Beteiligungsgesellschaften
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lars Müller seit 12.1.2026 | Prokura |
Tilo Uwe Pfeiffer seit 12.1.2026 | Vorstandsmitglied |
Guido Handschmann seit 9.7.2024 | Vorstandsmitglied |
Thomas Ringleb seit 17.12.2020 | Prokura |
Frank Köller seit 17.12.2020 | Prokura |
Thorsten Lage seit 17.12.2020 | Prokura |
Marius Scheffer seit 8.1.2020 | Prokura |
Stefan Bielefeld seit 8.1.2020 | Prokura |
Heiner Blum seit 22.10.2013 | Prokura |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SSP AGBochumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023der SSP AG, BochumI. Grundlagen des Unternehmens Die SSP AG zählt seit über 45 Jahren zu den führenden integralen Planungsbüros in Deutschland. Neben dem Hauptsitz in Bochum unterhält die SSP AG einen Standort in Karlsruhe und in Aachen. Zusätzlich hat die SSP AG eine 100 %ige Beteiligung seit dem 1. September 2021 an der SSP Rüthnick Architekten GmbH in Berlin. Dank einer dynamischen Unternehmensentwicklung beschäftigt das Unternehmen inkl. der GmbH heute rund 200 Mitarbeiter/-innen unterschiedlicher Fachdisziplinen. Bei nationalen und internationalen Wettbewerben errang die SSP AG über 80 Preise sowie zahlreiche Auszeichnungen für beispielhafte Architektur und innovative Arbeitsmethoden. Mehr als 1.400 Projekte unterschiedlichster Größenordnungen und Gebäudetypologien wurden bis heute erfolgreich umgesetzt. Die SSP AG wurde im Jahre 1977 durch die Ingenieure Friedrich Schürmann und Helmut Spannel als SchürmannSpannel Ingenieurgesellschaft mbH in Bochum gegründet. Um einen Generationswechsel im Unternehmen zu vereinfachen, erfolgte im Jahr 2002 die Umfirmierung in die Aktiengesellschaft SSP AG. Der Begriff SSP bildet die Kurzform des ursprünglichen Namens SchürmannSpannel und überträgt die Namen der Unternehmensgründer in die Gegenwart. Zu Beginn des Jahres 2009 erfolgte der Eigentümerwechsel in die nächste Generation mit den Architekten Matthias Kraemer, Thomas Schmidt, Matthias Solbach sowie dem Haustechnik-Ingenieur Heiner Blum. Geleitet wird die SSP AG durch die Architekten Matthias Kraemer (Vorstandsvorsitzender) und Thomas Schmidt (Vorstand). Weitere Gesellschafter kamen in den Folgejahren hinzu. Der Aufsichtsrat der SSP AG besteht aus drei Personen. Den Vorsitz hat Dr. Stefan Mager, Jurist und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Dort betreut er als erfahrener Fachmann das Vergaberecht. Er wird ergänzt durch Prof. Dr.-Ing. Architektin Jutta Albus. Seit September 2023 leitet sie die Professur "Entwerfen und Konstruieren/Nachhaltiges Bauen" an der Hochschule Bochum. Dabei konzentriert sie sich auf die Entwicklung von innovativen Planungsmethoden, die durch effiziente Fertigungstechnologien ein hohes gestalterisches Potenzial erreichen und zu ökologisch, technisch und ökonomisch hochwertigen Lösungsansätzen im Bauen führen. Weitere Verstärkung des Aufsichtsrates ist Jens Trompeter, Gesellschafter-Geschäftsführer des IT-Unternehmens Conciso GmbH. II. Wirtschaftsbericht 1. Entwicklung der Gesamtwirtschaft Laut dem statistischen Bundesamt deuten die jüngsten Konjunkturindikatoren eine Trendwende an, auch wenn das Gesamtbild noch uneinheitlich ist: Günstige Witterungsbedingungen und Nachholeffekte im Gefolge des hohen Krankenstandes zu Jahresende begünstigten die Produktion in der Industrie und im Bau. Die Stimmung in der Industrie und bei den privaten Verbrauchern hat sich seit Jahresbeginn deutlich aufgehellt. Auch seitens der Außenwirtschaft lässt sich eine leichte Belebung feststellen. Dennoch