Systema Computer Vertriebs-GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Heinen seit 22.7.2025 | Geschäftsführer |
Elke Heinen seit 15.1.2020 | Prokura |
Peter Heinen seit 21.11.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
"Heinen Elektronik GmbH".HaanJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangAllgemeines Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) der Satzung aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren i. S. d. § 275 (2) HGB aufgestellt worden. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor Berücksichtigung der Gewinnverwendung. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 einschließlich der kumulierten Abschreibungen ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die beweglichen Anlagegüter werden nach Maßgabe der jeweils zulässigen Nutzungsdauer grundsätzlich linear abgeschrieben. Bei Zugängen im laufenden Wirtschaftsjahr wurde die Abschreibung zeitanteilig ermittelt und entsprechend angesetzt. Geringwertige Anlagegüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 410 EUR nicht übersteigen, werden aus Vereinfachungsgründen im Zugangsjahr voll abgeschrieben und sind im Anlagenspiegel als kumulierte Abschreibungen dargestellt. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch angemessene Abwertung berücksichtigt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Bei zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die Pauschalwertberichtigung wurde im Geschäftsjahr mit 1 v. H. angesetzt. Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Die Pensionsrückstellung wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Teilwertverfahren ermittelt. Grundlagen des Gutachtens sind die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und der durch die Deutsche Bundesbank bekanntgegebene Rechnungszinsfuß von 1,74 %, der dem durchschnittlichen Marktzins bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren entspricht. Zudem ist ein Rententrend von 2 % berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde das entsprechend gebildete Sicherungsvermögen mit den Altersvorsorgeverpflichtungen saldiert. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 einschließlich der kumulierten Abschreibungen ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Forderungen Es bestehen verpfändete Rückdeckungsversicherungen in Höhe von € 768.034,00 (Vorjahr: € 693.781,00). Diese wurden in Höhe des Zeitweits mit den Pensionsverpflichtungen € 1.333.448,00 (Vorjahr: € 1.298.413,00) saldiert, der daraus resultierende Passivüberhang wurde als Rückstellung für Pensionen bilanziert. Es ergibt sich ein aktivischer Überhang in Höhe von 0,00 €. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB beträgt € 13.344 € (Vorjahr: 63.306,00) der Pensionen. Die Rückstellungen für Pensionen sind teilweise durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Der Zeitwert des zu verrechnenden Deckungsvermögens beträgt € 768.034,00 (Vorjahr: € 693.781,00). Angaben zu den Restlaufzeiten Verbindlichkeiten -
Sonstige Angaben Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Dipl-Ing. Peter E. Heinen Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. Auf die Angabe der Gesamtbezüge für die Geschäftsführung gem. § 285 Nr. 9a HGB wird verzichtet (§ 286 Abs. 4 HGB). Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Haan, den 18.12.2024 Gez. Peter Heinen, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2024 festgestellt. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2024 festgestellt. |
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