Rudolph
Automobile GmbH
Saalfeld/Saale
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
427.336,70 |
100.595,50 |
| I.
Sachanlagen |
427.336,70 |
100.595,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
648.125,47 |
604.438,21 |
| I.
Vorräte |
558.581,28 |
570.401,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
65.213,30 |
33.990,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.330,89 |
47,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.634,14 |
4.558,80 |
| Aktiva |
1.081.096,31 |
709.592,51 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
137.441,56 |
108.218,94 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
57.089,75 |
110.515,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
29.222,62 |
-53.426,02 |
| B.
Rückstellungen |
13.867,00 |
9.946,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
929.787,75 |
591.427,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
906.633,25 |
549.517,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
23.154,50 |
41.909,83 |
| Passiva |
1.081.096,31 |
709.592,51 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Rudolph Automobile GmbH hat ihren Sitz in
Saalfeld und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Jena unter HRB 205732.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss der Rudolph
Automobile GmbH wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches, GmbHG und des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die steuerrechtlichen Regelungen beachtet.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 HGB
als kleine Kapitalgesellschaft zu beurteilen.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a,
276, 288 Abs. 1 HGB) und bei der Offenlegung
(§ 326 Abs. 1 HGB) des Jahresabschlusses
werden teilweise in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn
sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr. Die Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden grundsätzlich
beibehalten werden. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die
bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände nach der
linearen Methode vorgenommen. Die Gegenstände des
Sachanlagevermögens werden entsprechend der
wirtschaftlichen Nutzungsdauer über durchschnittlich
sechs Jahre abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die flüssigen Mittel (Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten) wurden zu Nennwerten am
Bilanzstichtag bilanziert.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Weise
angesetzt, dass Vorauszahlungen für künftige
Zeiträume zeitanteilig abgegrenzt wurden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz und sonstige Angaben
I. Forderungen
Zum Stichtag bestanden Forderungen in Höhe von
65.213 Euro (Vorjahr 33.990 Euro) mit Restlaufzeit kleiner
einem Jahr.
II. Verbindlichkeiten
Zum Stichtag bestanden Verbindlichkeiten in Höhe
von 925.287 Euro (Vorjahr 567.994 Euro) mit Restlaufzeit
kleiner einem Jahr.
Zum Stichtag bestanden Verbindlichkeiten in Höhe
von 4.500 Euro (Vorjahr 23.433 Euro) mit Restlaufzeit
größer einem Jahr und kleiner fünf Jahre.
Durch Pfandrechte gesicherte Verbindlichkeiten
bestanden in Höhe von 881.968 Euro (Vorjahr 575.417
Euro). Die Sicherheiten sind durch Bürgschaften und
Sicherungsübereignungen gewährt.
III. Eigenkapital
Das Stammkapital in Höhe von 100.000 DEM ist zum
Nennbetrag bilanziert.
IV. Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 8
(Vorjahr 7) Arbeitnehmer beschäftigt.
V. Angaben zu Organmitgliedern
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Bernhard Rudolph sowie durch Frau Anka-Beate Rudolph
geführt. Beide sind einzelvertretungsbefugt und von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die
Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung
wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB
VII. Sonstige Angaben
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB und keine
sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Die Voraussetzung des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
sonstige Berichtsbestandteile
A. Rudolph
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2024
festgestellt.
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