sind die Risiken angesichts der nach wie vor schwachen Auftragslage und der anhaltenden geopolitischen Unsicherheiten, zuletzt insbesondere hinsichtlich der Entwicklung im Nahen Osten, hoch. In den kommenden Monaten stehen den tendenziell weiter inflationsdämpfenden Faktoren wie Preisrückgängen auf vorgelagerten Wirtschaftsstufen temporär erhöhende Effekte infolge des Auslaufens der Umsatzsteuersatzsenkung auf Gas und Fernwärme im April und einem Basiseffekt aus der Einführung des 49-Eurotickets im Mai 2023 gegenüber. Auch der Verlauf der Ölpreise stellt angesichts der Eskalation des Konflikts im Nahen Osten ein Risiko für die Energiepreisentwicklung dar, die Spotpreise für Öl lagen zuletzt im Vormonatsvergleich um rd. 10 % höher. Der Arbeitsmarkt erweist sich angesichts der konjunkturellen Schwächephase weiterhin insgesamt als robust, entwickelte sich aber nach wie vor zwiespältig: Die Arbeitslosigkeit erhöhte sich im Februar zwar leicht, die Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stiegen im Januar beziehungsweise Dezember dennoch auch merklich. Die Frühindikatoren trübten sich etwas ein, die Arbeitsnachfrage liegt aber weiter auf hohem Niveau. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland ist im vierten Quartal 2023 gegenüber dem Vorquartal preis-, kalender- und saisonbereinigt um 0,3 % gesunken. Bei rückläufiger Inflation konnten sich die privaten Konsumausgaben geringfügig erholen. Auch die staatlichen Konsumausgaben sind wieder etwas gestiegen. Die Anlageinvestitionen gingen hingegen deutlich zurück. Auch die Im- und Exporte waren rückläufig. Die Bruttowertschöpfung insgesamt nahm um 0,4 % ab, insbesondere im Baugewerbe und dem verarbeitenden Gewerbe ging die Produktion zurück. Nach dem Rückgang im vierten Quartal spricht die aktuelle Indikatorenlage auch im ersten Quartal nur für eine schwache Entwicklung. 2. Entwicklung der Branche Im Verlauf des Jahres 2023 sah sich die Bauindustrie mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert, die zu einem rückläufigen Wachstum führten. Die Gesamtumsätze verzeichneten einen realen Rückgang um 5,3 %, was vor allem auf den Wohnungsbausektor zurückzuführen war. Dieser Sektor erlebte einen bedeutsamen Einbruch von 11 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Baukonjunktur war insgesamt rückläufig, was sich auch auf die Beschäftigung auswirkte. Nach einem kontinuierlichen Anstieg der Beschäftigtenzahlen von 220.000 auf 926.700 im Jahr 2022 fiel die Beschäftigungszahl im Jahr 2023 leicht auf 920.000 zurück. Besonders besorgniserregend war die Situation im Wohnungsbau, wo eine zunehmende Verschlechterung der zukünftigen Geschäftsentwicklung erwartet wurde. Die Ergebnisse einer Herbstumfrage unter Bauunternehmen deuteten darauf hin, dass 60 % der Befragten fehlende Aufträge als das größte Hindernis für den Bau betrachteten. Die allgemeine Lage wurde von den Unternehmen kritischer bewertet als in den Vorjahren, wobei der Wohnungsbau als Hauptverantwortlicher für den allgemeinen Umsatzrückgang angesehen wurde. In den letzten Monaten entwickelte sich in Deutschland im allgemeinen Bereich Hochbau sowohl der Auftragseingang, die Auftragserwartung für die kommenden Monate als auch das Preisniveau spürbar zurück. Als Gründe für die Investitionszurückhaltung bei Immobilien werden neben der globalen, europäischen und nationalen Investitionsunsicherheit im Wesentlichen die Kostensteigerung durch die Inflation, den Zinsanstieg, die anhaltend hohen Energiepreise, der Lieferkettenproblematiken sowie der anhaltende Arbeitskräftemangel angegeben. 