B + S
Haushaltwaren GmbH
Wald-Michelbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
714.345,68 |
614.152,54 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.020,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
306.297,00 |
262.910,00 |
| III.
Finanzanlagen |
407.028,68 |
351.240,54 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.156.702,11 |
1.770.397,86 |
| I.
Vorräte |
1.143.373,00 |
948.183,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
910.501,44 |
766.003,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
102.827,67 |
56.211,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
36.583,84 |
89.673,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.907.631,63 |
2.474.223,93 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
527.152,47 |
513.654,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
255.645,93 |
255.645,93 |
| II.
Kapitalrücklage |
67.107,06 |
67.107,06 |
| III.
Gewinnrücklagen |
190.901,32 |
182.609,42 |
| IV.
Jahresüberschuss |
13.498,16 |
8.291,90 |
| B.
Rückstellungen |
523.279,06 |
446.418,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.857.200,10 |
1.514.151,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.907.631,63 |
2.474.223,93 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss der B + S Haushaltwaren GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die
größenabhängigen Erleichterungen wurden
gemäß § 288 HGB in Anspruch genommen. Auf
die Aufstellung eines Lageberichts wurde gem. § 164 I
S.3 HGB verzichtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetztes zu beachten.
Die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden in vollem
Umfang beginnend zum 01. Januar 2010 angewandt. Die
Vorjahreszahlen wurden im Rahmen der Umstellung des
Jahresabschlusses auf die Regelungen des BilMoG zum 1.
Januar 2010 nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst. Entsprechend wurden die §§ 252 Abs. 1
Nr. 6, 265 Abs. 1 und § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB auf Grund
der durch das BilMoG geänderten Vorschriften im
Jahresabschluss 2010 nicht angewandt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine
Änderungen in den Bilanzierungs- oder
Bewertungsmethoden ergeben, die über die erstmalige
Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
hinausgehen.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Abnutzbare Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden bei Anschaffungskosten bis
150,00 Euro in den Geschäftsjahren 2008 und 2009
direkt in den Aufwand verrechnet.
Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert
von 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden in den
Geschäftsjahren 2008 und 2009 gemäß der
steuerlichen Regelungen in einen Sammelposten eingestellt
und pauschal über eine Nutzungsdauer von fünf
Jahren abgeschrieben. Diese Abschreibungen wurden
fortgeführt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
und Herstellungkosten bis EUR 410,00 wurden im Erwerbsjahr
sofort abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in
fremder Währung erfolgte während des
Berichtsjahres mit dem tagesaktuellen Devisenkurs. Zum
Bilanzstichtag werden Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgswirksam zum Devisenkassamittelkurs
umgerechnet, soweit deren Restlaufzeit ein Jahr oder
weniger beträgt. Fremdwährungsforderungen und-
verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem
Jahr werden am Bilanzstichtag unter Beachtung des
Imparitätsprinzips zum historischen Kurs oder zum
Devisenkassamittelkurs umgerechnet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem
beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen haben Euro 11.414,65 (Vj.
Euro 13.046,52) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von
Euro 11.000,00 (Vj. Euro 6.000,00) enthalten.
Vom Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB
bezüglich der Aktivierung latenter Steuern wurde nicht
gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft hat zum 01.01.2010 ein
versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
nach der so genannten Project Unit Credit - Methode
erstellen lassen. Dabei wurde ein Zinssatz von 5,25
zugrunde gelegt. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck
aus dem Jahr 2005 verwendet. Zum 01.01.2010 ergibt sich aus
der Neubewertung der Pensionsrückstellungen eine
Unterdotierung in Höhe von Euro 24.690,00. Die
Gesellschaft hat das Wahlrecht nach Artikel 67 Abs.1 EGHGB
zur Verteilung der erforderlichen Zuführung nicht
ausgeübt, sondern den Unterschiedsbetrag aus der
Neubewertung der Pensionsverpflichtungen in voller
Höhe im Geschäftsjahr zugeführt
Zum 31.12.2010 wurden die Pensionsrückstellungen
auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachten der
Allianz Lebensversicherungs- AG vom 27.04.2011 gebildet und
basieren auf folgenden Parametern:
Zinssatz der Deutschen
Bundesbank 31.12.2010:
|
5,15 %
|
Gehaltstrend:
|
0,00 %
|
Fluktuationswahrscheinlichkeit:
|
0,00 %
|
Bewertungsmethode:
|
Projected Unit Credit
Methode
|
Biometrische Parameter:
|
Richttafeln 2005 G nach
Heubeck
|
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
mit
|
Euro
1.253.187,79 (Vj. 999.622,26)
|
und mit einer
Laufzeit von 1-5 Jahre mit
|
Euro 604.012,31 (Vj.
514.529,36)
|
enthalten.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern mit Euro 14.385,37 (Vj. Euro
14.289,88) und im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro
1.822,37 (Vj. Euro 2.622,46) enthalten.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustverrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Aus der erstmaligen Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) resultierten
außerordentliche Aufwendungen in Höhe von Euro
24.690,00 aus der Neubewertung der
Pensionsrückstellungen zum 01.01.2010.
V. Ergänzende Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft ist:
Name
|
Vorname
|
Vertretungsbefugnis
|
Bihn
|
Peter
|
Einzelvertretungsberechtigt
|
Wojcik
|
Wolfgang
|
Einzelvertretungsberechtigt
|
Dem Geschäftsführer, Herrn Peter Bihn,
wurde im laufenden Kalenderjahr ein Darlehen in Höhe
von 22.611,90 Euro gewährt.
Am Abschlussstichtag bestanden
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB im
Rahmen der Bihn-Gruppe bis zwei Millionen Euro für
Factoring gegenüber der Heller Bank AG, Mainz.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
durch die Geschäftsführung:
Wald-Michelbach, den 30.06.2011
Geschäftsführer
Herr
Peter Bihn
Herr
Wolfgang Wojcik
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