocks to Trade LLC aus Austin, TX ein weiterer kleinerer Verlag hinzu, für den CONQUEST Kontrollaufgaben übernimmt Eng verbunden mit der Zusammenarbeit mit den beiden Verlagen aus Deutschland ist auch die Zusammenarbeit mit der SoLeia UG, Feldkirchen. Auf Wunsch der Verlagsleitung in Bonn wurden in der Vergangenheit einige Tätigkeiten formal von der CONQUEST auf die SoLeia UG ausgelagert und über die SoLeia UG abgerechnet. Da die Tätigkeiten operativ aber weiterhin teilweise von CONQUEST ausgeführt werden, stellt CONQUEST diese der SoLeia UG in Rechnung. Die Geschäftsentwicklung Das operative Geschäft der CONQUEST hat sich im Jahr 2023 weiter positiv entwickelt. Insgesamt hat die Gesellschaft in diesem Geschäftsjahr aus der operativen Tätigkeit einen Überschuss in Höhe von 28 TEUR erwirtschaftet nach einem Gewinn im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 35 TEUR. Die Zusammenarbeit mit der Habona ist inzwischen fest etabliert und erstreckt sich vor allem auf die Bereiche Compliance, Geldwäsche, Risikomanagement und Datenschutz, seit 2020 aber auch auf das Portfoliomanagement. Die Zusammenarbeit erfolgt vor Ort in Frankfurt, aber auch immer mehr remote mit Hilfe von Microsoft Teams. Die Zusammenarbeit mit den Verlagen (auch indirekt über die SoLeia UG) wurde im Laufe des Geschäftsjahres 2023 weiter intensiviert und es wurden neue Kunden in den USA gewonnen. Das Performance-Controlling der Börsenbriefe ist inzwischen zu einem integralen Bestandteil des Geschäftsmodells von CONQUEST geworden. Das im Vorjahr gesetzte Ziel, dass ein ähnlich hoher Jahresüberschuss wie im Vorjahr erwirtschaftet werden soll, konnte nicht ganz erreicht werden, der Jahresüberschusses 2023 ist im Vergleich zum Vorjahr um 6 TEUR auf 29 TEUR gesunken. Das liegt in erster Linie an den gestiegenen Personalaufwendungen Insgesamt schätzt der Vorstand den Geschäftsverlauf als positiv ein. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Das Provisionsergebnis ist gegenüber dem Vorjahr (485 TEUR) um weitere 38 TEUR auf 523 TEUR gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen bei 9 TEUR (Vorjahr: 40 TEUR). Gleichzeitig sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr (176 TEUR) um 8 TEUR auf 167 TEUR gesunken. Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr (282 TEUR) um 27 TEUR auf 309 TEUR gestiegen. Abschreibungen auf immaterielle Vermögengegenstände gab es in Höhe von 3 TEUR (Vorjahr 9 TEUR). Die Bilanzsumme ist von 230 TEUR auf 266 TEUR gestiegen, was in erster Linie durch höhere Forderungen gegenüber Kreditinstituten begründet ist. Diese belaufen sich auf 231 TEUR (Vorjahr 204 TEUR), die Forderungen gegenüber Kunden sind leicht von 17 TEUR auf 27 TEUR gestiegen. Das Eigenkapital beläuft zum 31.12.2023 auf 220 TEUR (Vorjahr: 192 TEUR), Auf der Passivseite haben sich darüber hinaus die Steuerrückstellungen von 11 TEUR auf 8 TEUR reduziert, die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen von 10 TEUR auf 21 TEUR. Zu 10% besteht das Aktiva aus Forderungen gegenüber Kunden (Vorjahr 8%). Die Gesellschaft war zu jeder Zeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Aus den Vorjahren ergab sich ein Forderungsverzicht mit Besserungsscheinen in Höhe von insgesamt 133 TEUR, von denen inzwischen wieder TEUR 121 ausgezahlt wurden Hierauf wurde im Geschäftsjahr 2023 eine Zahlung auf die Besserungsscheine in Höhe von 12 TEUR geleitet. Damit ist hierfür kein Betrag mehr offen, alle Besserungsscheine sind somit ausgeglichen. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren a) Mitarbeiter Im Berichtsjahr lag die Anzahl der Mitarbeiter der Gesellschaft (ohne Vorstand) durchschnittlich bei 6 Mitarbeitern, wobei 3 Mitarbeiter nur teilzeitbeschäftigt waren. Ende September 2023 schied ein Mitarbeiter aus, im Gegenzug wurde das Arbeiterverhältnis eines langjährigen Mitarbeiters von teil- auf Vollzeit umgestellt. Ein weiterer Mitarbeiter, der im Rahmen eines Minijobs angestellt war, schied zum 30.11.2023 aus. Die CONQUEST AG legt besonderen Wert auf die hohe Qualifikation und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Dabei bilden die interne Förderung von Fachkräften und der Besuch von externen Veranstaltungen in der Investmentbranche einen Schwerpunkt der Personalarbeit. b) Umweltbericht Die durch die CONQUEST AG erbrachten Dienstleistungen haben keinerlei nennenswerte umweltbelastende Eigenschaften. Unternehmensintern wird größter Wert auf einen ressourcenschonenden Umgang mit Produktions- (Kopierer, Drucker und andere Geräte der Büroausstattung) und Verbrauchsmitteln gelegt. Nachtragsbericht Über die unter 1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen beschriebenen Entwicklungen hinaus, gibt es als für den Nachtragsbericht relevante Ereignisse zu vermelden, dass CONQUEST von einem weiteren kleinen Verlag aus Florida mit der Erstellung von Performanceberichten beauftragt wurde. Aktuell veröffentlicht der Verlag vier Börsendienste Darüber hinaus hat die Verlag Norman Rentrop AG einen Verlag aus Berlin übernommen, der ebenfalls Börsenbriefe anbietet. Hierdurch wird erwartet, dass für 13 weitere Dienste Performanceberichte erstellt werden sollen. Risikobericht / Chancenbericht a) Grundsätze des Risikomanagements Die CONQUEST AG hat als Finanzdienstleistungsinstitut die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der BaFin insoweit zu beachten, wie dies vor dem Hintergrund der Institutsgröße sowie von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten zur Einhaltung der gesetzlichen Pflichten aus § 25a KWG geboten erscheint. Aufgrund des aktuell sehr geringen Anteils erlaubnispflichtiger Tätigkeiten am Geschäftsumfang der CONQUEST AG ist das vorhandene In-House-Risikomanagement in der aktuellen Form angemessen. b) Geschäfts- und Risikostrategie Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres wird im Rahmen einer Strategiesitzung des Vorstandes die Geschäftsstrategie für das kommende Geschäftsjahr und die dazu konsistente Risikostrategie für das kommende Geschäftsjahr festgelegt. Dabei werden die in der Geschäftsstrategie niedergelegten Ziele und Planungen der wesentlichen Geschäftsaktivitäten berücksichtigt. Auf Basis der aktuellen Geschäfts- und Planzahlen wird das für das kommende Geschäftsjahr verfügbare Risikokapital ermittelt und daraufhin die Risikostrategie geprüft. Im Rahmen eines Vorstandsbeschlusses wird dann die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Allokation des Risikokapitals auf die einzelnen Risikoarten und Geschäftsbereiche für das folgende Geschäftsjahr verabschiedet. Dieser Beschluss wird dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht. Im Falle von gravierenden Änderungen während des Geschäftsjahres werden Anpassungen vorgenommen. c) Risikotragfähigkeit Mindestens einmal im Jahr wird die Risikotragfähigkeit der CONQUEST AG für das kommende Geschäftsjahr errechnet. Ziel hierbei ist die Sicherstellung des GuV-Mindestergebnisses, der Erhalt des bilanziellen Eigenkapitals - mindestens aber der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderung - und die dauerhafte Bedienung der Ansprüche der Eigenkapitalgeber. Dabei wird die verfügbare Risikodeckungsmasse den unerwarteten und Worst Case Verlusten aller wesentlichen Risikoarten gegenübergestellt. Die erwarteten Verluste finden bereits in der Planung Berücksichtigung. Insgesamt darf das Risikopotenzial die verfügbare Risikodeckungsmasse nie übersteigen. d) Risikosteuerungs- und - controllingprozesse Die CONQUEST AG hat angemessene Risikosteuerungs- und controllingprozesse eingerichtet, die eine Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken gemäß den Anforderungen der MaRisk gewährleisten. Diese Prozesse stellen sicher, dass die wesentlichen Risiken frühzeitig erkannt, vollständig erfasst und in angemessener Weise dargestellt