3. Geschäftsverlauf und Lage Vorgenannte allgemeine Rahmenbedingungen wirken sich aktuell nur leicht auf die aktuelle Geschäftslage der SSP AG aus. Die noch eher verhaltene Einschätzung in der Aufsichtsratssitzung im 4. Quartal 2023 konnte mit vereinten Anstrengungen in allen Projekten ins Positive gewendet werden, sodass das Umsatzziel von netto 19,0 Mio. € für 2023 mit 18,9 Mio. € nur gering unterschritten wurde. Die Standortentwicklungen und die jeweiligen Mitarbeiterzahlen sind im Bereich zwischen Konsolidierung und Wachstumskurs angesiedelt. Das fortgesetzte Wachstum der SSP AG führt von 2023 mit ca. 200 in Richtung von ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis 2024/2025. Die Verdoppelung der Standorte innerhalb eines Jahres erforderte in mehreren Bereichen, wie zum Beispiel in der Teamstruktur, im Service und in der IT, vielfältige strukturelle, organisatorische und inhaltliche Anpassungen bzw. Weiterentwicklungen. Diese notwendigen Veränderungen sind auf einem guten Weg und die jeweilig dafür vorgesehenen Zeitpläne werden eingehalten. Die Personalgewinnung in Zeiten des Fachkräftemangels auf der einen Seite sowie die sichere Abwicklung von Projekten hinsichtlich Kosten, Termine und Qualitäten stellen nach wie vor eine Herausforderung dar, wenngleich die Bewerberzahlen und die diesbezüglichen Gespräche gesteigert werden konnten. Dieser Umstand ist sicherlich dem inzwischen höheren Bekanntheitsgrad, den attraktiveren sowie größeren Projekten, der Kundenkommunikation, der systematischen Schaltung von Online-Anzeigen und -Beiträgen auf den branchenspezifischen Plattformen sowie unserer Karrierepage, dem Planungslabel "GreytoGreen®" und der gestiegenen Reputation des Markenkerns "Integrale Planung" geschuldet. 3.1 Vermögenslage Die Bilanzsumme der SSP AG belief sich zum 31.12.2023 auf 8.681 TEUR und hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 26 TEUR verringert. Das Anlagevermögen ist im Geschäftsjahr um 107 TEUR zurück gegangen. Investitionen in Höhe von 203 TEUR standen Abschreibungen in Höhe von 275 TEUR und Anlagenabgänge von 35 TEUR gegenüber. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt rund 20 %. Die Vorräte haben sich um 8.221 TEUR im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Aufgrund der vollständigen Verrechnung mit den erhaltenen Anzahlungen wird in der Bilanz ein Wert von 0 TEUR angegeben. Wesentlicher Posten neben dem Anlagevermögen der Aktivseite sind die liquiden Mittel in Höhe von 3.660 TEUR (rund 42 % der Bilanzsumme). Diesen stehen erhaltene Anzahlungen in Höhe von 1.836 TEUR gegenüber. Das Eigenkapital ist trotz des positiven Jahresergebnisses aufgrund von Ausschüttungen auf 1.243 TEUR (rund 14 %) gesunken. Wesentliche sonstige Leistungsindikatoren sind für uns der Deckungsbeitrag und die Entwicklung der unfertigen und fertigen Arbeiten. 3.2 Finanzlage Der Jahres-Cashflow hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 307 TEUR verringert. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit erreicht aufgrund von negativen Innenfinanzierungseffekten einen Wert von 1.556 TEUR. Investitionen führten zu Mittelabflüssen und damit zu einem negativen Cashflow aus der Investitionstätigkeit von -93 TEUR. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit war mit 525 TEUR negativ. Die liquiden Mittel der SSP AG haben sich um 938 TEUR insgesamt im Geschäftsjahr erhöht. Die Liquiditätsausstattung schätzen wir als gut ein. Wir rechnen damit, auch künftig unsere finanziellen Verpflichtungen jederzeit erfüllen zu können. Die Vermögens- und Kapitalstruktur zeigt die solide Struktur der Unternehmensfinanzierung. Mit einer geordneten Vermögens- und Finanzlage ist eine wesentliche Voraussetzung erfüllt, um auch künftig erfolgreich arbeiten zu können. 