Crystalix
AG
Berlin
Jahresabschluss zum 31.12.2006
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Geschäftsjahr
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Ausstehende Einlagen auf das
gezeichnete Kapital
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0,00
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50.000,00
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B. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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24.465,00
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0,00
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II. Sachanlagen
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279.188,00
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303.653,00
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0,00
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0,00
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C. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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295.076,60
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0,00
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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145.094,52
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0,00
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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14.100,51
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454.271,63
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0,00
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0,00
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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304,35
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0,00
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Summe Aktiva
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758.228,98
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50.000,00
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PASSIVA
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Euro
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Geschäftsjahr
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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500.000,00
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50.000,00
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-510,00
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0,00
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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11.988,86
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511.478,86
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-510,00
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49.490,00
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B. Rückstellungen
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14.030,69
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500,00
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C. Verbindlichkeiten
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232.719,43
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10,00
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Summe Passiva
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758.228,98
|
|
50.000,00
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ANHANG
zum 31. März 2006
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 der
Crystalix AG wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend waren die Vorschriften des
Aktienrechts zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapital-gesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände (zwischen
3 bis 13 Jahren) und entsprechend den steuerlichen
Vorschriften linear vorgenommen.
Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis
zu einem Wert von € 410 wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen wurden mit ihrem Nennbetrag
angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für
bereits im Berichtsjahr geleistete Zahlungen gebildet, die
Aufwand des folgenden Geschäftsjahres darstellen.
Die flüssigen Mittel und das Eigenkapital
(§ 283 HGB) wurden mit dem Nennwert bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte zum Bilanzstichtag
höher waren, kamen die Tageswerte zum Ansatz.
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Der Posten Sonstige Vermögensgegenstände
enthält Forderungen gegen Vorstandsmitglieder i. H. v.
insgesamt € 46.232,20 (§ 42 Abs. 3 GmbHG).
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht.
Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus
Steuern in Höhe von € 1.236,01 und
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in
Höhe von € 13.265,19 enthalten.
Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr € 222.476,69.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss nach Verrechnung mit dem
Verlustvortrag in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)
Geschäftsführung und Aufsichtsrat (§ 285
Nr. 10 HGB)
Während des Geschäftsjahres 2006 wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
- Rainer Eissing, Berlin
Das Vorstandsmitglied Rainer Eissing ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Größenabhängige Erleichterungen (§
288 HGB)
Auf die Angaben im Anhang gemäß § 284
Abs. 2 Nr. 4 und § 285 Nr. 2-8a, 9a, 9b und 12 HGB
wurde mit dem Hinweis auf die
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 Satz 1 HGB verzichtet.
WEITERE DATEN
Der Jahresabschluss ist noch nicht festgestellt
worden.
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