Domini
GmbH
Kirchdorf
am Inn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
167.687,00 |
7.133,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.687,00 |
7.133,00 |
| II.
Sachanlagen |
163.000,00 |
0,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
31.576,63 |
27.822,42 |
| I.
Vorräte |
3.836,00 |
2.762,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.156,08 |
22.238,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.584,55 |
2.822,07 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.224,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
202.487,63 |
47.737,72 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.402,84 |
32.440,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.875,90 |
16.444,34 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.255,35 |
9.568,44 |
| B.
Rückstellungen |
7.096,00 |
7.096,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
176.988,79 |
8.201,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
202.487,63 |
47.737,72 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
Domini GmbH
Kirchdorf am Inn
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1HGB auf.
Der Jahresabschluss der Firma Domini GmbH wurde auf
der Basis der handelsrechtlichen Vorschriften unter
Berücksichtigung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt.
Ergänzend waren die Regelungen des GmbH- Gesetzes zu
beachten. Die Gliederung entspricht den §§ 266
und 275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Gemäß Artikel 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB
wurden bei Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden in Folge der erstmaligen Anwendung des
HGB in der Fassung des BilMoG die Vorschriften nach den
§§ 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 und 284 Abs. 2 u.
3 HGB nicht angewandt.
Auf Grund der im Berichtsjahr erstmaligen Anwendung
der Vorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 ist
bei den folgenden Positionen der Vorjahresvergleich nicht
gegeben:
Verrechnung
ausstehenden Einlage auf das gezeichnete Kapital mit dem
gezeichneten Kapital
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen bei der
erstmaligen Anwendung der geänderten Vorschriften des
BilMoG ist nach Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
erfolgt.
Die Wertansätze in der Bilanz zum 31.12.2009
wurden daher unverändert in die Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2010 übernommen.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
ausstehenden nicht eingeforderten Einlagen wurden
mit dem Nennwert angesetzt und auf Grund der
Änderungen durch das ab 01.01.2010 anzuwendende
Bilanzrechtsmoderniesierungsgesetzoffen vom gezeichneten
Kapital abgesetzt.
Das
Anlagevermögenwurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet. Zugänge zum immateriellen
Anlagevermögen werden linear abgeschrieben. Die
Abschreibungen erfolgen entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer zu steuerlich anerkannten
Abschreibungssätzen.
Die
geleisteten Anzahlungen wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die Bewertung der
Gegenstände
des Vorratsvermögenserfolgte grundsätzlich
zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips, d.h. diese wurden mit dem nach §
253 Abs. 3 Satz 1 HGB beizulegenden niedrigeren Wert
bewertet.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennwert angesetzt. Die Berücksichtigung eines
allgemeinenes Ausfall- und Kreditrisikos war im
Berichtszeitraum nicht erforderlich.
Die
Forderungenund
sonstigen Vermögensgegenständesowie
das Disagio sind mit dem Nennwert angesetzt.
Der
Kassenbestand sowie die
Guthaben bei den Kreditinstituten wurden mit dem
Nennwert angesetzt.
Das
Stammkapital entspricht dem Handelsregistereintrag
und ist mit dem Nennbetrag bewertet.
Die
Steuerrückstellungen umfassen in voller
Höhe passive latente (Körperschaft- und Gewerbe-)
Steuern, da auf Grund der steuerlichen
Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrages die
steuerliche Bemessungsgrundlage in den Vorjahren
temporär niedriger war als der handelsrechtliche
Jahresüberschuss.
Der Ansatz der
Rückstellungen erfolgt in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme.
Die
Verbindlichkeitensowie die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Sämtliche Vermögensgegenstände
haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Forderungen gegen den
Gesellschafter-Geschäftsführer betragen insgesamt
EUR 14.816,12 (Vorjahr EUR 29.387,43).
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer betragen EUR
90.992,99 (Vorjahr: Euro 3.916,89 )
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die Angaben im Zusammenhang
mit den Verbindlichkeitenin einem
Verbindlichkeitenspiegelzusammengefasst dargestellt:
Verbindlichkeiten in Höhe von 163.000,00 €
sind durch Globalabtretungen und Sicherungs-
übereignungen zugunsten der Gläubiger
abgesichert.
4. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch folgenden
Geschäftsführer:
- Herr Hans Entholzner, Schreinermeister, Kirchdorf
am Inn
Kirchdorf am Inn, den 25. Oktober 2011
Domini GmbH
Kirchdorf am Inn
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Hans Entholzner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2011
festgestellt.
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