3.3 Ertragslage Die Ertragslage ist durch ein um 303 TEUR rückläufiges Jahresergebnis gekennzeichnet. Ausschlaggebend war bei einem verbesserten Rohergebnis I der überproportional zur Gesamtleistung gestiegene Personalaufwand im Vergleich zum Vorjahr. Der gestiegene Personalaufwand (10.335 TEUR) ist im Wesentlichen auf Neueinstellungen im Geschäftsjahr und Lohnerhöhungen zurückzuführen. Gestiegene sonstige betriebliche Aufwendungen (400 TEUR) bei einem positiven Finanzergebnis (88 TEUR) und rückläufigen Steuerzahlungen (167 TEUR) kompensierten das verbesserte Rohergebnis I über, sodass ein Jahresüberschuss in Höhe von 288 TEUR erzielt wurde. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf: - Umsatzentwicklung, - Betriebsergebnis und - Cashflow. Für unsere operative Unternehmenssteuerung sind vor allem die monatlichen Kennzahlen der Projekte/ Bauvorhaben relevant. Hierfür nutzen wir als wichtigstes Instrument unsere zeitnahe Kostenrechnung. Für die mittel- bis langfristige Liquiditätssicherung bewährt sich seit Jahren der interne Finanzplan, der täglich den aktuellen Stand wiedergibt. Durch diese Steuerungselemente sind wir jederzeit in der Lage, einen Soll-Ist-Vergleich bei den aufgeführten Leistungsindikatoren durchzuführen und bei negativer Abweichung kurzfristig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. 5. Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Die Entwicklung der Gesamtleistung war positiv, wobei die Ergebnisentwicklung aufgrund gestiegener Kosten rückläufig war. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Wir konnten im Berichtsjahr bei allen Lieferverbindlichkeiten durch kurzfristige Zahlungen Skontoabzüge realisieren. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind im Wesentlichen durch liquide Mittel und kurzfristige Vermögenswerte gedeckt. III. Zweigniederlassungsbericht Die Entwicklung des zweiten Standorts Karlsruhe verzeichnet nach wie vor gute Fortschritte: das Arbeiten im neuen Büro Durlacher Allee 77 mit 22 Beschäftigten ist nun geübte Praxis. Das Wachstum auf ca. 30 Mitarbeiter/-innen in den kommenden Jahren ist vorgezeichnet. Stück für Stück gelingt die Förderung der Teambildung und alle arbeiten ambitioniert und engagiert an den aktuell fünf laufenden Projekten. Ein neues Projekt, welches Ende 2023 im Rahmen eines VGV-Verfahrens gewonnen werden konnte, bildet neben den bestehenden Projekten, eine sichere Basis zur weiteren positiven Entwicklung des Standortes. Der dritte Standort in Aachen mit aktuell 12 Beschäftigten, erfüllt das Ziel neben neuen Projekten aus der Umgebung auch neue Studenten/-innen von der RWTH Aachen zu gewinnen, mit Bravour. Hier konnten im vergangenen Jahr erneut zwei Studierende eingestellt werden. Darüber hinaus gab es in 2023 und 2024 jeweils einen Festanstellungsvertrag mit ehemaligen Studierenden der RWTH Aachen. IV. Prognosebericht Im Bausektor kann die konjunkturelle Lage als sehr angespannt bezeichnet werden, trotz dessen ist eine 100 %ige Auslastung bei der SSP AG aktuell noch in allen Gewerken von Planung und Bau, trotz der schwierigen Randbedingungen hinsichtlich Baupreisentwicklung, Inflation, privater Nachfragerückgang und Lieferkettenstörungen, bis zur Mitte des Jahres nach wie vor gegeben. Für das Geschäftsjahr 2024 wird nach der Verschmelzung der SSP AG mit der SSP Rüthnick Architekten GmbH mit einem Umsatzziel von 21,0 Mio. € geplant. Dies ist, der wirtschaftlichen Situation geschuldet, eine vorsichtig optimistische Prognose. Zusammen mit dem Standort Berlin wird damit erstmals ein Umsatz der SSP AG von über netto 20,0 Mio. € realistisch. Auftragsbestand, Auftragsreichweite, Einnahmen und Ausgaben ergeben in der Analyse der Prognose 2024 vergleichbare Kennzahlen wie die beiden Geschäftsjahre zuvor. Die Verschmelzung wird voraussichtlich Ende Juli rückwirkend zum 01.01.2024 rechtswirksam im Handelsregister eingetragen. Beide Unternehmen zusammen verfügen dann über eine Auftragsreichweite von ca. 1,5 Jahren. V. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Bestandsgefährdende Risiken der künftigen Entwicklung sind aus heutiger Sicht für die SSP AG gering. Ein mögliches Risiko besteht weiterhin, dass durch die Verschärfung der Materialengpässe, gestörte Lieferketten sowie die verschärften Energiepreise die Kosten- und Terminsituationen bei den aktuellen Bauvorhaben nicht steuerbar sind. Die Folge daraus wäre, dass unsere Auftraggeber trotz Zuschlagserteilung vor Beginn Projekte stoppen oder auf einen späteren Zeitpunkt verschieben würden. Aus Sicht der Geschäftsleitung könnten durch die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz auch in der Planungsbranche erhebliche Wettbewerbsnachteile entstehen für die Unternehmen, die dieses Thema nicht für sich erschließen. Es wird davon ausgegangen, dass die KI in Zukunft von der Bauplanung bis zur Konstruktion anwendbar sein wird. Die SSP AG hat vor diesem Hintergrund ein Projektteam aufgebaut, das sich mit der Implementierung der KI in die Unternehmensprozesse beschäftigt. In dieser Entwicklung wird gleichzeitig auch ein deutlicher Vorteil erwartet, da durch die Unterstützung durch die KI dem wachsendem Fachkräftemangel direkt entgegengewirkt werden kann. Durch die neue Richtline der Europäischen Union zur Berichterstattung von Nachhaltigkeit in Unternehmen sieht die Geschäftsleitung in naher Zukunft ein weiteres Risiko für das Unternehmen. Im Moment gibt es zwar noch keine Pflicht zur CO 2 -Bilanzierung für mittelständische Unternehmen, jedoch liegt eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CRSD) bei der Europäischen Kommission vor, die strengere Regeln für das Nachhaltigkeitsreporting vorsieht. Darunter ist beispielsweise eine Pflicht zur CO 2 -Bilanzierung in Form eines Berichtes notwendig. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Bericht in den nächsten Jahren von einigen möglichen potenziellen Auftraggebern eingefordert wird und als Voraussetzung zur Teilnahme an VGV-Verfahren dient. Eine erste CO 2 -Bilanzierung für die SSP AG wird für das 4. Quartal 2024 angestrebt. Mögliche weitere potenziell relevante Risikofelder werden durch Vorstand und den kaufmännischen Bereich proaktiv bearbeitet in Form von: - regelmäßigem Austausch mit den Gesellschaftern und der Unternehmensentwicklung (Zusammenkunft aller Führungskräfte) - regelmäßiger Kontrolle der laufenden Projekte durch ein Projektcontrolling-System und durch monatliche Gespräche mit den Projektleitenden - einem konsequenten Forderungsmanagement - monatlicher Kostenüberwachung auf Basis der BWA Die strategisch ausgerichtete Aus- und Weiterbildung für Mitarbeiter/-innen sichert die fachliche Kompetenz des Personals, um den permanent ändernden Planungsanforderungen der komplexen Projekte der SSP AG gerecht zu werden. Vor allem in dem Bereich der Projektleitung und Bauleitung der Objektplanung sowie bei Ingenieuren der Technischen Ausrüstung (TA) besteht großer Bedarf an qualifiziertem Personal, was unternehmensinterne und -externe Qualifizierungsmaßnahmen erfordert. Die Entwicklung des Unternehmens wird nicht durch den Einfluss externer Umweltfaktoren gefährdet. 2. Chancenbericht Die hervorgehobenen Chancen der SSP AG eröffnen sich im Vergleich zum gesamten Markt der Gebäudeplanung im Wesentlichen durch folgende zwölf kontinuierlich verfolgte Methoden und Standards: - Interdisziplinäre Planung (Architekten, TA-Ingenieure, Brandschutzsachverständige, Kaufleute im eigenen Haus) - Integrale Planung (Planungsmethodik, die die Gewerke bereits in einer frühen Planungsphase miteinander verbindet und somit Schnittstellenprobleme minimiert) - Kontinuierliche und stabile Führung von im Geschäftsjahr 2024 17 Gesellschaftern. Die Generationsnachfolge wird kontinuierlich über das Aktienbeteiligungsmodell gesteuert. - Wissensmanagement mittels eines hauseigenen "Wiki" beziehungsweise einer Datenbank, um auf Basis von vielfältigen Standards (Dokumente, Prozesse, Wissenselemente etc.) die Arbeit einerseits zu erleichtern als auch andererseits die Qualität gesichert für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über einem guten professionellen Level zu halten. - Qualitätssicherung mittels interdisziplinärer interner Workshops, Programming-Workshops mit Kunden sowie Qualitätschecks an drei Stellen der Planung mit nicht am Projekt involvierten Architekten, Ingenieuren und Gutachtern (Außensicht) sowie regelmäßigen internen Planungsbesprechungen und Projektbesprechungen mit dem Kunden. - Qualitätssicherung durch Qualitäts-, Termin- und Kostenstandards bei Methoden und Prozessen sowie einem ausdifferenzierten internen Projektcontrolling - Qualitätssicherung durch höchste Standards bei Arbeitsumgebung, Ausstattung und Programmen - Zukunftssicherung durch die markengeschützten Labels "GreytoGreen®" und "Gebäude-DNA®", die zum einen nachhaltige und klimaangepasste Gebäude- und Quartierskonzepte gewährleisten und zum anderen durch Gebäude-Lebenszyklusanalysen ergänzen. - Zusätzlich war und ist die SSP AG an Forschungsprojekten zukunftsorientierter Baukomponenten beteiligt (ZUG, TAHO, TALED) und hat so den Fokus auf zukünftige technologische Entwicklungen in einem besonderen Maße gerichtet. - Hoher interner Kommunikationslevel durch regelmäßige Team- und Projektteamtreffen, Forumsveranstaltungen (viermal jährliche Mitarbeiterversammlungen mit dem Aufzeigen der jeweils aktuellen Geschäftszahlen und weiteren Neuigkeiten im Unternehmen), Unternehmensinformationen und dem SSP AG-Blog auf der Microsoft-Anwendung "Viva Engage (Yammer)". - Acht bis zwölf jährliche interne Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zu Projekten, Produkten, Planungs- und Bauprozessen und weiteren Inhalten. - SSP-Projekte werden aktuell nach den BIM-Prinzipien (BIM Building Information Modeling) geplant und umgesetzt. Zugute kommt dabei die seit mehreren Jahrzehnten und durch interdisziplinäre Teams im eigenen Haus geübte Praxis der integralen Planung. Architekten, TA-Ingenieure, Brandschutzsachverständige und andere Fachdisziplinen planen eng verzahnt. Die Weiterführung vorgenannter gewachsener Inhalte und Methoden, einzeln, aber vor allem in der Gesamtheit mit all den positiven Wechselwirkungen und Synergien, lässt zukünftig auf eine gute Ausgangsposition der SSP AG im Wettbewerb um Planungsaufgaben hoffen. Dies wird auch dann der Fall sein können, wenn der Markt aufgrund von gesamtwirtschaftlichen Schwierigkeiten rückläufig sein sollte.