werden. Weiterhin werden diese regelmäßig überprüft und zeitnah an sich ändernde Bedingungen angepasst. Nach der Geschäfts- und Risikostrategie der CONQUEST AG betreffen Adressrisiken die Gefahr der Entstehung von Verlusten durch eine Bonitätsverschlechterung oder den Ausfall eines Geschäftspartners. Für die inländischen Banken, bei denen die Gesellschaft Einlagen unterhält, besteht ebenfalls ein Adressenausfallrisiko. Emittentenrisiken werden als Bonitätsrisiken des Emittenten von Wertpapieren definiert und mangels Wertpapierbeständen derzeit nicht weiter berücksichtigt. Aktuell sind nach Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter keine weiteren Abschreibungen auf Forderungen notwendig. Marktpreisrisiken stellen keine originären Risiken dar, da CONQUEST nicht für die Wertentwicklung des verwalteten Vermögens ihrer Kunden haftet. Ein Risiko resultiert hier jedoch aus den marktbewerteten Depots als Bemessungsgrundlage für die Vermögensverwaltungserlöse der Gesellschaft. Aus den Einlagen der liquiden Mittel bei inländischen Banken resultieren grundsätzlich keine nennenswerten Marktpreisrisiken, insbesondere kein Zinsänderungsrisiko. Als Liquiditätsrisiko wird die Gefahr angesehen, fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht zu jedem Zeitpunkt und in erforderlicher Höhe nachkommen zu können. Die Sicherstellung der Zahlungsverpflichtungen erfolgt im Rahmen der kurzfristigen Liquiditätsdisposition der Gesellschaft. Der mittel- bis langfristige Liquiditätsüberschuss der Gesellschaft wird regelmäßig ermittelt, berichtet und dient zur Disposition der überschüssigen Liquidität sowie zum Treffen der entsprechenden Anlageentscheidung. Gemäß Risikoreport und Bilanz verfügt die Gesellschaft zum 31.12.2023 über ein ausgeglichenes Verhältnis von freier Liquidität bei Drittinstituten und Zahlungsverpflichtungen. Unter operationellen Risiken wird ausweislich der Geschäfts- und Risikostrategie von CONQUEST die Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder in Folge externer Ereignisse eintreten, verstanden, wobei Rechtsrisiken einbezogen werden. Als operationelle Risiken werden demnach insbesondere der Ausfall der EDV angesehen sowie mögliche Fehldispositionen und Haftungsrisiken aus Verträgen gegenüber Vertriebspartnern. Zur Begrenzung der beiden erstgenannten Risiken hat CONQUEST einen Notfallplan in ihrem Organisationshandbuch sowie das Vier-Augen-Prinzip implementiert. Darüber hinaus wird die IT-Infrastruktur von der Gesellschaft KIT-Technologies, Oberursel betreut. Im Hinblick auf die überschaubare Größe von CONQUEST, die Diversifizierung der Geschäftsstrategie sowie aufgrund der Tatsache, dass bisher keine relevanten Fälle zu operationellen Risken vorliegen, hält es die Geschäftsleitung derzeit nicht für notwendig, eine Schadensdatenbank zur besseren Quantifizierung und Überwachung dieser Risiken einzurichten. e) Chancenbericht Aufgrund der vorhandenen Geschäftsbereiche Portfoliomanagement, Beratung für Habona und dem Finanzcontrolling für Börsenbriefe ist es gelungen, die Gesellschaft auf insgesamt drei Geschäftsbereiche aufzugliedern, die zum einen eng miteinander verbunden sind, aber von der Risikoausrichtung weitgehend unabhängig voneinander sind. Diese Entwicklung wird durch die Ausdehnung der Geschäftsbereiche noch weiter gefestigt. Auf Basis des aktuellen Geschäftsvolumens sind die Kapazitäten der Gesellschaft gut ausgelastet, eine Ausdehnung der Geschäftsaktivität kann aber derzeit noch ohne größere Investitionen getätigt werden. Dies eröffnet der Gesellschaft die Möglichkeit, durch ein Umsatzwachstum den Gewinn gegenüber dem Jahr 2023 zu erhöhen. Prognosebericht 2023 war erneut ein gutes Geschäftsjahr der Gesellschaft. Aufgrund der im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024 hinzukommenden Geschäftsaktivität zeichnet sich ab, dass dieses Ergebnis im laufenden Geschäftsjahr übertroffen werden kann.
