Dental-Studio an der Arensburg GmbH, Dental-Labor
Buchholz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Rückständige Einzahlungen |
12.526,65 |
12.526,65 |
| B.
Anlagevermögen |
8.327,00 |
11.289,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.326,00 |
11.288,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
41.550,64 |
47.154,22 |
| I.
Vorräte |
1.081,56 |
1.319,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
37.257,36 |
45.554,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.211,72 |
280,44 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.022,00 |
2.037,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
41.907,66 |
38.364,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
106.333,95 |
111.371,09 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
67.472,25 |
63.928,81 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-41.907,66 |
-38.364,22 |
| B.
Rückstellungen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
101.333,95 |
106.371,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
106.333,95 |
111.371,09 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Dental-Studio an der
Arensburg GmbH, Buchholz, für das Geschäftsjahr
2010 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches in der
aktuellen Fassung, somit unter Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom
25. Mai 2009, erstellt.
Die Anwendungen der durch das BilMoG geänderten
Vorschriften erfolgten erstmals für das
Geschäftsjahr 2010. Bei der erstmaligen Aufstellung
des Abschlusses nach BilMoG wurden die
Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des
Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, da die dort genannten
Größen nicht überschritten werden. Bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften
der §§ 264 ff. HGB beachtet.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wird auf Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handels-gesetzbuches aufgestellt.
Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze angewendet:
Bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert, soweit ihnen kein niedriger Wert
beizulegen ist. Die Abschreibungen werden auf Basis der
voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 wurden entsprechend
§ 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-
oder Herstellungskosten EUR 150,00, aber nicht EUR 1.000,00
übersteigen, wurden entsprechend des Wahlrechts des
§ 6 Abs. 2a EStG in 2010 in einen Sammelposten
eingestellt. Ebenso wie die in den Vorjahren in den
Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG
eingestellten Wirtschaftsgüter werden diese mit 20%,
d. h. auf eine Nutzungsdauer von fünf Jahren,
abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu den
Anschaffungskosten, soweit ihnen kein niedrigerer Wert
beizulegen ist. Bestandsrisiken der Vorräte wird durch
Vornahme angemessener Bewertungsabschläge
Rechnung getragen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
zum Nominalbetrag ausgewiesen. Alle erkennbaren Risiken
werden durch entsprechende Bewertungsabschläge
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
3. Sonstige Angaben
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG beträgt
TEUR 27 und der Betrag der Forderungen TEUR 2.
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
2010 Frau Dorothea Siekmann und Herr Zahntechniker-meister
Dirk Siekmann.
Buchholz, den 19. Januar 2012
Dorothea Siekmann - Geschäftsführerin
Dirk Siekmann - Geschäftsführer
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