Bochum, den 03.05.2024 Dipl.-Ing. Architekt Matthias Kraemer, Vorstandsvorsitzender Dipl.-Ing. Architekt Thomas Schmidt, Vorstand HandelsbilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Aktiengesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des Aktiengesetzes beachtet. Angaben, die wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 264 bis 278 HGB vorgenommen. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu € 800,00 wurden sofort abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert dauerhaft über dem Wert der Vermögensgegenstände liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - die sonstigen Ausleihungen zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die unfertigen Leistungen werden grundsätzlich zu Herstellungskosten bewertet. Diese werden durch eine auftragsbezogene Kostenrechnung in Höhe der direkt zurechenbaren Einzelkosten zuzüglich angemessener Zuschläge für Verwaltungsgemeinkosten auf die produktiven Kosten ermittelt. Soweit in einzelnen Aufträgen Verluste zu erwarten sind, erfolgt im Wege der verlustfreien Bewertung eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. In den unfertigen Leistungen sind "Teilfertige Leistungen enthalten, die entgegen der Generalnorm des § 252 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 252 Abs. 2 HGB (Langfristfertigung) unter Beachtung einer Teilgewinnrealisierung bewertet wurden. Diese Bewertung führt zu einem um 8.924 TEUR höheren Ausweis dieses Posten. Gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB werden die erhaltenen Anzahlungen von den Vorräten offen abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert. Bei zweifelhaften Forderungen werden erforderlichenfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Das allgemeine Kreditrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung resultiert aus der Verrechnung von Deckungsvermögen mit Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen. Das Deckungsvermögen wurde dabei zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die saldierten Pensionsverpflichtungen wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet, die mit dem zugehörigen Deckungsvermögen saldiert wurden. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Zu den Pensionsverpflichtungen waren Rückdeckungsversicherungen an die Pensionsberechtigten abgetreten worden, die mit den Pensionsverpflichtungen saldiert wurden. Das Deckungsvermögen wurde zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Angabe zu Forderungen Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt € 24.350,00 (Vj. € 24.350,00) Forderungen gegen verbundene Unternehmen Es handelt sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen. Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung Unter dem aktiven Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung ist der gemäß § 246 II, S.2 HGB saldierte Betrag aus den Aktivwerten der Rückdeckungsversicherungen und einer Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen. Der Posten wird wie folgt erläutert:
Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt € 180.000,00 (Vorjahr: € 180.000,00). Es ist aufgeteilt in 1.800 auf den Inhaber lautende Stückaktien á € 100,00 Stückwert. Im Bilanzergebnis enthaltener Ergebnisvortrag Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von 97.870,04 € einbezogen. Angaben zu Pensionsrückstellungen Die Berechnungen für die Handelsbilanz wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren durchgeführt. Dabei wurde unter der Annahme einer Restlaufzeit von 10Jahren ein Rechnungszins von 1,82%, für die Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 253 Abs. 6 HGB ein Rechnungszins von 1,74% angesetzt. Als Rententrend wurde 0 % angenommen. Die Gehaltsdynamik und die Fluktuation wurden jeweils mit 0,00 % angesetzt. Die Berechnungen wurden mit Hilfe der Richttafeln 2018G von Dr. Klaus Heubeck durchgeführt. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von € 1.562. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Angaben zu sonstigen Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Beträge für Sonderzahlungen (T€ 985 / Vorjahr: 1.310 T€), Urlaub (303 T€ / Vorjahr: 254 T€) sowie für Gewährleistungen (195 T€ / Vorjahr: 155 T€). Angaben zu Verbindlichkeiten Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 5.641.197,85 (Vj.: € 5.217.377,15). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von T€ 3.706,5 € sonstige finanzielle Verpflichtungen, davon T€ 0 gegenüber verbundenen Unternehmen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Die Bewertung der unfertigen Leitungen im Bereich der "Teilfertigen" Leistungen unter Beachtung einer Teilgewinnrealisierung (§ 252 Abs. 1 HGB i. V. m. § 252 Abs. 2 HGB; Langfristfertigung) hat sich auf die Bestandveränderung mit einem Betrag von 3 TEUR erhöhend ausgewirkt. Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Wertminderungen/Abschreibungen auf Forderungen in Höhe von 1.166 TEUR, die zugleich Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung darstellen. Sonstige Pflichtangaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 176 , davon 34,25 im Bereich TA und 27,70 im Bereich Service. Gesellschaftsorgane Vorstand und Vertretung: - Herr Matthias Kraemer, Architekt als Vorsitzender - Herr Thomas Schmidt, Architekt Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde auf die Nennung der Vorstandsbezüge verzichtet. Aufsichtsrat: Die Gesellschaft unterhält einen Aufsichtsrat. Diesem gehörten im Geschäftsjahr folgende Personen an: - Herr Dr. Hans-Gert Bovelett, Rechtsanwalt, Vorsitzender; verstorben am 18.08.2023 - Dr. Stefan Mager, Rechtsanwalt, Vorsitzender ab 01.10.2023 - Frau Prof. Dr.-Ing. Jutta Albus, Professorin - Herr Jens Trompeter, Geschäftsführer Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde auf die Nennung der Aufsichtsratsbezüge verzichtet. Bezüge an ehemalige Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Im Geschäftsjahr wurden T€ 90 an Ruhegehältern an ehemalige Geschäftsführer bzw. ihre Hinterbliebenen gezahlt. Die gebildeten Pensionsrückstellungen betragen T€ 424. Anteilsbesitz Es besteht eine Beteiligung an der SSP Rüthnick Architekten GmbH mit Sitz in Berlin. Die Beteiligungshöhe beträgt 100%. Das Eigenkapital zum 31.12.2022 betrug T€ 52 Das Jahresergebnis 2022 betrug T€ 21. Haftungsverhältnisse Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Mit einer Inanspruchnahme ist aufgrund der vertraglichen Regelungen derzeit nicht ernsthaft zu rechnen. Abschlussprüferhonorar Auf die Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB wurde unter Hinweis auf § 288 Abs. 2 HGB verzichtet. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 326.454,25 auf neue Rechnung vorzutragen. Unterschrift der Geschäftsleitung
Bochum, den 19.04.2024 gez. Dipl.-Ing. Matthias Kraemer gez. Dipl.-Ing. Thomas Schmidt Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023der SSP AG, BochumDer Aufsichtsrat hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 zu insgesamt vier Sitzungen zusammengefunden. Im Geschäftsjahr 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat stets vertrauensvoll zusammengearbeitet. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand über wesentliche Geschäftsvorfälle in den Sitzungen des Aufsichtsrats, der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Einzelfällen auch außerhalb von Sitzungen unterrichtet. Die Unterrichtung erfolgte schriftlich oder mündlich. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten die Einladungen zu den Aufsichtsratssitzungen einschließlich der Tagesordnungen für die Sitzungen, Beschlussvorlagen und die weiteren Unterlagen zur Vorbereitung in Form ausführlicher und übersichtlicher Tischvorlagen rechtzeitig vor den Sitzungen. Eine angemessene Vorbereitung auf die Sitzungen war insoweit stets gewährleistet. Zum Abschlussprüfer wurde die BMT Bergisch-Märkisches Treuhand GmbH, Gummersbach (vormals P & F Bergisch-Märkisches Treuhand GmbH, Gummersbach) gewählt. Der Aufsichtsrat hatte keine Einwendungen gegen diese Wahl. Der Abschlussprüfer hat den im Auftrag des Vorstands von der zeptrum Dr. Adamsen PartG mbB WPG/StBG Bochum zum 31. Dezember 2023 aufgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die BMT Bergisch-Märkisches Treuhand GmbH hatte keine Einwendungen gegen den aufgestellten Jahresabschluss erhoben und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 24. Mai 2024, in der sich der Aufsichtsrat mit dem Jahresabschluss befasst hat, berichtete der Wirtschaftsprüfer, Herr Peeters, von der BMT Bergisch-Märkisches Treuhand GmbH über den Verlauf und das Ergebnis der Abschlussprüfung. Der Vorstand hat den Jahresabschluss in dieser Sitzung erläutert und vorgestellt. Die Fragen des Aufsichtsrats wurden vom Vorstand und dem für den Abschlussprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses befassten Wirtschaftsprüfer zufriedenstellend beantwortet. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft auch selbstständig geprüft. Er hat das Ergebnis der Prüfung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt. Der Abschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat erhebt keine Einwendungen gegen den Lagebericht. Dem Vorschlag des Vorstandes, vom Jahresüberschuss in Höhe von EUR 287.703,65 einen Betrag in Höhe von EUR 257.371,29 entsprechend der Aktienanteile auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von EUR 28.770,37 in die satzungsgemäße Rücklage einzustellen, stimmt der Aufsichtsrat zu.
Bochum, den 21.06.2024 Dr. Stefan Mager, Vorsitzender des Aufsichtsrates der SSP AG sonstige Berichtsbestandteile
gez. Dipl.-Ing. Architekt Matthias Kraemer, Vorstandsvorsitzender Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkZu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht zum 31.12.2023 der SSP AG, Bochum endend mit einer Bilanzsumme von € 8.681.475,04 und einem Jahresüberschuss von € 287.703,65, der nach § 327 HGB verkürzt wiedergegeben wurde, ist folgender Bestätigungsvermerk erteilt worden. "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SSP AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SSP AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SSP AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und da- mit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Gummersbach, den 07. Mai 2024 BMT
gez. Ulrich Peeters, Wirtschaftsprüfer gez. Marc Alexander Mähler, Wirtschaftsprüfer |
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