Feldkirchen, 31. Mai 2024 Dr. Conrad Mattern, Vorstand BilanzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie den ergänzenden Vorschriften der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) für Finanzdienstleistungsinstitute aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Wertpapierinstitutsgesetzes sowie die Vorschriften des Aktiengesetzes zu beachtet. Darstellungen, Gliederung und Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Soweit ein Wahlrecht für den Ausweis in der Bilanz oder im Anhang besteht, wurden die Angaben im Anhang vorgenommen. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte in der Staffelform gem. § 2 Abs. 1 RechKredV. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nominalwert angesetzt. Forderungen an Kunden Die Forderungen an Kunden werden mit den Nominalwerten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen ist zu den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen nach den steuerlichen Vorschriften bewertet. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Geringwertige Anlagegüter bis EUR 800 werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden in Höhe der tatsächlichen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages berücksichtigt. III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und VerlustrechnungForderungen an Kreditinstitute Es handelt sich ausschließlich um täglich fällige Anlagen. Forderungen an Kunden Sämtliche Forderungen an Kunden haben eine Laufzeit bis zu drei Monate. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. In den Sachanlagen sind im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit genutzte Betriebs- und Geschäftsausstattung mit einem Buchwert von TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 3) enthalten. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Laufzeit beträgt in allen Fällen weniger als drei Monate. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen betreffen Ertragsteuernachzahlungen für das aktuelle und das vorangegangene Geschäftsjahr in Höhe von € 8.388,45 (Vorjahr: € 11.048,17). Die anderen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für die Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Höhe von € 15.965,04 (Vj. 16.165,00). Eigenkapital Das zum 31. Dezember 2022 ausgewiesene gezeichnete Kapital beträgt € 150.000,00 und ist in 150.000 auf den Namen lautende Stammaktien mit einem Nennbetrag von je € 1,00 eingeteilt. Die Aktien können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden (vinkulierte Namensaktien). Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Erträge belaufen sich auf insgesamt € 9.068,96 (Vj. € 40.068,38) und resultieren im Wesentlichen in Höhe von € 7.696,44 (Vj. € 7.696,44) aus den verrechnete Sachbezüge des Personals. Die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von € 12.000,00 betreffen Aufwendungen aus dem in den Vorjahren gewährten Forderungsverzicht gegen Besserungsschein. Bilanzergebnis und Ergebnisverwendung
Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. IV. Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen Es besteht ein Leasingvertrag mit einer monatlichen Belastung von netto € 207,00, zwei Mietverträge von unbestimmter Dauer mit einer monatlichen Belastung von insgesamt netto € 1.032,00. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt für Abschlussprüfungsleistungen € 10.500,00 netto. Arbeitnehmer Im abgelaufenen Wirtschaftsjahr waren im Jahresdurchschnitt neben einem Geschäftsführer vier Arbeitnehmer beschäftigt. Organe der Gesellschaft Dem Vorstand gehören an: - Dr. Conrad Mattern, Dipl.-Volkswirt, Geschäftsleiter Auf die Angabe der Bezüge des Vorstandes wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Dem Aufsichtsrat gehören an: - Dr. Philipp Prinz zu Salm-Salm, Dipl.-Kaufmann (Vorsitzender) - Prof. Dr. Klaus Schäfer, Bayreuth (stellvertretender Vorsitzender) - Jörg-Peter Lühmann, Bankkaufmann Im Geschäftsjahr betrugen die gewährten Bezüge des Aufsichtsrats EUR 4.000,00. Feldkirchen, den 28. März 2024gez. Dr. Conrad MatternBestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die CONQUEST Investment Advisory AG, Feldkirchen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der CONQUEST Investment Advisory AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der CONQUEST Investment Advisory AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichend Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 31. Mai 2024 BMG
Braun Moser Graf PartG mbB
Thomas Graf, Wirtschaftsprüfer Johannes Moser, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsÜber den Geschäftsverlauf und über alle wesentlichen Geschäftsvorgänge war der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2022 laufend unterrichtet und hat die Geschäftsführung überwacht. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Bericht des Vorstandes über die Lage der Gesellschaft an. Den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzergebnisses hat der Aufsichtsrat geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung wurden keine Einwendungen erhoben. Der aufgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzergebnisses werden gebilligt.
München, 19.06.2024 Dr. Philipp Prinz zu Salm-Salm, Vorsitzender des Aufsichtsrates Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023Der Aufsichtsrat der CONQUEST Investment Advisory AG, Feldkirchen, billigt den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 ohne Einwände. Er stimmt dem Vorschlag des Vorstandes zu, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 28.840,36 auf neue Rechnung vorzutragen
Feldkirchen, 19.06.2024 Dr. Philipp Prinz zu Salm-Salm, Vorsitzender des Aufsichtsrates Vorschlag über die Verwendung des BilanzergebnissesCONQUEST Investment Advisory AG, FeldkirchenDer Vorstand der CONQUEST Investment Advisory AG, Feldkirchen, schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 28.840,36 auf neue Rechnung vorzutragen.
Feldkirchen, 19.06.2024 Dr. Conrad Mattern, Vorstand |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
2 nahegelegene Organisationen
Verlegen von Zeitschriften
Unternehmensberatung
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen