Duisburger
Stahl-Service GmbH
Duisburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
91,00 |
355,00 |
| I.
Sachanlagen |
91,00 |
355,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
18.738,08 |
14.032,28 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.665,86 |
11.289,42 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.072,22 |
2.742,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
18.829,08 |
14.387,28 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.931,36 |
7.737,77 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
22.262,23 |
5.257,95 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.806,41 |
17.004,28 |
| B.
Rückstellungen |
4.124,00 |
2.560,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.773,72 |
4.089,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
18.829,08 |
14.387,28 |
Anhang
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2012
1. ALLGEMEINE ANGABEN
1 Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und
unter Beachtung der gesellschaftsvertraglichen
Regelungen aufgestellt.
2 Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im
Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im
Anhang aufgeführt.
4 Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Auf die
größenabhängigen Erleichterungen zum
Ausweis der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
i.S.d §§ 266 Abs. 1, Satz 3 und 276 HGB wurde
teilweise verzichtet. Die Erleichterungen nach §
274a HGB wurden, soweit sie zutreffen, in Anspruch
genommen. Im Rahmen der Offenlegung wurde von
sämtlichen Erleichterungen Gebrauch gemacht.
5 Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber
dem Vorjahr unverändert.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB)
7 Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB wurden beachtet.
8 Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungssätze der verschiedenen
Anlagegüter richten sich in Anlehnung an die
amtlichen Abschreibungstabellen nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Netto-Einzelwert von 410 € sind im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden;
ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt.
9 Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sind zum Nominalwert angesetzt worden. Risiken
waren im Forderungsbestand nicht erkennbar.
10 Die Sonstigen Vermögensgegenstände
werden zum Nominalwert bewertet.
11 Der Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten sind durch eine
Saldenbestätigung der Bank und durch den
Kassenbericht belegt.
12 Die Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungszinssätze werden die den Restlaufzeiten
der Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen
sieben Jahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich
ermittelt und bekannt gegeben werden.
13 Die Verbindlichkeiten wurden vollständig
erfasst und grundsätzlich mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
14 Ein Wechsel der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand
nicht statt.
3. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND
DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
15 Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
16 Der im Eigenkapital enthaltene Verlustvortrag
beträgt 26.068,64 € (Vorjahr: 22.262,23 €).
17 Bei den Verbindlichkeiten in Höhe von
insgesamt 10.773,72 € (Vorjahr: 4.089,51 €)
handelt es sich ausschließlich um Positionen, die
innerhalb eines Jahres fällig sind.
4. SONSTIGE ANGABEN
19 Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
waren als Geschäftsführer bestellt: Arenth Becker
von Sothen, Kaufmann, Hamburg, Dirk Rödding, Kaufmann,
Duisburg.
20 Nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind Ausleihungen,
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in der Regel als solche gesondert
auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Zum
31. Dezember 2012 bestanden gegenüber den
Gesellschaftern Forderungen in Höhe von 15.229,81
€ (Vorjahr: 10.599,45 €) und Verbindlichkeiten in
Höhe von 4.760,00 € (Vorjahr: 2.731,05 €).
UNTERSCHRIFT
Hamburg, 21. April 2013 Duisburg,
21. April 2013
Arenth Becker von Sothen Dirk Rödding
- Geschäftsführer - -
Geschäftsführer -
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